Und Du schreibst immer wieder, als hättest Du keine Ahnung.
Dabei hatte ich extra mobile Geräte gepostet, die man als Hilfe einsetzen kann. Und auch am Bett selbst ist im Allgemeinen oben eine Art Arm, der über das Bett verläuft, an dem sicher Hilfen angebracht werden könnten.
Ich frage mich ehrlich gesagt schon lange, wo die Massen an 180+kg schweren Menschen sein sollen.
Meine Tante war einige Jahre im Altenheim. Ich habe mich sogar extra auf der obersten Etage bei den Bettlägerigen umgesehen. Aber da waren sie nicht.
Ich war selbst 10 Tage im Krankenhaus und habe keinen gesehen. In der Kur gab es sie auch nicht und da waren mehr als 100 Menschen in der Kantine.
Es gibt natürlich Menschen, die um die 100 kg wiegen, aber das geht bei mir als leichtes Übergewicht durch, dass ich als normal empfinde.
Diese Menschen gab es auch schon als ich 3 Jahre alt war, denn meine Oma (und nicht nur sie) gehörte zu den Übergewichtigen. Sie hatte vielleicht auch 120 kg.
Selten habe ich im wahren Leben jemand gesehen, der bedeutend schwerer waren.
Aber dass es auch schwere Patienten mit 100 und mehr kg gibt, ist den Krankenhäusern schon mind. seit meiner Geburt bekannt.
Nach dem von meinen Eltern vererbten Buch "Neuer Praktischer Hausschatz der Naturheilkunde" von 1957 betrug das Normalgewicht eines unbekleideten Mannes mit 186cm Größe exakt 90 kg.
Heute entspricht das einem BMI von 26=Übergewicht.
Genau betrachtet überschreitet jede Gewichtsempfehlung von 1957 ab 176 cm für Männer den BMI 25 und zählt heute als Übergewicht.
Bei Kindern ist es noch viel krasser, da es in dem Buch nur eine Tabelle ab 50cm für Männer und Frauen gibt.
Alle Jungs (Mädchen habe ich nicht geprüft) ab 150 cm, die nach dieser Tabelle von 1957 Normalgewicht hatten, haben nach den aktuellen WHO-Richtlinien Übergewicht und hatten auch schon nach den RKI-Unterlagen 2007 Übergewicht.
Ich denke zudem, Du unterschätzt, wie sich das mit QMS, den Berufsgenossenschaften und der DGUV verhält.
Wer ein Qualitätsmanagementsystem hat, der hat auch zwingend einen unabhängigen Beauftragten Qualitätsmanagement, der weitreichende Funktionen hat, einen Plan zu erstellen hat, wie die Anforderungen der DGUV und der Berufsgenossenschaft in den Betrieb zu implementieren sind und das fortlaufend umzusetzen.
Dabei werden regelmäßig Audits zum Fortschritt veranstaltet und es kann auch zu unangemeldete Prüfungen kommen. Die Mitarbeiter sind regelmäßig in Arbeitssicherheit und im Umgang mit den Arbeitsmitteln schulen.
Alle Krankenhäuser in Deutschland müssen seit 2016 ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) gemäß § 137 Abs. 3 SGB V führen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Patientensicherheit und Versorgungsqualität sicherzustellen. Die Implementierung wird regelmäßig geprüft.
Große Haustechnikfirmen lassen sich ebenfalls entsprechend zertifizieren und haben ein QMS.
Selbst viele kleine Unternehmen sind schon lange gezwungen diese Vorgaben umzusetzen und manchmal fordert es auch der Auftraggeber.
Manche Auftraggeber (Pharma/Chemie) unterweisen fremde Monteure vor Arbeitsbeginn erst ausführlich in die in ihrer Branche vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen.
Bei uns in der Branche gibt es sehr genaue Vorgaben, wie die Servicetechniker ihr Fahrzeug einzurichten und vor allem Flaschen mit Gas und Sauerstoff zu befestigen haben. Es ist eine Akte mitzuführen, in der über jedes Arbeitsmittel eine separate Information verfügbar ist.
Jeder Mitarbeiter ist basierend auf den Empfehlung der BG und DGUV in Arbeitssicherheit (QMS- auch der korrekten Arbeitsausführung) zu unterweisen und muss genau wissen, wann er seine Arbeitsschutzbrille aufsetzen muss und wann er seine PSA zu tragen hat. Für neue Anforderungen gibt es neue Unterweisungen.
Auch das Lagermaterial unterliegt diversen Vorschriften. Leitern und elektrische Geräte sind regelmäßig zu prüfen und mit Prüfplakette zu versehen. Gas und Sauerstoff nach den Vorschriften aufzubewahren.
Manchmal sind auch für jeden Raum der Baustelle extra Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.
Auch für Büros werden diverse Sicherheitsschulungen durchgeführt und können Schulungen mit der Betriebsärztin durchgeführt werden.
Es sind zudem jeden Mitarbeiter betreffend regelmäßig in ausreichender Anzahl 1. Hilfe- Kurse durchzuführen.
All das dient der Reduzierung von Unfällen und Arbeitsausfällen der Mitarbeiter durch Krankmeldungen.
Was passiert, wenn ein Arbeiter die Vorgaben Arbeitssicherheit nicht einhält?
Es ist schon etliche Jahre her, als ein Monteur auf dem Dach gearbeitet hatte und auf seine PSA verzichtete, weil sie ihm lästig war, da sie natürlich behindert. Er ist dann beim Abziehen der Dachpappe ausgerutscht und durch den Lüftungsdurchbruch ins nächste Stockwerk geknallt. Der Mann wird sicher nie mehr wie vorher.
