Beiträge von lavida42

    Ein Beitrag zu den Zuständen bpw. in Schulen.

    Was tut man den Kindern an?

    "Hallo Leute ich will mich mal auskotzen 🤮🤮🤮🤮Ich hatte heute meinen lang ersehnten ersten Arbeitstag in der Schule . Zum kotzen 🤮 Die Kinder sind die Verlierer... . Wegen bescheuerter Regeln . Am Platz dürfen sie den Mundschutz abnehmen , wenn sie aber zb. Zum Müll laufen oder zum 1 Meter entfernten Regal, müssen sie den Mundschutz wieder tragen ! Ähh hab ich was verpasst ? Verbreitet sich das Virus nur beim laufen ?! Wenn es einer hat ist es in im Raum/Luft! Egal ob ich sitze oder stehe 🙄 Keine Hofpause bzw. wenn doch dann müssen alle 1,5 Meter Abstand halten , dürfen nicht miteinander spielen . Aber Spielplatz ist offen und überfüllt ?!?! 😒Und das Highlight: Singen ist verboten 🤦🏼‍♀️🤦🏼‍♀️🤦🏼‍♀️🤦🏼‍♀️ So macht arbeiten keinen Spaß . Ich bin einfach nur traurig was hier in den Schulen passiert 😞 Nachtrag: Ich hätte noch erwähnen sollen das ich in der Schulbegleitung bin und keine Lehrerin !"

    Lebenskraft, ich habe mir die o.a. Berichte durch gelesen.

    Der Zweite weist wieder einmal auf Bestimmte als auch auf "ALTE MÄNNER" hin, die gefährdet seien.

    Sollen DIE nun weg gesperrt werden? Mir fällt auf, daß der Hinweis auf "Alte" immer wieder fällt, ohne zu diferenzieren!

    Mir fehlt der Hinweis auf Eigenverantwortung und Immunsystem...., auf die Pillen-Schlucker, die sich natürlich vielfach mit einem Sortiment an Medikamenten versorgen... usw.; das sind u.a. diejenigen, bei denen die C-Angst greift...., das zumindest sehe ich in meinem Umfeld...

    Ein Diskurs zur Masern-impfung:

    💗Wichtiges zum Thema Masern!💗 Impfungen und Masern Kinderkrankheiten sind extrem wichtig für die Kräftigung des Immunsystems, also für eine natürliche gute Ausbildung des Immunsystem zuständig.

    Impfungen sind eindeutig vorsätzliche Körperverletzung. Ein bewusst schädigender Eingriff in die Natur von Körper und Geist. Fehlende Infekte und Krebs Das Krebs-Kapitel: (1) Viren gegen Krebs. (2) Fehlende Infekte und Krebs in der Kindheit (2.1) Leukämie (2.2) Lymphdrüsenkrebs (3) Fehlende Infekte und Krebs im Erwachsenenalter (3.1) Studien Deutschland 1910-1936 (3.2) Studien weltweit 1954-2010 (4) Unterschiede zwischen den Infekten, akut und chronisch.

    Quelle: http://www.impfungen-und-masern.de/studien-krebs.html

    Dazu kommt, das man seit vielen Jahren gezielt Desinfo darüber verbreitet, dass Masern Viren seien. Nichtexistenz des Masern-Virus: Dr. Stefan Lanka gewinnt auch vor dem BGH Neben dem Oberlandesgericht Stuttgart hat nun auch der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Virologe Dr. Stefan Lanka keine 100.000 Euro an den Arzt Dr. David Bardens zahlen muss. Im Februar 2011 hatte Dr. Stefan Lanka eine Belohnung in Höhe von 100.000 Euro für denjenigen versprochen, der imstande sei, eine wissenschaftliche Publikation vorzulegen, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist.

    Der Arzt Dr. Bardens versuchte, die Existenz des Masern-Virus durch sechs eingereichten Publikationen zu beweisen. Im aktuellen Newsletter von WissenschafftPlus schreibt Dr. Stefan Lanka, dass der Masern-Virus-Prozess endgültig gewonnen ist: „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Masern-Virus-Prozess entschieden. Der I. Zivilsenat des BGH hat das Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) vom 16.2.2016 bestätigt.

