Beide stellten das Ja zur Familie nie in Frage.
Das haben meine Eltern und meine Schwiegereltern auch nicht getan.
Denn es gehörte sich schließlich so, dass man heiratete, wenn ein Kind unterwegs war. ![]()
Auch wird sie steuerlich und mit der niedrigen Rente dafür bestraft, dass sie die Kinder großzieht, die später für andere die Rente bezahlen.
Nun ja, bei uns ist das Rentensystem nun mal so aufgebaut. In anderen Ländern ist es etwas anders.
Jeder, der seine Kinder selbst großzieht, bekommt die Kindererziehungszeiten gleichermaßen angerechnet. Egal ob sie oder er.
Diese Zeiten und das Rentengeld kann seit mehr als 20 Jahren auch der Mann beanspruchen, wenn er die Kinder erzieht.
Aber wenn derjenige nicht arbeitet, der die Kinder erzieht, hat er logischerweise auch kein Erwerbseinkommen, das angerechnet werden könnte.
Aber, nur um das einmal erwähnt zu haben, meines Wissens wurde Kindergeld nach dem 2. WK erst kurz vor meiner Geburt in D eingeführt und Anfangs nur für das dritte Kind.
- Kindergeld gibt es seit 1954. Anfangs ab dem 3. Kind, seit 1961 ab dem 2. Kind und 1975 ab dem 1. Kind. Historische Kindergeldentwicklung
In der Bundesrepublik Deutschland wurde von den Familienausgleichskassen ab dem Jahr 1954 ab dem dritten und für jedes weitere Kind (nach dem 3. Kind) das Kindergeld in Höhe von 25 DM eingeführt. Die Familienausgleichskassen waren damals noch bei den Berufsgenossenschaften angesiedelt. Das Kindergeld finanzierte sich zu dieser Zeit durch Beiträge der Arbeitgeber. Im Jahr 1955 erhielten dann auch Arbeitslose das Kindergeld ab dem dritten Kind – dieses wurde von den Arbeitsämtern an die Familien ausbezahlt.
Im Jahr 1961 folgte die nächste Änderung – damit erhielten die Familien fortan bereits ab dem zweiten Kind das Kindergeld. Dieses wurde zu diesem Zeitpunkt bereits aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolgte damals von der Bundesanstalt für Arbeit. Nach der Auflösung der Familienkassen im Jahr 1964 fiel die Zuständigkeit für das Kindergeld komplett in den Bereich der Bundesanstalt.
: https://proxy.metager.de/www.tarife-ver…ad43fe72383d8f3
Für mich gab es noch so gut wie nichts. ![]()
Kein Vergleich zu den Summe, die später gezahlt wurden oder heute gezahlt werden.
Zudem gibt es mittlerweile zahlreiche weitere finanzielle Vergünstigungen für Familien, die es früher nicht gab.
Seit 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Für denjenigen, auf den die Kinder eingetragen sind, gibt es 3 Rentenpunkte pro Kind. Die können auch geteilt werden. Aber auch Großeltern und Verwandte können hier Zuschläge für Kinderbetreuungszeiten beantragen, wenn das Kind viel von ihnen betreut wurde.
Anfangs gab es für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur 2, dann 2,5 und irgendwann vielleicht auch die 3 Rentenpunkte.
Natürlich werden diese Rentenpunkte bei berufstätigen Müttern nur angerechnet, wenn das Gehalt nicht über der jeweiligen Beitragsmessungsgrenze liegt.
Aber wir wollen auch nicht vergessen, ich hatte dazu für mich eine Datei erstellt, 1957 hat man noch einen Rentenpunkt bekommen, wenn man im Jahr 5.043 DM verdient hatte. 1975 musste man für 1 Rentenpunkt schon 21.808 DM/Jahr verdienen.
1990 dann 41.946 DM/Jahr. 2000 dann 54.256 DM/Jahr. 2010 dann 31.144 Euro= 60.912 DM/Jahr und 2020 dann 39.167 Euro= 76.604 DM/Jahr.
Für 1 Rentenpunkt musste man 2020 mehr als 15x so viel verdienen wie 1957.
Alle bekommen anhand ihrer Rentenpunkte eine Rente.
Man stelle sich vor, jemand ging z.B. 1960 mit 65 in Rente, als man noch für 6.101 DM/Jahr 1 Rentenpunkt bekommen hat.
Dann lebt er noch 3 Jahrzehnte und wird 95 Jahre alt.
Er bekommt zum Schluss aufgrund der Rentenanpassungen die Rente, die jemand mit den gleichen Rentenpunkten bekommt, der in 1990 in Rente geht und insgesamt ein Vielfaches an Rentenbeiträgen bei der Rentenkasse eingezahlt hat.
Denn es geht ja nur nach den Rentenpunkten. ![]()
Und so geht das immer weiter. Immer mehr einzahlen und seit Schröder immer weniger Leistung, denn die wurde ja schon von Schröder an diversen Stellen ganz entschieden gekürzt.
Außer natürlich was die Mütterrente/Kinderziehung und die Pflege von kranken Angehörigen angeht.
Denn auch auf Pflegezeiten Kann man einen Rentenanspruch haben.
Insgesamt ist die Rente von damals jedenfalls nicht mit der Rente von heute vergleichbar und auch das, was der Staat für die Kinder ausgibt, hat heute einen ganz anderen Rahmen als noch bei unseren Eltern.
Aber eigentlich hat das Thema jetzt wieder rein gar nichts damit zu tun, wohin wir gehen.
Obwohl ich 2020 sofort vermutet hatte, dass die Plandemie der Reduzierung der Rentner dient.