Raketenlieferungen an die Ukraine sind von Seiten der Politik ausdrücklich erwünscht. Wer liefert, begrüßt, nehme ich an, auch das Abschießen derselben.
Im gleichen Atemzug sieht das landesintern ganz anders aus, am Beispiel - ein Beispiel von vielen - Memmingen:
"Allgemeinverfügung"
Zitat
Das Abbrennen und Abschießen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk, z. B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper [...]) ist über das vom 2. Januar bis 30. Dezember bestehende gesetzliche Abbrennverbot hinaus auch 31. Dezember 2023 (Silvester) und 01. Januar 2024 (Neujahr) im Bereich der Memminger Altstadt [...] verboten. [...]
("Memminger Zeitung", 22.12.2023)