Beiträge von elsie22

    Wasservitalisierer

    Als Hinweis:


    Die Bundersnetzagentur hat die Wasservitalisierer verboten, die auf UKW-Frequenzen mit hoher Strahlungsleistung arbeiten, über 7000 Euro kosten und laut Hersteller und Vertreiber das Wasser hexagonal strukturieren. Zwar wird trickreich nur über Anwenderberichte angesprochen, danach sollen sie wohl auch gegen Krebs helfen.


    Amtsblatt vom 16. Juni 2021


    Vfg Nr. 49/2021


    Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Be­triebsmitteln (EMVG):


    Allgemeinverfügung bezüglich eines Vertriebsverbotes für ein Gerät

    Im Rahmen der Marktüberwachung nach dem EMVG wurde die Bundesnetzagentur darauf aufmerksam, dass das unten genann­te Gerät nicht mit den Anforderungen des EMVG übereinstimmt.


    Die Bundesnetzagentur erlässt auf Grund § 22 Abs. 2 Nr. 8 i. V. m. § 23 Abs. 4 EMVG folgende


    Allgemeinverfügung:

    • Das weitere Bereitstellen, Inverkehrbringen und die Wei­tergabe des unten aufgeführten Gerätes im Markt wird untersagt.
    • Die Nutzung der Geräte wird untersagt.


    Angaben zum Gerät:

    Produktart: Wasservitalisierer

    Gerätetyp: Wasservitalisierer

    Hersteller: Wassermatrix AG, Schweiz

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    Auszug aus EMV-Gesetz:

    Bei Verstoß:


    "Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz vom 14. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2879), das durch

    Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1947) geändert worden ist"


    Abschnitt 6


    Bußgeldvorschriften


    § 33 Bußgeldvorschriften


    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 und 2 mit einer

    Geldbuße bis zu hunderttausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu

    zehntausend Euro geahndet werden.


    (3) Geräte, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer 1, 9 oder 10 bezieht,

    können eingezogen werden.


    (4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über

    Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesnetzagentur.

    Mein Nachbar hat mir vor ein paar Tagen wieder einiges zu den Geräten nach Tesla und Lakhovsky erzählt:


    Zu den oben von mir geschilderten Tatsachen kann man hinzufügen, dass der Hauptvertreiber mit Fristsetzung aufgefordert wurde dafür zu sorgen, dass alle Geräte von den Käufern zurückgerufen werden. Die Bundesnetzagentur wird, auch wenn man Anwälte bemüht, diese Sache durchziehen. Mein Nachbar meint, dass es eine gute Masche ist den Leuten viel Geld - wohl um 7000 €, aus den Taschen zu ziehen, so wie bei den Kaffeefahrten, wo eine Wolldecke über 1000 € kostet.

    Von einem Techniker habe ich erfahren, dass die äußerst teuren Wasservitalisierer nach Tesla und Lakhovsky starke UKW-Sender mit 20 Watt Sendeleistung sind, die auf einer nicht dafür zugelassenen Frequenz arbeiten. Zusammen mit der Sendeantenne kommt das Gerät auf eine Strahlungsleistung von deutlich mehr als 20 Watt. Ab 10 Watt Strahlungsleistung müssen in Deutschland alle Sendeanlagen eine Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur einreichen. Grund: Elektrosmogbedenken.


    Wegen der nicht zugelassenen Frequenz kommt es zu Störungsmeldungen durch Betreiber der berechtigten Funkdienste. Die Bundesnetzagentur hat schon etliche Geräte gepeilt und dafür ein Betriebsverbot ausgesprochen. Wer wissentlich gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten verstößt, der läuft Gefahr für Ermittlung durch den Peildienst teuer bezahlen zu müssen und eine Ordnungswidrigkeitsstrafe aufgebrummt zu bekommen. Um sicher zu gehen sollte man sich vor dem Kauf die Konformitätserklärung des Herstellers zuschicken lassen und ggf. die Bundesnetzagentur fragen, ob sie einwandfrei ist. Aus China sind ja schon gefälschte CE-Zeichen bekannt...