Möglichkeiten und Grenzen der
Haarmineralanalyse
In der Kriminalistik hat die Haaranalyse bereits eine längere Tradition - dort wird sie eingesetzt, um die
Einnahme von Rauschmitteln und Medikamenten nachzuweisen. Möglich ist dies, weil die gesuchten Stoffe nicht
komplett wieder abgebaut und ausgeschieden, sondern in geringen Mengen auch in den Haaren eingelagert werden und
dort über einen sehr langen Zeitraum verbleiben.
Das gilt auch in Bezug auf zahlreiche andere Schadstoffe wie beispielsweise Schwermetalle, weshalb sich mit
Hilfe der Haaranalyse im Rahmen des sog. Human Biomonitorings auch Aussagen über die Belastung mit Umweltgiften
treffen lassen.
Unter Einsatz eines Massenspektrometers können so etwa 60 unterschiedliche, vorwiegend anorganische Substanzen
nachgewiesen werden. Bei organischen Stoffen gestaltet sich der Nachweis schwieriger, da es abseits der bewährten
Drogentests kaum allgemein anerkannte Verfahren gibt.
Aussagen über die Schadstoffbelastung einzelner Personen aufgrund einer Haaranalyse gelten jedoch als sehr
schwierig. Bei vielen der nachweisbaren Substanzen ist derzeit noch nicht genau bekannt, wie oder in welcher Menge
sie sich im Haar ablagern. Zudem sind zahlreiche weitere Faktoren zu beachten, welche die Messergebnisse
beeinflussen können – auch vermeintlich banale Aspekte wie die Wahl des Shampoos oder die Benutzung von Haargel
können schon dazu führen, dass Befunde in Teilen stark von der Norm abweichen und keine seriösen Rückschlüsse mehr
auf Belastungen erlauben.
Dementsprechend hat die staatliche Agency for Toxic Substances and Disease Registry in den Vereinigten Staaten
im Jahr 2001 bekannt gegeben, dass Haaranalysen im Grunde kein geeignetes Mittel darstellen, um die
Schadstoffbelastung von Individuen zu ermitteln.
Eine Ausnahme stellt der Nachweis von Methylquecksilber dar, da sich dieses verstärkt in die Haare einlagert,
sobald es über die Nahrung aufgenommen wurde. Auch Arsen lässt sich mittels Haaranalyse (sowie über die Auswertung
von Finger- oder Zehennägeln) besser nachweisen als über die Untersuchung von Blut oder Urin, da es dort sehr
schnell abgebaut wird.
Das Verfahren erscheint daher eher dazu geeignet, im Rahmen einer Untersuchung von Personengruppen
(beispielsweise Anwohnern einer Mülldeponie) Belastungen festzustellen, da sich Abweichungen aufgrund externer
Störvariablen dann statistisch tendenziell ausgleichen. So wurde im Rahmen des Umwelt-Surveys 1990/92 in der
Bundesrepublik eine repräsentative Studie zur Bleibelastung der Bevölkerung mittels Haaranalyse durchgeführt.
Aussagen über das Rauchverhalten von Personengruppen (sowohl aktiv wie passiv) lassen sich zudem über die Menge an
Nikotin im Haar treffen. Da dessen Einlagerung jedoch maßgeblich von der Haarfarbe (die sich aus dem Melaningehalt
der Haare bestimmt) abhängt, wird jedoch dem Nachweis über Urinproben meist der Vorzug gegeben.
Die Ungeeignetheit der Haaranalyse zur Ermittlung individueller Schadstoffbelastungen oder Mängeln an
Mineralien und Spurenelementen wurde auch durch die Stiftung Warentest 2004 bestätigt. Eine Untersuchung
mehrerer kommerzieller Anbieter von Haaranalysen stellte diesen ein ausgesprochen schlechtes Zeugnis aus (vgl.
test 10/2004).
So unterschieden sich die Auswertungen identischer Proben je nach durchführendem Labor teils erheblich. Einzelne
Unternehmen ermittelten gar für dieselbe, mehrmals eingeschickte Haarprobe unterschiedliche Werte. Vollends
willkürlich erschien schließlich die Bewertung der Befunde, da die getesteten Labors verschiedene Normalwerte in
Bezug auf die im Haar gefundenen Substanzen ansetzten.
In der Tat gibt es derzeit gar keine objektiv festgelegten Normalwerte. In einer vom Umweltbundesamt 2005
herausgegebenen Stellungnahme zum Thema wird eine derartige Festlegung sogar abgelehnt, solange keine allgemein
anerkannte Testprozeduren beispielsweise in Bezug auf die Haarentnahme oder Analyseverfahren existiert.
Zudem gäbe es mit Ausnahme des Methylquecksilbergehalts keine erwiesenen Zusammenhänge zwischen der Konzentration
eines bestimmten Schadstoffes im Haar und dem Auftreten von Krankheitssymptomen, die eindeutig mit diesem
Schadstoff in Verbindung gebracht werden könnten.
Im Ergebnis ist daher eine individuelle Haaranalyse abzulehnen – es sei denn, sie folgt einem standardisiertem
Verfahren und orientiert sich an verbindlichen Norm- und Grenzwerten wie im Falle polizeilicher Drogentests.
Kommerzielle Anbieter folgen offenbar keinen derartigen Standards, weshalb ihre Befunde oder daraus abgeleitete
Therapie- oder Ernährungsempfehlungen in der Regel nicht als seriös erachtet werden können.
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