Neue Regeln ab August Nachweispflicht und Testpflicht für alle - wo sie gelten und wo nicht
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Ab 23. August müssen Bundesbürger verpflichtend im Altenheim, im Pflegeheim, im Krankenhaus, im Restaurant, in der Bar, auf Konzerten, in Theatern, im Kino, bei Sportveranstaltungen, beim Friseur, im Nagelstudio, bei der Haarentfernung, im Fitnessstudio und im Hotel einen Nachweis vorlegen. Außerdem gilt diese Pflicht weiterhin auf Flugreisen.
Die Regel lautet: Bundesbürger müssen belegen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Welche Ausnahmen gibt es?
Alle 16 Bundesländer können die Test- und Nachweispflicht - also den Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete ganz oder teilweise aussetzen, solange die 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Bürger liegt. Alle vier Wochen können die Bundesländer die Lage überprüfen und die 3G-Regel entweder aussetzen oder einführen.
Liegt die 7-Tages-Inzidenz bei über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, müssen alle Bundesländer die 3G-Regel umsetzen. 3G steht für Geimpft, Genesen und Gestetet.
Wo brauche ich keine Nachweise und auch keinen Test?
Einfach gesagt, wird die Nachweis- und Testpflicht nur beim Einkaufen und im Öffentlichen Nah- und Fernverkehr ausgesetzt. Auch bei einem Notfall, an der Zapfsäule, beim Zahnarzt oder Hausarzt ist kein Antigen-Schnelltest oder kein Nachweis nötig.
Wie FOCUS Online erfuhr, sollen die Antigen-Schnelltests oder Bürgertests dann zwischen zehn und 15 Euro kosten. Einen Preisdeckel gibt es nicht. Apotheken rechnen mit einem höheren Ansturm in den nächsten Wochen, wenn ab 23. August die Testpflicht kommt. Unverändert bleibt, dass das Ergebnis in Papierform oder digital übermittelt wird. Das Dokument wäre allerdings ab 23. August nur noch 24 Stunden lang gültig. Dadurch sind auch mehr Tests nötig.