Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
Wie ich kurz den Text aus dem angegebenen Link überflogen habe, geht es bei der Klägerin ja um einen erlittenen Hörsturz nach dem Erhalt einer Spritze von Astra-Zeneca gegen das Corona-Virus.
Ich bin letzte Woche einer Bekannten mit knapp über 50 begegnet. Diese hatte ebenfalls eine Spritze von Astra-Zeneca gegen das Corona-Virus erhalten und ich war erschüttert, als sie mir erzählte, dass sie jetzt ein Hörgerät braucht.
Ich denke, sie selbst sieht da wahrscheinlich keinen Zusammenhang - doch wer weiß, vielleicht gibt es diesen doch.
Ich habe nicht weiter über diese Dinge mit ihr gesprochen; doch finde ich im Alter von knapp über 50 ist es etwas zu früh fürs schlechte Hören - ohne dass es sonst besondere Vorkommnisse gab - auch wenn diese Bekannte zurzeit mit viel Stress lebt.