Treppenlifte: Anspruch gegenüber der Unfallversicherung
Eine Anfrage bei der Unfallversicherung kann sich lohnen
Treppenlifte sind zweifelsohne eine enorme Erleichterung des Alltags körperlich beeinträchtigter Menschen, die
ohne fremde Hilfe keine Treppen bewältigen können.
Wer auf Grund eines Arbeitsunfalls an einer Gehbehinderung leidet, kann versuchen, gegenüber der gesetzlichen
Unfallversicherung Ansprüche auf Fördermittel für den Einbau eines Treppenlifts geltend zu machen.
Zwar werden Treppenlifte in den Ausführungen und Bestimmungen bezüglich der Ausstattung Verunfallter mit
Hilfsmitteln nicht ausdrücklich erwähnt, sie können jedoch durchaus als Hilfsmittel zur sozialen Rehabilitation
angesehen werden.
Und der Träger der Unfallversicherung hat besonders für Behinderte entwickelte Hilfsmittel prinzipiell zu
bewilligen, wenn sie der Erleichterung nicht beruflicher Verrichtungen des täglichen Lebens dienen. Natürlich kann
der Einbau eines Treppenlifts auch zur beruflichen Rehabilitation in Betracht kommen. Gemäß den Richtlinien sind
auch Hilfsmittel zu bewilligen, die zur Anpassung des Arbeitsplatzes dienen.
Es gibt also keine Garantie auf eine Unterstützung durch die Unfallversicherung beim Einbau eines Treppenlifts,
sie ist aber durchaus möglich. Einen Versuch sollte man also in jedem Falle unternehmen.
Wer auf Zuschüsse oder Fördergelder der Unfallversicherung hofft, sollte sich keinesfalls erst nach dem
Einbau eines Treppenlifts an die Versicherung wenden. Da diese für ‚selbstbeschaffte’ Leistungen grundsätzlich
nicht aufkommen muss, sollte die Entscheidung der Versicherung über eine Förderung unbedingt abgewartet werden,
will man nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Manche Anbieter privater Unfallversicherungen bieten übrigens Versicherungspakete an, die die Kostenübernahme
für einen Treppenlift übernehmen, sollte dieser nach einem Unfall im Privatbereich nötig sein. Wer diesbezüglich
vorsorgen möchte, sollte hier die Angebote vergleichen.
Mehr unter: Zuschüsse für Treppenlifte
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