Der Maskenwahn heißt FFP2
Seit dem 18. Januar 2021 gibt es (zumindest) in Bayern die sogenannte FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr.
Seit dem 18. Januar 2021 gibt es (zumindest) in Bayern die sogenannte FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr.