Corona - Urteile in Deutschland - Juristische Hinweise

  • opposition24.com/justiz/sehr-wichtiges-urteil-zur-maskenpflicht-angeklagter-freigesprochen-%E2%80%93-ansteckungsgefahr-im-freien-0

    Sehr wichtiges Urteil zur Maskenpflicht: Angeklagter freigesprochen – Ansteckungsgefahr im Freien = 0

    Es ist nämlich so, dass die Behörde beweisen muss, DASS eine solche Gefahr gegeben ist, nicht der Veranstalter muss beweisen, dass sie nicht gegeben ist:

    Zitat
    Die Darlegungs-und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. BVerfG, B. v. 12.05.2010 – 1 BvR 2636/04- juris Rn. 19 m.w.N.; SächsOVG, U. v. 31.05.2018 – 3 A 199/18 – juris Rn. 23). Die zuständige Behörde muss daher die für eine Beurteilung der Gefahrenlage relevanten für sie erkennbaren Tatsachen ermitteln. Sie darf sich nicht auf diejenigen Tatsachen beschränken, die für einen Eingriff sprechen, sondern muss auch zugunsten der Versammlung aufklären (BVerfG NJW 2010, 141 dort Rn. 9).

    Ist es nicht zu belegen, dass der Beschuldigte tatsächlich eine Gefährdung der Versammlungsteilnehmer herbeigeführt hat, hat er sich demnach eben auch nicht strafbar gemacht:

    Zitat
    Eine Bestrafung wegen versammlungsbezogener Straftaten und Ordnungswidrigkeiten kommt demnach nur in Betracht, wenn als objektive Bedingung der Strafbarkeit die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme gegen die Versammlung oder einen einzelnen Teilnehmer festgestellt wurde (vgl. VGH München Urt. v. 10.7.2018 – 10 BV 17.2405, BeckRS 2018, 21843, dort Rz. 30 m.w.N.).

    Greulichs Anwalt Friedemann Däblitz erstritt daher einen Freispruch.

    Dieses Urteil müsste auch künftig überall dort Konsequenzen haben, wo im Rahmen von Demonstrationen, Aufzügen und Versammlungen (nach GG) im Freien, bei seitens der Ordnungsbehörden eine Maskenpflicht auferlegt wird.

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  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber


  • Juristische Hinweise:


    Was können Menschen tun, die sich nicht impfen lassen wollen, aber vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden?

    Der Druck auf die Bevölkerung wächst. Vor allem im Gesundheitswesen sehen sich viele Arbeitnehmer jetzt einem indirekten Impfzwang ausgesetzt. Doch wie ist dies aus rechtlicher Sicht zu bewerten, zumal der Impfstoff nur bedingt zugelassen ist? Antworten findest du hier.

    : https://corona-blog.net/2021/0…ter-druck-gesetzt-werden/

    3 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Ich kenne einen Betrieb wo der Chef seinen Mitarbeitern das Impfen frei gestellt hat. Ein Teil davon ist geimpft und der restliche nicht.

    Vor einer Woche sind davon zwei ungeimpfte Mitarbeiter nach einer Woche Intensivstation am Coronavirus verstorben.

    Danach hatte sich die restliche Belegschaft freiwillig impfen lassen.

    Und wenn noch jemand voll im Beruf steht muss halt jeder für sich das Nutzen und Risiko abwägen.

    Täglich Kokoswasser trinken hilft die Blutfettwerte senken, reinigt auch noch Blut und Nieren, und hilft dir beim Gelenke schmieren. ( Eigenzitat )

  • bermibs

    Hat den Titel des Themas von „Corona - Urteile in Deutschland“ zu „Corona - Urteile in Deutschland - Juristische Hinweise“ geändert.
  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Hallo Franz-Anton,

    Vor einer Woche sind davon zwei ungeimpfte Mitarbeiter nach einer Woche Intensivstation am Coronavirus verstorben.

