Zu Beitrag #1.
Es wird doch immer unglaublicher.
Gemäß den diversen Studien gehen die Erkenntnisse noch viel weiter und sie hat sich regelrecht verharmlosend ausgedrückt. Die CDC-Studie aus dem texanischen Gefängnis konnte keinen Unterschied zwischen geimpft und ungeimpft feststellen. Andere Studien sagen gleich, dass diese Substanzen ein Fehlschlag sind.
Zudem sieht der Zusammenhang zwischen Impfquote und Inzidenz doch bereits nach mehreren Studien so aus, dass sich da wo viel geimpft wird, auch viele infizieren.
Früher konnte Ärzten tatsächlich die Zulassung entzogen werden, wenn sie sich weigerten zu impfen. Doch dann haben sich Ärzte in einem Prozess das generelle Recht erkämpft nach individueller Entscheidung zu impfen oder auch nicht. Auf Basis dieses Urteils hat sich dann u.a. auch der Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung gebildet. Dies gilt bis heute.
Habe das Urteil bereits etliche Male gesucht und bin gerade in den Tiefen des Internets unterwegs.
Genau genommen bin ich aber gerade bei dem Virologen Dr. Stefan Lanka und lese seinen Brief, den er am 22.12.2002 als Widerspruch gegen die von der Politik zu dem Zeitpunkt angedachte Pocken-Pflichtimpfung geschrieben hatte.
- Betr.: Vorsorglicher Einspruch gegen mögliche „Pockenschutzimpfpflichtmaßnahmen“ nach § 20 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Anforderung der Beweise der WHO (u.a. „Die Welt“ vom 26.9.01)
Sehr geehrte Herren!
Die weltweite Pockenpanikaktion nach dem 11.9.01 führte dazu, daß auch in Deutschland Überlegungen bekannt wurden, Pockenpflichtimpfungen nach § 20.6 IfSG durchzuführen.
Vorsorgliche lege ich gegen eine mögliche amtliche Verfügung, mich hier einer Zwangsmaßnahme zu unterziehen, Widerspruch ein und fordere Sie auf, mir den Widerspruch zu bestätigen.
Am 26.9.01 (ca. 14 Tage vor den sog. Anthraxanschlägen) verbreitete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) weltweit eine Warnung vor möglichen terroristischen Anschlägen mit Biowaffen (Pocken, Milzbrand usw.). Die WHO verbreitete, daß die Regierungen in den nächsten Tagen die aktuellsten Informationen über die Art der Erreger erhielten. Diese WHO-Informationen müßten mittlerweile angekommen sein.
Zur Sach- und Rechtslage weise ich auf die durch das IfSG verbindlich an eine „Schutzimpfung“ nach § 2 Nr. 9 IfSG unverzichtbar abverlangten Erfüllung der „Ist-Anforderungen“, der „Tatsachenanforderungen“ auf dem „jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik“ (§ 1 Abs. 2 IfSG). Seit der Rechtskraft des demokratisch-legitimierten IfSG, reichen „Meinungen“ und seien sie in der „Medizinwissenschaft“ auch noch so weit anerkannt, gelehrt, verbreitet und herrschend zweifellos als Voraussetzung für die rechtlich zulässige Gabe von Impfstoffen mit dem Impfschadensrisiko nach § 2 Nr. 11 IfSG nicht mehr aus.
Die Gabe von Impfstoffen ist dann rechtswidrig und als Straftat zu bewerten, wenn die in IfSG § 2 Nr. 1 u. 3 unverzichtbar abverlangten Tatsachenanforderungen nicht überprüfbar vorliegen. Das ist seit dem 1.1.2001 allgemein bekannt.
Insbesondere bitte ich Sie als zuständige Behörde sicherzustellen, daß mir jetzt und unverzüglich, vor etwaigen Vewaltungsakten zu einer Pockenzwangsimpfung mittels Benennung der maßgeblichen wissenschaftlichen, d.h. überprüfbaren Publikation zugänglich gemacht wird:
- Der wissenschaftliche Beweis der biochemischen Charakterisierung, der Isolation und der
Dokumentation mittels Foto des behaupteten Pocken-Virus
und
- der wissenschaftliche Beweis der Krankheitsverursachung durch dieses wissenschaftlich „auf dem
heutigen Stand der Wissenschaft und Technik“ (§ 1 Abs. 2 IfSG) nachgewiesene Pockenvirus.
Sollten Ihnen diese Beweise nicht vorliegen, fordere ich Sie auf, unverzüglich auf dem Dienstwege sicherzustellen, daß mir diese Beweise über die zuständige föderale Stelle zugänglich gemacht werden und Sie mich über diesen Verwaltungsakt der Anfrage an die zuständige Stelle schriftlich informieren.
Zur Biowaffen-Panik-Begründung verweise ich auch auf die weltweit verbreitete Meldung vom 20.11.01 zu den sog. Anthraxtoten. Seitens der Experten wird als Todesursache hier nicht die Aktivität des Anthrax-Bakterium sondern eine falsche Medikation angesehen. Wie in der Lunge eine sauerstoffreie Zone entstehen könnte, in der Bakterien Gifte produzieren könnten, ist bekanntlich das tief gehütete Geheimnis der „herrschenden Meinung in der Medizinwissenschaft.
Mit freundlichem Gruß, Dr. rer. nat. Stefan Lanka,Virusentdecker (EsV), Virologe, Biologe, Genetiker
: https://web.archive.org/web/2003042613…lein-aktion.de/
Man könnte denken, sie haben es seit Jahrzehnten immer wieder versucht.