Und das ist der eigentliche Skandal: Was hat eine künstlich hergestellte Omega-6-Fettsäure in der Nahrung der empfindlichsten Menschen zu suchen?
Babynahrung aus dem Fermenter
mit freundlichen Grüßen- Guenter
Der erst entdeckte Hintergrund zum Einsatz von Arachidonsäure.
Laut EU ist DHA in der Muttermilch enthalten und seit 2020 in der EU verpflichtend der Säuglings- und Folgemilch hinzuzufügen (20–50 mg/100 kcal).
DHA (Docosahexaensäure) ist eine Omega-3-Fettsäure, die Säuglingsnahrung zugesetzt wird, um die Entwicklung von Gehirn, Nervensystem und Sehvermögen zu unterstützen. DHA aus Algenöl ist bereits der Standard in moderner Säuglingsnahrung.
DHA wirkt nach diverse Studien zusammen mit ARA (Arachidonsäure), einer Omega-6-Fettsäure am Besten.
Es gibt diverse Studien zu DHA und Arachidonsäure (ARA) in Säuglingsnahrung, auf die sich dazu bezogen wird:
- Eine randomisierte, kontrollierte Studie (NCT00982462) zeigte, dass die Gabe von DHA und ARA im Verhältnis 1:1 über 12–24 Monate die kognitive Entwicklung (gemessen mit Bayley- und Wechsler-Skalen) verbessert.
- Eine Langzeitstudie fand bei Kindern, die DHA- und ARA-angereicherte Nahrung erhielten, höhere Sehschärfe und höhere verbale IQ-Werte im Alter von 4 Jahren.
- Weitere Forschung zeigt, dass ein ARA:DHA-Verhältnis von 1:1 bis 2:1 positive Effekte auf neurologische Entwicklung und Immunfunktion hat.
Omega 3 und Omega 6 sind beide in unserer Ernährung und in der Muttermilch enthalten und werden daher auch in der Säuglingsnahrung ergänzt, um die Entwicklung von Gehirn, Auge und Immunsystem zu unterstützen.
Experten raten daher, dass beide Fettsäuren gemeinsam und im ausgewogenen Verhältnis (idealerweise 1:1 bis 2:1 ARA:DHA) zugesetzt werden, da ein Ungleichgewicht negative Auswirkungen auf Immunsystem und Entwicklung haben könnte.
Trotz der EU-Vorgabe, DHA zu ergänzen, bleibt ARA freiwillig, doch viele Hersteller fügen beide Fettsäuren hinzu, um ihr Produkt an die Zusammensetzung von Muttermilch anzunähern.
Arachidonsäure (ARA) in Säuglingsnahrung stammt meist aus fermentierten Mikroorganismen, da dies die wirtschaftlichste Methode ist und wird als Öl (ARA-Öl) gewonnen.
ARA kann aber auch aus Linolsäure (einer Omega-6-Fettsäure) über mehrere Stufen im Labor hergestellt werden oder aus Algen und Pilzen. Einige Algenarten und der Pilz Mortierella alpina können ARA produzieren und werden in der Industrie genutzt.
Laut EU-Richtlinien aus 2008 ist das aus Mortierella alpina gewonnene Pilzöl eine sichere Arachidonsäurequelle für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung. Genau das ist z.B. auch in in dem zurückgerufenen Aptamil enthalten.
Weitere Angaben zum Einsatz DHA/ARA z.B.:
: https://www.dsm-firmenich.com/de-de/business…a-is-added.html
Ein von mir entdecktes Untersuchungsergebnis zu Nestle von 1/26 aus Österreich, da Nestle bereits im Januar wegen Cereulid einen Rückruf gestartet hatte, ist dann etwas überraschend.
Denn das war das Ergebnis:
Acute Reference Dose: akute Referenzdosis (ARfD): 0,03 μg/kg KG Tag. Die akute Referenzdosis ist diejenige Substanzmenge, die über die Nahrung innerhalb eines Tages oder mit einer Mahlzeit aufgenommen werden kann, ohne dass daraus ein erkennbares Gesundheitsrisiko für die Verbraucher resultiert.
Nach dieser Abschätzung ergibt sich für Säuglinge ab der 1. Woche bis nach Erreichen des 6. Monats eine Auslastung der ARfD zwischen 17% und 48%.
Es gibt für Cereulid keinen akzeptierten Grenzwert. Daher ist Säuglingsnahrung, welche mit jeglicher Menge Cereulid kontaminiert ist, gemäß Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz als für den menschlichen Verzehr ungeeignet und daher als nicht sicher zu beurteilen.
: https://www.aekwien.at/documents/d/wi…ngsnahrung_ages
Die nun festgelegten als "unbedenklich" bezeichneten 0,014 μg/kg KG Tag werden in allen Beispielen aus 1/26 eingehalten.
Könnte vielleicht alles ganz anders sein, als die Medien uns erzählen.
Erst wurden sehr viele Chargen mit Cereulid belasteter Säuglingsnahrung gefunden. Dann wurde zum 2.2.26 von der EU der bis dato nicht akzeptierte Gehalt an Cereulid in Säuglingsnahrung das erste Mal bis zu einer gewissen Dosis, die zufälligerweise im Bereich der Kontamination liegt, offiziell legitimiert.![]()
Die Frage ist also gar nicht, welcher Grenzwert galt vorher, wie man anhand der entsprechenden Artikel denken soll.
Bis 2025 gab es keinen offiziellen EU-weiten Grenzwert für Cereulid in Babynahrung, da das Toxin in Babynahrung nicht „erlaubt“ war , denn es galt das allgemeine Lebensmittelrecht, das gesundheitlich unbedenkliche Produkte vorschreibt.
Da habe ich mich ganz schön an der Nase rumführen lassen und es hat ganz schön lange gedauert, bis ich das kapiert habe.![]()