    Die im Jahr 2011 von mir ausgelobten 100.000 € für einen wissenschaftlichen Beweis der Existenz des behaupteten Masern-Virus müssen dem Kläger nicht ausgezahlt werden. Dieser wurde zudem verurteilt, alle Kosten des Verfahrens zu tragen. In den Prozess haben sich fünf Gutachter eingebracht und die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vorgelegt. Alle fünf Gutachter, darunter der vom Erstgericht beauftragte Prof. Dr. Dr. Andreas Podbielski haben übereinstimmend festgestellt, dass keine der sechs in den Prozess eingebrachten Publikationen einen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des behaupteten Masern-Virus enthält.

    Genetik widerlegt Existenzbehauptungen In den Prozess wurden die Ergebnisse von Untersuchungen zum sog. genetischen Fingerabdruck des behaupteten Masern-Virus eingebracht. Zwei anerkannte Labore, darunter das weltweit größte und führende genetische Institut, kamen unabhängig voneinander zu exakt den gleichen Resultaten.

    Die Ergebnisse beweisen, dass sich die Autoren der sechs Publikationen des Masern-Virus-Prozess irrten und als direkte Folge sich bis heute alle Masern-Virologen irren: Sie haben normale Bestandteile von Zellen als Bestandteile des vermuteten Masern-Virus fehlgedeutet. Aufgrund dieses Irrtums wurden in einem Jahrzehnte dauernden Konsensfindungsprozess normale Zell-Bestandteile gedanklich zu einem Modell eines Masern-Virus zusammen gefügt. Eine tatsächliche Struktur, die diesem Modell entspricht, wurde bis heute weder in einem Menschen, noch in einem Tier gefunden.

    Mit den Ergebnissen der genetischen Untersuchungen sind alle Existenz-Behauptungen zum Masern-Virus wissenschaftlich widerlegt. Den Autoren der sechs Publikationen und allen anderen Beteiligten ist dieser Irrtum nicht aufgefallen, weil sie die fundamentale wissenschaftliche Pflicht verletzten, „lege artis“, nach den international definierten Regeln der Wissenschaft zu arbeiten.

    Sie führten keinerlei Kontrollexperimente durch. Die Durchführung der Kontrollexperimente hätte Autoren und Menschheit vor diesem folgenreichen Irrtum geschützt. Dieser Irrtum wurde zur Grundlage des Glaubens an die Existenz aller krankmachenden Viren. Der gerichtlich bestellte Gutachter Prof. Dr. Dr. Podbielski hat aufgrund der Nachfrage des erkennenden Gerichts auf Seite 7 oben des Protokolls ausdrücklich bestätigt, dass die Autoren keinerlei Kontrollexperimente durchführten.

    Das OLG Stuttgart hob am 16.2.2016 das Fehlurteil der ersten Instanz auf, wies die Klage zurück und bezog sich dabei u.a. auf die zentrale Aussage von Prof. Podbielski zu den sechs Publikationen. Der Kläger versuchte mit einer Beschwerde am BGH das Urteil des OLG zu Fall zu bringen. Als Begründung brachte er seine subjektive aber faktisch falsche Wahrnehmung des Verfahrensablaufes in Stuttgart vor und die Behauptung, dass unsere Benennung von Fakten zu Masern eine Gefährdung der Volksgesundheit darstellt.

    Die Behauptungen des Klägers wurden vom BGH mit deutlichen Worten zurückgewiesen. Damit hat der BGH das Urteil des OLG Stuttgart vom 16.2.2016 bestätigt. Schlussfolgerungen Die sechs im Prozess vorgelegten Publikationen sind die maßgeblichen Publikationen zum „Masern-Virus“. Da es neben diesen sechs Publikationen nachweislich keine anderen Publikationen gibt, in denen mit wissenschaftlichen Methoden versucht wurde, die Existenz des Masern-Virus zu beweisen, haben das nun höchstrichterliche Urteil im Masern-Virus-Prozess und die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen Konsequenzen: Allen nationalen und internationalen Aussagen zum vermuteten Masern-Virus, zur Infektiösität von Masern, zu Nutzen und Unbedenklichkeit der Masern-Impfung wurden der Anschein von Wissenschaftlichkeit und damit die rechtliche Basis entzogen.