Die DGUV legt die Vorschriften zum Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) fest. Bei Verzicht auf die vorgeschriebene PSA und anschließendem Unfall kann die Unfallversicherung Leistungen verweigern, wenn der Arbeitnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Was sie damals auch gemacht hat. Auch wenn der Arbeiter z.B. seine Schutzbrille nicht aufgesetzt hat und eine Augenverletzung erleidet, hat er Pech.
Der Arbeitgeber haftet dann, wenn er dem Arbeiter die PSA oder die Arbeitsbrille nicht bereitgestellt oder angewiesen hatte.
Er kann zudem Bußgelder, Ordnungswidrigkeiten oder Strafen erhalten, da er seine Fürsorge- und Sicherungspflicht verletzt hat. Zuständig für die Entscheidung ist die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Auf jeden Fall gab es eine Menge Ärger.
Ich denke, dass die Schulungen von Krankenschwestern wesentlich umfassender sind, als die von Servicetechnikern.
Was wird wohl passieren, wenn ein Krankenhaus die Empfehlungen von DGUV und BG nicht einhält und eine Krankenschwester mit einem Patienten beim Heben verunglückt?
Ich denke, wer gegen die DGUV- und BG -Vorgaben verstößt, riskiert es, im Schadensfall den Versicherungsschutz für den Patienten und für die Pflegekraft zu verlieren. Denn die Unfallversicherung kann Leistungen verweigern, wenn Regeln missachtet wurden.
Der Arbeitgeber kann ebenfalls Bußgelder, Ordnungswidrigkeiten oder Strafen erhalten, da er seine Fürsorge- und Sicherungspflicht verletzt hat. Zudem kann der Patient oder die Angehörigen klagen.
Im Krankenhaus ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) die zuständige Unfallversicherungsträgerin. Sie prüft, ob DGUV-Richtlinien eingehalten wurden. Bei Verstößen – wie dem alleinigen manuellen Heben schwerer Patienten – kann die BGW Leistungen verweigern und den Arbeitgeber wegen Verletzung der Sicherheitspflichten zur Rechenschaft ziehen.
Die DGUV erfährt meist erst im Unfallfall durch die Meldung des Unfalls an die BGW. Jeder Arbeitsunfall – auch im Krankenhaus – ist anzeigepflichtig. Der Arbeitgeber muss den Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft (z. B. BGW) unverzüglich melden, spätestens innerhalb weniger Tage. Auch Beinahe-Unfälle mit erheblichem Risiko (sogenannte „Near-Misses“) sollten dokumentiert werden.
Ich weiß nicht ob das alle Vorgaben sind, da ich es nicht selbst kenne:
Das manuelle Heben schwerer Patienten allein verstößt gegen die DGUV Regel 101 "Verhalten bei Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz" und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 500), die das Heben schwerer Lasten regeln. Die DGUV weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Verstößen gegen diese Regeln die Unfallversicherung (z. B. BGW) Leistungen verweigern kann, wenn der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Vorschriften missachtet hat. Die Rechtsgrundlage findet sich im SGB VII (Sozialgesetzbuch – Arbeitnehmerentschädigung), insbesondere bei grob fahrlässigem Verhalten.
Schwere Patienten werden nicht manuell gehoben, sondern mit Hilfsmitteln wie Hebekissen, Hebekran (Lifter) oder Gleitbrettern. Die Technik:
- Mindestens zwei Pflegekräfte beteiligen,
- klare Absprache und koordinierte Bewegung,
- gerader Rücken, Knie beugen,
- Nutzung mechanischer Unterstützung.
Die DGUV verbietet das alleinige Heben schwerer Lasten – Schonung der Pflegenden und Sicherheit des Patienten haben Priorität.
Die BGW kann aber auch durch Betriebsprüfungen, Audits oder anonyme Hinweise von Mitarbeitern von Verstößen erfahren.
Die Nichteinhaltung von Vorgaben kann auch angezeigt werden – z. B. über den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die Gewerbeaufsicht oder direkt die BGW. Diese leitet dann Prüfungen ein.
Man sieht, im Krankenhaus ist der Arbeitgeber immer mit dran.
Beauftragte QMS können in meiner Branche eine Baustelle mit schweren Sicherheitsmängeln für die Arbeiter sofort schließen, bis die Mängel beseitigt sind. Ich gehe davon aus, dass sie auch in Krankenhäusern entsprechende Befugnisse haben.
Bei dem Stress, den man damit hat, kann ich das beim besten Willen nicht so Pillepalle sehen, wie Du.
Es sollte auch jedem klar sein, dass er selbst den Schaden hat, wenn er gegen die Arbeitssicherheits-Bestimmungen verstößt. Dafür wird er ja auch geschult.
Monteure sind besonders gerne leichtsinnig und spielen die Coolen. Aber das lohnt sich nicht. Für niemanden.
Wenn jemand z.B. über Jahrzehnte täglich ein giftiges Arbeitsmittel ohne Handschuhe aufträgt, weil er mit nackten Händen mehr Gefühl hat, wie ich das erlebt hatte, obwohl auf der VP des Arbeitsmittels groß Warnsignale und Hinweise aufgeführt sind, dass es nur mit bestimmte dichten Handschuhen verwendet werden darf, bekommt das in vielen kleinen Betrieben niemand mit. Dann gibt es nachher aber auch niemanden, dem er die Schuld geben könnte, wenn er deshalb nachher schwere gesundheitliche Probleme bekommt. Kein Fall für die Anerkennung einer Berufskrankheit, sondern einfach nur Dummheit.
Ich halte die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten, wenn es eng wird, weniger als nötig bewegt werden, jedenfalls für sehr viel wahrscheinlicher.
Soll ja auch schon seit Jahren vorkommen, dass keiner zum Füttern da ist.