: https://sciencefiles.org/2024/03/15/die…st-ihre-aerzte/
Die Pandemie frisst ihre Ärzte
Das Land Mecklenburg-Vorpommern nutzt einen Paragraphen aus dem Infektionsschutzgesetz, der zum 1.1. 2024 gestrichen wurde, um rückwirkend von einem Arzt zur Kasse zu bitten, der einem seiner Kunden am 3.3.2021 einen Shot der angeblich lebensrettenden Impfbrühen, die zu diesem Zeitpunkt mit großem PR-Aufwand und viel politischem Druck in Oberarme verspritzt wurde, gegeben hat. Und der Kunde ist einer der nicht seltenen Fälle, in denen der Shot erhebliche Nebenwirkungen produziert und in eine gesundheitliche Schädigung gemündet ist. Für diesen Fall sieht u.a. das Infektionsschutzgesetz in seinem Paragraphen 60 die Möglichkeit vor, eine Entschädigung geltend zu machen:
Im vorliegenden Fall wurde der Antrag gestellt, ein Gutachten beigebracht und ein Impfschaden festgestellt. Und weil dieser Impfschaden feststeht, nimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern den “Impf”-Arzt in Haftung unter Verweis auf die Paragrahen §63 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz und §81a Bundesversorgungsgesetz.
Die Besonderheit beim §63 IfSG besteht nun darin, dass der Paragraph zum 1.1.2024 weggefallen ist. ![]()