Seniorenwohnheim - Seniorenheim - Pflegeheim: Unterschiede
und Leistungen
Alten- und Pflegeheime sind oft besser als ihr Ruf. Denn auch in diesen Wohneinrichtungen hat sich in den
letzten Jahren viel Positives getan.
Das "klassische Altersheim" hat seine Monopolstellung durch die Vielfalt der aktuellen Wohnangebote (z.B.
Betreutes Wohnen) verloren.
Heim ist nicht gleich Heim und wenn es für einen alten Menschen nicht mehr möglich ist selbständig in der eigenen Wohnung zu leben, dann kann die Tag- und Nachtversorgung in
einem Heim eine sinnvolle Befreiung von den mühsam gewordenen Zwängen des Alltags bedeuten.
Das Senioren- oder Altenwohnheim
Diese Wohnanlage ist für Senioren ideal, die noch ihren eigenen Haushalt führen können und möchten. Die Bewohner
leben in eigenen Appartements und können zusätzliche Leistungen wie die Versorgung mit Mahlzeiten oder einen
Reinigungsservice in Anspruch nehmen.
Zur gemeinsamen Benutzung stehen den Bewohnern Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung.
Die Pflege wird bei Bedarf von ambulanten Dienstleistern erbracht.
Die Seniorenresidenz
Vom Prinzip her ist es wie das Seniorenwohnheim es besitzt jedoch ein gehobeneres Ambiente und vielfältige
Angebote. Diese Wohnanlagen besitzen einen hotelähnlichen Charakter, kombiniert mit einem umfassendem
Dienstleistungspaket.
Das Seniorenheim
In der Regel bewohnen die Senioren hier ein Einzelzimmer mit Dusche und WC.
Die Versorgung mit den Mahlzeiten wird vom Heim erbracht, ebenso wie Hilfeleistungen bei den alltäglichen
Tätigkeiten.
Die Unterbringung in einem Heim wird detailliert durch das Heimgesetz
geregelt. Der Bewohner schließt einen Vertrag mit dem jeweiligen Heim, in dem die Unterbringung, die Pflege, die
Betreuung und die Verpflegung geregelt sind.
Im Heimvertrag müssen auch die einzelnen Leistungen des Heims beschrieben und ihre jeweiligen Kosten aufgeführt
werden.
Auch wenn direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden sollte, muss aufgeführt werden, was der Bewohner im
Monat für die einzelnen Leistungen zu zahlen hat.
Im Falle der Kostenteilung durch Pflegekasse und privatem Vermögen muss die Höhe der Zuzahlung und der
Eigenanteil schriftlich niedergelegt sein.
In einem guten Heim wird die Betreuung rund um die Uhr angeboten, ebenso wie die Verpflegung, gesellige
Aktivitäten und eine Beschäftigungstherapie.
Die Mitarbeiter werden sich in einer qualitativ hochwertigen Einrichtung um die Erhaltung und Aktivierung der
Gesundheit und der Mobilität der Bewohner besonders bemühen.
Neben den Kriterien über die Qualität des Heims sollte auch die geografische Nähe zum bisherigen Wohnort und zu
den Angehörigen oder Freunden eine wichtige Rolle bei der Auswahl des Heims spielen.
Das Pflegeheim
Im Pflegeheim ist die medizinische Betreuung und die pflegerische Unterstützung Tag und Nacht gewährleistet. Die
Versorgung mit allen Mahlzeiten ist ein weiterer Pfeiler der Rundum Versorgung in einem Pflegeheim.
Gute Heime bieten über diese Grundversorgung hinaus Kontaktmöglichkeiten und Freizeitangebote für ihre Bewohner
an. Ein gut geführtes Haus wird sich immer darum bemühen, seine Bewohner zu mobilisieren und zu aktivieren. Dazu
gehören geistige Anregungen, wie Vorlesestunden und Angebote im sportlichen Bereich, wie etwa spezielle Gymnastik
für Senioren.
Was ein gutes Pflegeheim auszeichnet ist die menschliche Führung. Es darf keine Verwahranstalt für Alte sein,
sondern ein Ort, an dem sich Senioren wohlfühlen und menschliche Wärme erfahren.
Eine positive und lebendige Atmosphäre in einem Heim spricht für die Lebensqualität, die den Bewohnern dort
geboten wird.
Die Kosten für ein Pflegeheim müssen entweder von der gesetzlichen Rente, einer eventuellen Privatrente, den
Leistungen aus der gesetzlichen und/ oder privaten Pflegeversicherung und anderen privaten Einkünften aus Quellen
wie Vermietungen oder Kapitalanlagen bestritten werden.
Bewohner, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel für einen Heimplatz verfügen, können einen Antrag beim
Sozialamt für die verbleibenden Kosten stellen.
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