Meinst Du die Grundrente, die an so viele Bedingungen gebunden ist und für reine Mütter nicht in Frage kommt?
Bei der Grundrente handelt es sich um einen Zuschlag zur normalen Rente. Um diesen Zuschlag zu erhalten, müssen Sie zwei notwendige Bedingungen erfüllen: Zum einen sollten Sie mindestens 33 Pflichtbeitragsjahre für eine versicherte Beschäftigung, die Betreuung Ihrer Kinder oder nichtkommerzielle Pflege von Angehörigen nachweisen können. Dazu zählen auch Zeiten, in denen Krankengeldˍ sowie Übergangsgeld bezogen wurde. Ebenso werden Pflichtbeiträge von Selbstständigen berücksichtigt. Ab 35 Beitragsjahren erhält man die volle Grundrente. Zu der Grundrentenzeit zählen nicht der Zeitraum von Arbeitslosigkeit, (Hoch-)Schulausbildung oder freiwilligen Beiträgen.
Zum anderen muss Ihr Verdienst, bezogen auf Ihr gesamtes Versicherungsleben, zwischen 30 und 80 Prozent unter dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten gelegen haben. (Für 2023 sind das über 1.079 Euro und unter 2.876 Euro brutto pro Monat.)
Das entspricht demnach 0,3 bis 0,8 Rentenpunkten pro Jahr. Damit sind zum Beispiel auch langjährige Mini-Jobber von der Grundrente ausgeschlossen, da diese bei einem Verdienst von 450 Euro im Monat nur 0,13 Rentenpunkte durchschnittlich ansammeln und somit unter der Bemessungsgrenze liegen.
Außerdem gibt es noch eine hinreichende Bedingung und zwar in Form eines Einkommensfreibetrag. Dieser liegt für Alleinstehende bei 1.250 Euro und für Ehepaare bei 1.950 Euro (Stand 2022). Dazu zählen die Rente selbst und weiteres zu versteuerndes Einkommen wie zum Beispiel Mieteinnahmen. Jegliches steuerpflichtige Einkommen, das über diesen Freibeträgen liegt, wird zu 60 Prozent vom Grundrentenzuschlag abgezogen. Ab 1600 Euro Monatseinkommen für Alleinstehende und 2300 Euro für Ehepaare gibt es keinen Grundrentenzuschlag mehr.
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Carlito, ich habe ja keine Ahnung, wie die bei der RV im Einzelnen alles ausrechnen.
Ich weiß auch nicht genau, was Du mit ehemaliger Grundsicherung meinst.
Bei Kindern kommt es zudem darauf an, wann die Kinder geboren wurden.
Für ein Kind, das vor 1992 geboren wurde, gibt es 2,5 Rentenpunkte und für ein Kind, das nach 1992 geboren wurde, gibt es 3 Rentenpunkte.
Ein nach 1992 geborenes Kind ist mehr Rente wert.
Zudem hat man noch besondere Ansprüche auf Erziehungszeiten, wenn man ab 2002 geheiratet hat.
Ich habe meine Kinder zu früh geboren und zu früh geheiratet. 
Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt. Sie beginnen nach dem Tag der Geburt und enden nach zehn Jahren. Aber Achtung. Die Berücksichtigungszeit beginnt am Tag der Geburt und endet nach spätestens 10 Jahren. Werden in diesem Zeitraum weitere Kinder geboren, verlängert sie sich nicht.
Ich denke im Allgemeinen weiß der Normalbürger nicht genau, was da wie zusammengerechnet wird und aus was sich die wenigen Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten zusammensetzen. Das ist schon ziemlich frustrierend.
Eine Person hat 2023 zunächst einen Grundanspruch in Höhe von 502 Euro.
1 Kind bei 2,5 Rentenpunkten ergibt beim aktuellen Rentenwert 94 Euro. Wie das mit möglichen anderen Punkten für beitragsfreie Zeiten ist, weiß ich nicht genau.
Auf 502 Euro kommt man möglicherweise mit 5 Kindern =12, 5 Rentenpunkten und 0,85 Entgeltpunkten für beitragsfreien Zeiten, wenn man in der Zeit keine Einnahmen hatte.
Wenn man nur Mutter ist und auf ca. 1.500 Euro Rente kommen will, wird man schon 15 Kinder dazu brauchen, wenn die vor 92 geboren sind. 
Bei Müttern, die ihre Kinder nach 1992 geboren haben, reichen aber schon 13 Kinder. 
Bei so vielen Kindern fällt ohne Zwillingsgeburten automatisch ein Teil der Kinder in einen neuen Berücksichtigungszeitraum. Man würde also auf 20-30 Jahre bzw. 240-360 Monate rentenrechtlich relevante Zeiten kommen.
Claudia hat das geschafft.
focus.de/familie/eltern/abenteuer-grossfamilie-claudia-ist-bald-mutter-von-14-kindern-ohne-zeitmanagement-geht-es-nicht_id_13314700.html
Claudia ist aber aus Österreich. Da ist alles anders.
In der Pensionsversicherung werden bis zu vier Jahre (48 Monate pro Kind, 60 Monate bei Mehrlingsgeburten) als Kindererziehungszeiten angerechnet. Mit dieser Regelung werden Lücken im Versicherungsverlauf vermieden und der spätere Pensionsanspruch erhöht. Für Zeiten der Kindererziehung wird eine Beitragsgrundlage von 2.090,61 Euro (2023) monatlich herangezogen und am persönlichen Pensionskonto angerechnet. Dieser Wert wird jährlich angepasst (erhöht).
Überschneiden sich Kindererziehungszeiten durch die Geburt eines weiteren Kindes, endet die Kindererziehungszeit für das erste Kind mit Beginn der Kindererziehungszeit für das zweite Kind.
Zudem bekommen Rentner in Ö sowieso mehr Geld als in D . In Ö gibt es zudem für Rentner, für Deutsche völlig unvorstellbar, 100% Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Unglaublich. 
merkur.de/leben/geld/rente-deutschland-oesterreich-vergleich-rentner-800-euro-ruhestand-geld-zr-90041683.html