    Durch Anfragen, die das Masern-Virus-Preisausschreiben auslöste, hat die Leiterin des Nationalen Referenz-Instituts für Masern am Robert Koch-Institut (RKI), Prof. Dr. Annette Mankertz, eine wichtige Tatsache eingestanden. Dieses Eingeständnis kann die erhöhte Impfschadensrate speziell der Masern-Impfung erklären und warum und wie besonders diese Impfung vermehrt Autismus auslöst. Frau Prof. Mankertz hat eingestanden, dass das „Masern-Virus“ typisch zelleigene Bestandteile (Ribosomen, die Eiweiß-Fabriken der Zellen) enthält.

    Da die Masern-Impfung aus „ganzen Masern-Viren“ besteht, enthält dieser Impfstoff zelleigene Strukturen. Dies erklärt, warum die Masern-Impfung häufigere und stärkere Allergien und Autoimmunreaktionen auslöst als andere Impfungen. Der Gerichtsgutachter Prof. Podbielski führte mehrfach aus, dass mit der Behauptung des RKI zu Ribosomen in den Masern-Viren, die Existenz-Behauptungen eines Masern-Virus widerlegt sind.

    Im Verfahren wurde ebenso aktenkundig, dass die höchste deutsche wissenschaftliche Autorität auf dem Gebiet der Infektiologie, das RKI, entgegen seinem gesetzlichen Auftrag in § 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) es unterlassen hat, Untersuchungen zum behaupteten Masern-Virus zu erstellen und zu veröffentlichen. Das RKI behauptet, dass es interne Untersuchungen zum Masern-Virus getätigt hat, weigert sich aber, die Ergebnisse auszuhändigen oder zu veröffentlichen.

    Durch den Masern-Virus-Prozess, durch die asoziale Berichterstattung der Leitmedien, der rechten bis zur linken Presse, haben wir finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Wir haben durch den Prozess viel gelernt, sind gestärkt daraus hervorgegangen und das Thema ist durch den Prozess international bekannt geworden. Dadurch haben wir dazu beigetragen, dass die Fehlannahmen der heutigen Biologie, Medizin und Virologie global erkannt und aufgelöst werden.

    Ein Ziel unserer Arbeit ist, der tatsächlich wissenschaftlichen Biologie und Medizin, die wir vertreten und weiterentwickeln, Raum zu schaffen.

    Quelle: quantisana.ch/gesundheit-neu-denken/expertenberichte/nichtexistenz-des-masern-virus/

    Es ist eindeutig: Die Welt ist eine Irrenanstalt, die BRD ist die Zentrale! Natürlich werden in einer Irrenanstalt wie der BRD, auch bezahlte Schergen eingesetzt, deren Aufgabe darin besteht einen Artikel welcher viel Wahrheit enthält, mit sinnlosen Kommentaren oder dummen lach Smiles (wo es nichts zu lachen gibt), zu diskreditieren.

    Bezogen auf das brisante BMI-Papier war mir sofort klar, daß es sich natürlich um keine Privatmeinung handelt.

    Ein lang jähriger Mitarbeiter in gehobener Position hat seine Mitarbeiter, die diese Papiere überwiegend ausarbeiten; er segnet sie ab und reicht diese innerhalb der hierarchischen Leiter weiter.

    Wie absurd, daß er, ein Beamter, seine Privatmeinung auf einem Briefkopf der Behörde öffentlich kundtut!

    Ihm war klar, was ihn erwarten würde.

    Eine dümmere Ausrede ist dem Herrn Vorgesetzten wohl nicht so schnell eingefallen.


    Ich weiß, wie der Hase DORT läuft...., einiges hautnah erlebt....., bei "kleineren" Vergehen kommt man in die 'Abstellkammer' und wird mit sog. 'Nicht-Aufgaben' betraut.