Meine Klageerwiderung von Biontech. (90 Seiten) hier das letzte Blatt.
11. Ergebnis
325. Die Klage ist unbegründet. Der Klagevortrag ist unsubstantiiert, nicht belegt, in weiten Teilen schlicht falsch und für den vorliegenden Fall irrelevant. Belastbare Anhaltspunkte oder gar Nachweise für einen Kausalzusammenhang gibt es nicht. Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte kommen daher nicht in Betracht.
326. Selbst wenn man einen Kausalzusammenhang hier – ohne jede Grundlage – unterstellen wollte, scheiden Ansprüche des Klägers jedenfalls deswegen aus, weil das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Comirnaty nachweislich positiv ist und die Fach- und Gebrauchsinformationen stets dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprachen.
327. Die Klage ist daher vollumfänglich abzuweisen.