    Weißt Du, woran sie gestorben sind (hatten sie eine Lungenentzündung)?

    Welche gesundheitlichen Vorgeschichten sie hatten?

    Wie alt sie waren?

    War das zufällig ein fleischverarbeitender Betrieb?

    In welchem Land war dasß

    Interessant wäre auch, ob bei ihnen der SarsCov2 Wildtyp gefunden wurde.


    Mein Stand ist, dass die "typische (virale) Corona Lungenentzündung" hauptsächlich im Frühjahr 2020 aufgetreten ist. Ab Herbst 20 hab ich (in meiner kleinen Blase) nur "atypische Lungenentzündungen" miterlebt/mitbekommen.

    Damit meine ich bakterielle Lungenentzündungen, die sich nach einem Infekt mit/an SarsCov2 bei Menschen mit entsprechender Vorgeschichte "draufgesetzt" haben.

    Allerdings kenne ich niemanden, der auf der Intensiv war.

    Nur Menschen, die hospitalisiert wurden (und gut/schnell aufs Antibiotikum angesprochen haben).


    lg togi

    Jeder Mensch hat ein Brett vor dem Kopf - es kommt nur auf die Entfernung an.

    (Marie Ebner-Eschenbach)

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • opposition24.com/justiz/sehr-wichtiges-urteil-zur-maskenpflicht-angeklagter-freigesprochen-%E2%80%93-ansteckungsgefahr-im-freien-0

    Sehr wichtiges Urteil zur Maskenpflicht: Angeklagter freigesprochen – Ansteckungsgefahr im Freien = 0

    Es ist nämlich so, dass die Behörde beweisen muss, DASS eine solche Gefahr gegeben ist, nicht der Veranstalter muss beweisen, dass sie nicht gegeben ist:

    Ist es nicht zu belegen, dass der Beschuldigte tatsächlich eine Gefährdung der Versammlungsteilnehmer herbeigeführt hat, hat er sich demnach eben auch nicht strafbar gemacht:

    Greulichs Anwalt Friedemann Däblitz erstritt daher einen Freispruch.

    eine Ordnungswidrigkeit koennen NUR juristische Personen und Personengesellschaften begehen, .. (erkannt mit Personalausweis/Reisepass).

    Der Geltungsbereich des OwiG zu finden unter Paragraph 5, des Gesetzes, beschränkt sich bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit, auf den Luftraum (Flugzeug) und das Wasser (Schiff), ...wer das Land finden sollte, der soll sich bitte melden.

    Gesetze anzuwenden ohne Geltungsbereich, der offensichtlich unauffindbar ist, wäre Rechtsbeugung.

    Der RechtS-Anwalt, wie man unschwer erkennen kann, hat mit dem "Recht", nicht viel zu tun.

    P.S. vor Gericht wird nichts erstritten, sondern man handelt etwas aus = Verhandlung.


    Es gilt bei /vor Gericht Intern.Handelsrecht, man tritt dort als juristische Person auf, wobei derjenige auch sonst im täglichen Rechtsverkehr den selben Personenstand besitzt.


    Damit jeder Interesse daran zeigt, kurzes Beispiel:

    ob man Besitzer ist oder Eigentümer und Besitzer, wird beides vom Personenstand bestimmt.

    Juristische Personen sind nur Besitzer einer SACHE wie Grundstücke, Immobilien, Fahrzeuge jeder Art, bis zur Unterwäsche.

    Schaut einfach Mal in eure Zulassungsbescheinigung 2 (ehemaliger KFZ-Brief) hinein, was unter der Zeile C4c. steht (ist in grün geschrieben, daher nicht gleich "gewollt" erkennbar....)

    ...Keine Eigentümer des Fahrzeuges...

    Juristische Personen (Fiktion), haben keine Menschenrechte !!

    Soweit Mal ..Fragen..

