Behördenwillkür beim Treppenlifteinbau

Im Jahre 1998 ereignete sich ein besonders krasser Fall von Behördenwillkür in Verbindung mit dem Einbau eines Treppenlifts im Privathaus eines Gehbehinderten. Die Behördenposse fand bundesweites Aufsehen und wurde im ZDF-Jahresrückblick „Menschen 98“ vorgestellt.

Insgesamt fast 1000 D-Mark musste der Rentner Gerhard R. an überflüssigen Gebühren für seinen neu eingebauten Treppenlift bezahlen. Darunter fielen die Rechnung für ein Bauschild, die gebührenpflichtige Abnahme des Aufzugs durch den TÜV und die Kosten für einen Lehrgang zum Fahrstuhlführer, die sich im Nachhinein als überflüssig herausstellte. Diese Erkenntnis kam den Verantwortlichen jedoch erst, als der Rentner zu einer Nachschulung geladen wurde.

Waren die Behörden beim Erheben der Gebühren schnell zur Stelle, ließen sie sich mit der Entscheidung über den Antrag auf Bezuschussung des Einbaus länger Zeit. Die Baufirma hatte den Lift schneller eingebaut, als die Pflegekasse den Antrag bearbeitet. Dem Rentner entgingen durch die Fertigstellung des Einbaus vor Antragsentscheid 5000 D-Mark Förderungsgeld.

Mehr zu rechtlichen Grundlagen beim Einbau von Treppenliften im Beitrag: Treppenlift Genehmigung und Tipps zum Einbau

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René Gräber

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