Treppenlift Genehmigung und Details zum Einbau
Wichtige Details zum Einbau eines Treppenlifts
Vor der Entscheidung zu stehen, wie man sein Haus am besten barrierefrei einrichten kann, bzw. wie man vorhandene Barrieren überwindbar machen
kann, das kann jedem passieren.
Sei es durch Krankheit, Unfall oder auch besonders durch das "Alter" – normale Barrieren in einem Haus, wie beispielsweise Treppen können zu
einem unüberwindlichen Problem werden: barrierefreies Wohnen ist das Stichwort. Daher
ist es wichtig, sich über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren.
Um Treppen zu überwinden ist ein Treppenlift in den meisten Fällen sehr gut geeignet. Allerdings ist nicht jeder
Treppenlift für jeden Benutzer, bzw. jede Behinderung geeignet.
Daher ist es besonders wichtig, genauestens zu überlegen, wer den Lift benuzten muss, wie selbständig derjenige noch ist und welche
Beschwerden er hat. So stellt natürlich ein Rollstuhlfahrer andere Anforderungen an einen Treppenlift als es jemand tut, dem nur das
Treppensteigen aufgrund seines Alters einfach schwer fällt.
Außerdem hängt die Wahl des geeigneten Treppenlifts selbstverständlich auch von den baulichen Gegebenheiten ab.
Aber auch wenn die Entscheidung für ein bestimmtes Modell gefallen ist und dieses auch ohne Probleme passt, müssen vor dem Einbau noch diverse
Sachverhalte geklärt werden.
Insbesondere Mieter müssen darauf achten, dass der Einbau eines Treppenlifts eine bauliche Veränderung darstellt, d.h., dass man die
Einwilligung des Eigentümers haben muss, ansonsten kann der Vermieter auf Entfernung des Treppenlifts klagen.
Wer den Treppenlift in einem Treppenhaus einbauen muss, das von mehreren Parteien begangen wird, sollte darauf hinweisen, dass der Lift bei
Nichtgebrauch eingeklappt werden kann, so dass er niemandem im Weg ist.
Außerdem sollte man direkt anbieten, dass das Treppenhaus bei einem möglichen Auszug wieder in den Urzustand zurückgesetzt wird.
Sollte der Eigentümer/Vermieter keine Einwilligung geben, hat der Mieter aber auch die Möglichkeit die Einwilligung einzuklagen, wenn ihm
ansonsten die Möglichkeit verwert ist, in seine Wohnung zu kommen (siehe hierzu auch den Artikel: Muss der Vermieter den Einbau eines Treppenlifts dulden?).
Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass in manchen Bundesländern der Einbau baugenehmigungspflichtig ist. Vor der Genehmigung darf kein
Einbauauftrag vergeben werden. Auch gibt es mancherorts Bauabnahmen, die vor der Inbetriebnahme durchzuführen sind.
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