Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen ist ein Angebot, das Menschen in Anspruch nehmen können, die auf Grund körperlicher oder
psychischer Probleme einen eigenen Haushalt auf Dauer nicht unterhalten können, aber dennoch nicht in einem
Pflegeheim oder einer Klinik untergebracht werden möchten.
Die Zielgruppen sind sehr unterschiedlich und umfassen beispielsweise Menschen mit psychischen Erkrankungen,
Suchtproblemen, schweren chronischen Erkrankungen oder Altersgebrechen.
Ziel ist es, den Betroffenen bei weitestgehender Autonomie ein würdevolles Leben zu ermöglichen und deren Recht
auf eine selbst gewählte Wohnung zu wahren. Sie sollen ihren Alltag so weit möglich selbst gestalten können und je
nach Schwere der Problemlage nach Möglichkeit auch wieder in ein normales eigenständiges Leben zurückgeführt
werden.
Wer betreutes Wohnen in Anspruch nimmt, kann entweder allein in seiner
eigenen Wohnung leben oder in eine Art Seniorenwohngemeinschaft einziehen.
Bei einer betreuten Wohngemeinschaft "leiden" die Bewohner normalerweise unter ähnlichen Problemen und dadurch auch
die Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen.
Die Art der Betreuung ist vollkommen unterschiedlich. Sie kann von einem Einzelfallhelfer vorgenommen werden
oder von einem ambulanten Pflegedienst. Auch der Zeitrahmen der Unterstützung ist flexibel und muss dem jeweiligen
Fall angepasst sein. Es werden Modelle mit stundenweiser Unterstützung praktiziert oder auch eine Betreuung rund um
die Uhr angeboten. In manchen betreuten Wohngemeinschaften leben die Helfer schichtweise zusammen mit den
Bewohnern.
Die Arbeit der Betreuer kann das Erledingen der bürokratischen Notwendigkeiten im Alltag, die Versorgung mit
Lebensmitteln, das In-Ordnung-Halten der Wohnräume oder auch die körperliche Betreuung bis zur richtigen Pflege
umfassen. Für Wohngemeinschaften, deren Teilnehmer Sucht- oder psychische Probleme haben, kann eine Gesprächs- oder
Gruppentherapie ein entscheidender Bestandteil des Angebots sein, die sich entweder mit dem eigentlichen Problem
der Betroffenen auseinandersetzt oder aktuell auftretende Konflikte der Bewohner aufnimmt.
Das Betreuungspersonal besteht in der Regel aus ausgebildeten Pflegekräften, die für die spezielle Problemlage
der Betreuten geschult worden sind. Anbieter sind neben professionellen privaten Pflegediensten auch karitative
Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz oder Selbsthilfeeinrichtungen wie die Deutsche Aids-Hilfe.
Die Form des betreuten Wohnens ist rechtlich im Sozialgesetzbuch IX geregelt und bezieht sich darin vorwiegend
auf Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen. Das SGB IX regelt auch die Ansprüche der Betroffenen auf
öffentliche Sozialleistungen.
|