Wie unterschiedlich die Urteile von Gerichten ausfallen können, wenn es sich um die Kostenübernahme für einen Treppenlift handelt, zeigt das Urteil der letzten Instanz, des Bundessozialgerichts (Az: B 3 KR 14/97 R).
Hier gibt das Gericht der gesetzlichen Krankenversicherung Recht, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet sei, die Kosten eines Treppenliftes für einen Versicherten zu übernehmen.
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