Krankenversicherung für
Alternativmedizin und Naturheilkunde
Wer zahlt eigentlich für Naturheilverfahren und
Alternativmedizin?
Immer mehr Menschen interessieren sich im Krankheitsfall für
Behandlungen mit alternativen medizinischen Methoden oder durch
traditionelle Naturheilverfahren. Diese sanfte Art der Medizin
sollte trotzdem nicht anstelle der Schulmedizin sondern nur in
Zusammenarbeit mit dieser angewandt werden.
Dabei sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, dass die
gesetzlichen Krankenkassen für derartige Behandlungen nicht
aufkommen. Kassenpatienten müssen für Alternativmedizin und
Naturheilverfahren aus eigener Tasche bezahlen. Auch Kosten für
Behandlungen beim Heilpraktiker werden nicht übernommen. Bis
auf einige Ausnahmen wie die BKK Verbund Plus, die sowohl
Kosten für anthroposophische Medizin, Akupunktur, Chirotherapie
als auch Behandlung durch Homöopathen bezahlt.
Anders dagegen die Versicherten in den privaten
Krankenkassen, diese kommen regelmäßig für die Behandlung durch
Heilpraktiker auf. Genauso ist es in der Beihilfeverordnung für
Beamte geregelt. Darin enthalten sind neben Leistungen für
Heilpraktiker, auch die komplette Übernahme für Zahnarztkosten,
für ambulante-, stationäre- und Heilbehandlungen im
Ausland.
Außerdem übernehmen private Krankenversicherungsträger
meistens die kompletten Zahlungen für Sehhilfen oder
psychotherapeutische Behandlungen. In beiden Fällen bezahlen
Patienten die Rechnung des Heilpraktikers jedoch selber und
lassen sich diese dann von ihrer Krankenkasse
zurückerstatten.
Dennoch müssen auch gesetzlich Versicherte
Krankenkassenpatienten nicht auf alternative medizinische
Anwendungen und natürliche Verfahren verzichten. Fast alle
dieser Kassen bieten mittlerweile Zusatzversicherungen an.
Diese können dabei in einem Paket mit bestimmten Leistungen
dazugekauft werden oder als so genanntes Modul, wobei ein
medizinischer Bereich genau definiert ist.
Diese Zusatzversicherungen können auch von privat
Krankenversicherten abgeschlossen werden, falls die Leistungen
im alternativen medizinischen Bereich nicht allen Ansprüchen
genügen.
Die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung werden vorher
zwischen Patienten und Mediziner ausgehandelt. Ansonsten kommt
das von den Heilpraktikerverbänden regelmäßig herausgegebene
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahre
1985 zum Tragen. Um die Wirtschaftlichkeit derartiger Praxen zu
gewährleisten, wird aber oftmals auch nach der
Gebührenverordnung für Ärzte (GÖA) abgerechnet. Deshalb sollten
sich Versicherte vorher erkundigen, welche Sätze von den Kassen
später tatsächlich übernommen werden.
Da die verschiedenen angebotenen Zusatzversicherungen nicht
nur bezüglich der Kosten sondern auch hinsichtlich der
enthaltenen Leistungen variieren, lohnt ein Vergleich. Deshalb
sollte vorher möglichst genau überlegt werden, welche
zusätzlichen Leistungen wirklich notwendig sind.
Hilfe bei der Entscheidung liefern zahlreiche Preisrechner
im Internet, unter anderem auch von www.stiftung-warentest.de.
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