Am 03. November wurde der begründete Beschluss des Verwaltungsgericht Osnabrück veröffentlicht
: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/documen…6a-e151430f7103
Im Prinzip haben die Richter die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht im Gesundheitswesen wieder an das Bundesverfassungsgericht zurück gegeben, weil sich mit den ungeschwärzten RKI-Protokollen neue Erkenntnisse ergeben haben. Nämlich, dass das RKI zu Pandemiezeiten kein unabhängiges, wissenschaftliches Institut frei von politischem Einfluss war, dessen Aussagen vergleichbar waren mit einem Sachverständigengutachten.
Dieser Beschluss gibt uns m.E. Die Möglichkeit, auch das PEI als Gutachter-gleiche Institution für Impfschäden abzulehnen. Denn wenn das RKI entgegen aller Beteuerungen nicht politisch unabhängig war, liegt nahe, dass Gleiches auch für das PEI gilt. Die Unabhängigkeit des PEI wäre zu untersuchen, wenn man deren Aussagen bezüglich Impfschäden im Prozess nutzen möchte.
D.h. die Aussage, dass das PEI zu Langzeitsymptomen nach der Impfung keine Signale sieht, dürfte dann von der Gegenseite nicht mehr ungeprüft ins Feld geführt werden.
Viel Glück an alle Prozessierenden. MFG.