Nachdem Lissy jetzt mindestens den 3. Beitrag zum Thema Erben hier eingestellt hat und keiner der Beiträge alle Punkte erfasst, versuche ich mal was dazu zu schreiben.
Bislang ist das ein Gesetzesentwurf auf Basis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der ist noch nicht umgesetzt und kann sich noch ändern.
Die Freibeträge sind danach bislang die gleichen wie jetzt auch.
Erbschaftssteuer- und Schenkungsfreibeträge bleiben bislang wie vorher:
- Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
- Enkel, deren Eltern verstorben sind: 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern eines Verstorbenen: 100.000 Euro
- Alle übrigen Erben: 20.000 Euro
Wichtig: Der Schenkungsfreibetrag kann alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Bei größeren Vermögen kann demnach eine Teilschenkung alle zehn Jahre sinnvoll sein. Wer größere Vermögen vererbt, sollte sich allerdings von einem Steuerberater beraten lassen.
Und wie die Sparkasse schreibt, gibt es immer noch etliche Möglichkeiten die Erbschaftsteuer weitestgehend zu umgehen.
Allen voran kann man eben alle 10 Jahre den Wert des Schenkungsfreibetrags steuerfrei vererben.
Es gibt sogar Tipps um Schenkungssteuer zu vermeiden bis hin zur Adoption. .t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/steuern/id_92364246/schenkungssteuer-umgehen-diese-moeglichkeiten-haben-sie.html
Zudem gibt es immer noch diverse Freibeträge. Die Erben sind in verschiedene Klassen unterteilt, die verschieden besteuert werden.
Beispiel: Ihr Großvater vererbt Ihnen 220.000 Euro. Da Ihre Eltern noch leben, haben Sie einen Freibetrag von 200.000 Euro. Sie müssen also die Besteuerung von 20.000 Euro in Steuerklasse I an den Fiskus bezahlen: Das sind sieben Prozent der Summe, also 1.400 Euro Steuer.
Wären die Eltern tot, wären 400.000 Euro steuerfrei.
Auch das selbst bewohnen einer Immobilie mindert die Steuern.
Das eigentliche Problem dahinter sind zum Einen die nicht eng verwandten Erben und diejenigen, die mit Börsenspekulationen die Häuserpreise seit Jahren in die Höhe getrieben haben.
Denn die Immobilienbewertung ist das Hauptproblem. Und da ist bereits letztes Jahr eine Höherbewertung erfolgt, die in Zusammenhang mit der Grundsteuer steht. Alle 2 Jahre wird sowieso ein neuer Bodenrichtwert festgelegt.
Das bedeutet konkret, dass man den für die Grundsteuer relevanten Bodenrichtwert zur Preisanpassung sowieso regelmäßig hoch setzt und der auch beim Erben eine Rolle spielt.
Obwohl ich bislang davon ausging die Erbschaftsteuer wird immer auf Basis des Zustands des Hauses und nach dem aktuellen Werts des Hauses bewertet ist es nicht so einfach. Ein Haus wird nach allen Kriterien bewertet. Schließlich muss man genaue Unterlagen zur Hausschätzung vorlegen, die sich auch nach den Werten in der Gemeinde wie Bodenrichtwert und anderen Faktoren der ererbten Immobilie richten.
Neben der längeren angenommenen Nutzungsdauer um 10 Jahre erhöht sich auch der sogenannte Sachwertfaktor, mit dem der Restwert des Hauses oder der Wohnung multipliziert wird. Den Sachwertfaktor legen Gutachterausschüsse auf Basis von Verkäufen des Vorjahres fest. Erhöht er sich beispielsweise von 1,0 auf 1,4, bedeutet das eine Wertsteigerung um 40 Prozent. Hinzu kommt ein neuer Regionalfaktor für besonders gefragte Wohngegenden.
t-online schreibt- Bleibt es beim Plan der Bundesregierung, wie er im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 steht, kann das für Erben und Beschenkte einen Unterschied in fünf- bis sechsstelliger Höhe ausmachen, wenn sie eine Immobilie erst im neuen Jahr überschrieben bekommen. Ein Beispiel, das der Anwalt und Steuerberater Iring Christopeit für die "Süddeutsche Zeitung" errechnet hat, macht das deutlich. (Jetzt müsste man bei der Süddeutschen schauen, wie es berechnet wurde.)
Demnach steigt ein freistehendes Einfamilienhaus aus dem Jahr 2004 mit 220 Quadratmetern Wohnfläche und 700 Quadratmetern Grundstück, für das ein Bodenrichtwert von 500 Euro pro Quadratmeter gilt, mit dem Jahreswechsel um 61 Prozent im Wert – von 487.505 Euro auf 785.704 Euro. Möchte der Besitzer das Haus nun an sein Kind übertragen, müsste es ab 2023 57.855 Euro Schenkungsteuer dafür zahlen. 2022 wären es nur 9.625 Euro gewesen.
(Die kann er aber reduzieren, wenn er 10 Jahre selbst in dem Haus wohnt. Dann muss er 7% Erbschaftssteuer auf 20m² zahlen. Weil sie für Kinder eine Grenze bei 200m² gezogen haben. )
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland schätzt, dass der Anstieg der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wohnhäusern und Eigentumswohnungen "leicht bei 20 bis 30 Prozent" liegen könnte. Wer Immobilien ganz oder teilweise gewerblich nutze, müsse sogar mit einer Verdopplung rechnen.
Beispiel eines Bodenrichtwerts 2020 in Gotha waren 80 Euro/m² :
https://tlbg.thueringen.de/fil…s_brwinfo_pdf_a4_hoch.pdf▹
Er ist im Prinzip ganz von der Fläche abhängig, auf der das Haus steht, weil jede Fläche/Wohnbezirk etwas anders bewertet wird.
In Jena/Burgau weil ich es gerade gecheckt habe, liegt er zwischen 75 und 550 Euro. https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/boris.html
Mit Boris soll man überall schnell den aktuellen Bodenrichtwert herausfinden können. Boris soll es deutschlandweit geben, wer das für sich checken will.
Für Hessen gibt es das System auch. https://hvbg.hessen.de/immobilienwerte/boris-hessen
Bei uns im Ort liegt er überall unter 200 Euro/m². Aber in den großen Städten ist er richtig hoch und 500 Euro reichen in Hessen nicht.
Mitten in der Stadt, kann das Grundstück aber sowieso selbst weit mehr wert sein, als das alte Mehrfamilienhaus, das darauf steht und die Käufer reißen sich förmlich darum, wie bei einer Freundin, die vor Jahren ein altes Mietshaus in Frankfurt von ihrer Mutter geerbt hat und seither keine finanziellen Probleme mehr hat. Aber es war und ist immer unglaublich viel Stress.
Insgesamt kann man natürlich generell sagen, dass es nicht wirklich eine Begründung dafür gibt diese Steuer einzubehalten, die auf vererbtes Guthaben oder Immobilien erhoben werden, die mit voll versteuerten Einkommen erworben oder angespart wurden. Wer clever ist, der sorgt entsprechend vor.