    Geld ist wie Salzwasser, je mehr man davon trinkt, umso mehr braucht man...

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  • Der Geltungsbereich des OwiG zu finden unter Paragraph 5, des Gesetzes, beschränkt sich bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit, auf den Luftraum (Flugzeug) und das Wasser (Schiff), ...wer das Land finden sollte, der soll sich bitte melden.

    Na, dann melde ich mich mal, da sich die Sache völlig anders darstellt. Gesetzestexte sind manchmal etwas tricky, man muss schon genauer lesen.


    Im § 5 OWiG steht folgendes zu der von Dir erwähnten räumlichen Begrenzung:


    "Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen."


    Bei flüchtigem Durchlesen könnte man Deiner Darstellung zustimmen. dass nämlich dieser § 5 nur Gültigkeit auf einem Schiff oder im Lutfraum hat. Könnte. Wenn nur dieses Wörtchen "oder" nicht auch dort stehen würde. Dadurch ergibt sich ein völlig anderes Bild:

    "... oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden ..."


    § 5 ist also in zwei Teile gegliedert. einmal in den räumlichen Geltungsbereich des Gesetzes und zum anderen in den Bereich außerhalb dieses Geltungsbereichs. Und nur auf diesen Bereich bezieht sich der Hinweis auf Schiff und Luftraum.


    Damit jeder Interesse daran zeigt, kurzes Beispiel:

    Schaut einfach Mal in eure Zulassungsbescheinigung 2 (ehemaliger KFZ-Brief) hinein, was unter der Zeile C4c. steht (ist in grün geschrieben, daher nicht gleich "gewollt" erkennbar....)

    ...Keine Eigentümer des Fahrzeuges...

    Juristische Personen (Fiktion), haben keine Menschenrechte !!

    Auch diese Aussage ist Nonsens.

    Der C4c-Hinweis ist keine neue Regelung, sondern eine "Aufklärung" eines schon immer existierenden Zustands, um endlich dieses immer noch existierende Missverständnis aus der Welt zu bekommen.

    Schon mehrfach - nämlich 1959, 1963 und 1978 - hat das BGH festgestellt (BGH NJW 1978, 1854), dass Brief und Schein, jetzt ZB2 und ZB1, kein Eigentumsnachweis darstellen, sondern ausschließlich eine Aussage zu der technischen Zulässigkeit des Fahrzeugs und der für den Betrieb des Fahrzeugs verantwortlichen Person für Technik, Steuer und Versicherung - dem sogenannten Fahrzeughalter - macht.Dieser Eintrag kann jedoch im Verkaufsfall als Anscheinsbeweis einer Eigentümerschaft genutzt werden, um bei eventuellen Schadensersatzfragen den sogenannten "gutgläubigen Erwerb" durch den Käufer nachzuweisen.


    Das alles aus gutem Grund:

    Eigentümer, Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer, Fahrer, ... können alles völlig unterschiedliche Personen sein, mit jeweils aufgrund ihrer Funktion unterschiedlichen Verantwortlichkeiten. Oft im Privatbereich identisch, aber eben nicht zwingend.


    Beispiel:

    Fahrzeug-Eigentümer ist eine Leasinggesellschaft, Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer ist eine Firma und der Fahrer des Fahrzeugs ist ein Angstellter der Firma. Wie und wo soll solch ein Konstrukt jetzt in Fahrzeugschein und/oder -brief eingetragen werden? Und dieses Konstrukt ist sicherlich nur ein Beispiel von vielen.

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

  • das setzt Bewußtsein voraus. Und für Bewußtsein ist ein Minimum an Intelligenz nötig. Siehst Du das bei der Mehrheit der Bonzen?

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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • klärt die Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner über die ärztlichen Verpflichtungen auf,

    ...scheint aber niemanden zu stören - zumindest aktuell in Berlin nicht:


    rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2021/09/berlin-impfung-doener-zoo-hertha-eisbaeren-walk-in.html

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber