Beiträge von AnjaDMV

    Sehr geehrter


    ich wende mich an Sie, um Sie inständig zu bitten, morgen GEGEN die geplante Änderung des Artikel 28 o.g. Gesetz zu stimmen. Ich bin 51 Jahre alt und arbeite als Produktmanagerin. Ich gehöre zu der Gruppe von Menschen die jetzt als "schutzbedürftig" bezeichnet werden.


    Mit aller größter Sorge beobachte ich, das meine Grund- und Freiheitsrechte als Bürgerin außer Kraft gesetzt werden sollen und das Parlament praktisch "ausgesteuert" werden soll. Mir fehlt hierfür jedes Verständnis und es steht für mich außer Frage, dass die Gründungsväter unseres Grundgesetzes eine solche Entwicklung ausschließen wollten. Schließlich hatten wir genau solche Gesetze NICHT in unserer Verfassung – das sollten wir von dem dunkelsten Kapitel unserer Geschichte gelernt haben.


    Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich die Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus nicht verharmlosen möchte und voll und ganz hinter der dauerhaften Anwendung der AHA+L-Maßnahmen stehe. Eine Corona-Infektion kann insbesondere für aÄltere sowie vorerkrankte Menschen eine ernste Gefahr sein, dies ist unbestritten. Die Maßnahmen zum Schutz dürfen jedoch nicht unverhältnismäßig werden und dies wäre jedoch aus meiner Sicht die Verabschiedung des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes in der aktuellen Entwurfsfassung.


    Die Gesetzesvorlage schneidet in ERHEBLICHEM Maße in unser Grundrechte als freie Bürger ein. Das ist zwar gut gemeint, aber wenn Sie beispielsweise Ausgangs- Kontakt und Reisebeschränkungen unter dem sehr breit auslegbaren Begriff „Dauer einer epedimischen Notlage“ beschließen, geben Sie eine Steilvorlage zum Missbrauch dieses Gesetztes, welches möglicherweise von Kräften, die nicht dem demokratischen Grundwerten folgen, ausgenutzt werden können. Wir haben ja in unserem Land schon mehrfach in den letzten 100 Jahren erlebt, wie solche „gutgemeinten“ Paragraphen „zum Schutz der Bevölkerung“ missbraucht wurden. Ich finde solche Vergleiche nicht gut, aber die Parallelen der jetzigen Gesetzesvorlage zum Ermächtigungsgesetz von 1933 sind zu offensichtlich. Hitler hat sich mit solchen Paragraphen, die sie jetzt berabschieden sollen, Freiheit und Grundrechte außer Kraft gesetzt und auch in der DDR hat man den „Schutz der Bevölkerung“ als Vorwand genommen, Menschen einzusperren und anders Denkende zu verfolgen.


    Sie würden mit dem Gesetzentwurf einer Person, den Gesundheitsminister, dazu ERMÄCHTIGEN, nach eigenem Ermessen Rechtsvorschriften zu erlassen. Die Exekutive dürfe nun, ohne Parlamentsbeteiligung per Rechtsverordnung eine Impfdokumentation bei Einreise aus einem Risikogebiet verlangen können. Das bedeutet an dieser Stelle eine indirekte Impfpflicht. Und die Exekutive wird darüber hinaus auch ermächtigt, per Rechtsverordnung einen Nachweis des Nichtvorliegens der bedrohlichen übertragbaren Erkrankung, bei Einreise aus einem Risikogebiet zu fordern. Das bedeutet die indirekte Einführung des Immunitätsausweises.


    Ich frage mich: Wer legt fest, was eine „bedrohliche Erkrankung“ ist, der Begriff ist dehnbar auslegbar – auch der Herpes Virus, den fast 100% der Bevölkerung in sich trägt, aber nur bei wenigen ausbricht und dann zu leichtem Symptomen kommt (Lippenbläschen) kann für eine Risikogruppe bedrohlich werden (Gürtelrose) – zählt das als bedrohliche Erkrankung und wer legt fest, ob es eine nationale Notlage ist? Sowas soll dann ein Gesundheitsminister (aktuell ein gelernter Bankangestellter ohne medizinische Ausbildung) eigenmächtig entscheiden dürfen?


    Mit diesem Gesetz würde die Abschaffung elementarster Grundrechte Gesetzeskraft erlangen. Bitte lesen Sie genau, wollen Sie DAS wirklich verabschieden? Dieses Gesetzt soll die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) und das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) einschränken.


    Ich bitte Sie inständig, befragen Sie ihr Gewissen. Wir müssen doch etwas aus unserer Geschichte gelernt haben. Bitte bedenken Sie, was Sie hier tun. Sie öffnen nichtdemokratischen Kräften Tür und Tor, dieses Gesetz zu missbrauchen. Obwohl inzwischen nicht mehr klar ist, wer die demokratiefeindlichen Kräfte sind, wenn der Baden-Württembergische Innenminister Quarantäneverweigerer zwangsweise in geschlossene Krankenhäuser einweisen will.


    Bitte zeigen Sie Haltung gegen die totalitären Absichten der Regierung und stimmen Sie gegen das Gesetz und für die Freiheit. Ich bin eine gemäßigte Bürgerin und habe bisher alle Corona-Maßnahmen mitgetragen, aber nun ist es Zeit dem scheinbar radikalisierten Aktionismus der Regierung Einhalt zu gebieten. Ich bezweifle inzwischen, dass die Regierung Gutes für die Bevölkerung im Sinn hat. Bitte helfen Sie uns - der Bevölkerung – Ihren Wählern!


    Mit freundlichen Grüßen