Beiträge von von Perlbach

    Mir fallen oft situationsbedingt nicht gleich die richtigen Worte bzw. Argumente ein. Meist erst, wenn es zu spät ist. Und das ärgert mich.

    Muss es nicht, bisher ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Du musst dranbleiben und üben. Kannst Du auch zu Hause als "Trockenübung" machen.

    Mich hat jemand in der Tankstelle angesprochen, weil ich kein Maskending getragen habe. "Das haben sie gut beobachtet" habe ich geantwortet und gleichzeitig bezahlt.

    Die Leute sind meist ziemlich verdutzt, die wenigsten rechnen mit solch einer "Gegenwehr". :)

    Masaro Emoto hat zum Wassermolekül mehrere beeindruckende Studien gemacht.

    ... die ich recht dubios finde.

    Es gibt zu diesem Thema ja auch "Studien", die mit Wassergläsern gemacht wurden, wobei auf den Gläsern "gute" und "böse" Worte aufgeschrieben wurden. Nachdem das Wasser aus diesen Gläsern untersucht wurde, hatte sich das Wasser aus den Gläsern mit den bösen Worten angeblich schlechter kristallisiert als das Wasser aus den Gläsern mit den guten Worten, nur - woher kennt das Wasser die Bedeutung des Wortes? Und wie erkennt das Wasser das geschriebene Wort?

    Nehmen wir das Beispielwort "Mörder", sicherlich ein böses Wort, und schreiben es mal in verschiedenen Sprachen auf, nämlich auf deutsch, englisch, japanisch, russisch, portugiesisch und italienisch:

    Mörder, murder, 殺人, уби́йство, homicida, assassino.

    Das Wasser hat nun die Fähigkeit, alle diese unterschiedlichen Worte als böse zu erkennen und bildet dadurch schlechtere Kristalle aus? Sorry, aber für solch eine These fehlen mir einfach die entsprechenden wissenschaftlichen Fakten.

    So heißt es auch zu Dr. Emoto, seine Wasser-Untersuchungen seien mehr von seinen ungewöhnlichen Denkansätzen geprägt als von wissenschaftlichen Überlegungen. Wodurch sich der Kreis zu meiner Kritik schließt.

    Und Ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich denke auch, dass sie das bezahlen muss.

    Nö, das Bußgeld wird sie sicher nicht bezahlen, warum auch. Zu den Masken gibt es nach wie vor keine wissenschaftliche Evidenz, dass diese Dinger einen Nutzen bringen. Auf welche Grundlage soll sich denn dann ein Bußgeld gründen?

    dass das Ordnungsamt Kindern an der Bushaltestelle Bußgelder in Höhe von 150 Euro aufbrummt. :(

    Das ist genau solch ein Schwachsinn wie "Eltern haften für ihre Kinder". Es wird mit der Androhung von Bußgeldern Angst geschürt nach dem Motto, mal sehen wie weit wir gehen können. Wenn die Leute sich´s gefallen lassen, machen wir weiter, wenn nicht, lassen wir es wieder. Siehe Aurich und das kriminelle Testen der Kinder in der Waldorfschule dort.

    da wir ja von Söder und Konsorten schon vernommen haben, daß auch die Impfungen nur bedingt Einfluß auf die Pandemie haben.

    Einfluss kann es nur durch eine Demontage dieses Volldrosten geben - der von ihm entwickelte PCR-Test ist Beweis genug für seine Inkompetenz.

    Und an genau solch einer Demontage wird ja derzeit mit Hochdruck in wissenschaftlichen Kreisen gearbeitet.

    Im Magazin Laufpassˍ kann man in der Ausgabe von heute lesen: "Wissenschaftler demontieren Drosten-Test". Im Artikel wird beschrieben, dass eine wissenschaftliche Überprüfung dieses PCR-Tests zeigen konnte, dass er 10 gravierende wissenschaftliche Mängel beinhaltet. Auch wird darauf hingewiesen, dass zahlreiche Interessenkonflikte von Volldrosten und seinen Mitarbeitern verschwiegen wurden.

    Den dazu passenden Corman-Drosten Review-Report gibt es hier (cormandrostenreview.com/report/). Beeindruckend bei diesem Papier sind die Namen der Wissenschaftler, die den Drosten-Test auseinandergenommen haben. Dr. Mike Yeadon und Prof. Ulrike Kämmerer sind nur zwei von ihnen, die zudem fordern, dass in der Zeitung Eurosurveillance der enstprechende Artikel zum Test zurückgezogen wird.

    Yeadon und Kämmerer waren ja auch vom Corona Ausschuss als Zeugen eingeladen worden.

    ... aber es gibt noch die besonderen Heldenˍ, jenseits der offiziellen Propaganda.


    Leider muss ich einem der Kommentatoren unter dem Video zustimmen, der rhetorisch eine Wette darüber abschließen möchte, wie schnell YT das Video löschen wird.

    Und zu Klaus Schwab: Ich habe gestern irgendwo gelesen, dass das Treffen des WEF, was ja eigentlich jedes Jahr in der zweiten Hälfte des Januar in Davos statfindet, um vier Monate verschoben werden soll und dann wahrscheinlich auch nicht in Davos stattfindet, sondern irgendwo außerhalb Europas.

    Sie hat dem Beamten noch gesagt, sie hätte nicht gewusst, dass dort auch Maskenpflicht besteht. Das hat der sich auch so notiert.

    Leider gilt im Strafrecht - und das greift bei dieser Ordnungswidrigkeit - der alte römische Grundsatz "ignorantia legis non excusat", also Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Gerichte neigen deshalb dazu, bei einer irrtumsbedingten Einlassung von einer Schutzbehauptung auszugehen. In diesem Fall kann eine Bestrafung erfolgen.

    Dass Deine Bekannte das Bußgeld aber noch nicht bezahlt hat, ist doch bestens. Sie sollte aber auf jeden Fall dagegen vorgehen, sofern die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist. Mit 50 Euronen kann man sicher schönere Dinge anstellen, als ein Bußgeld zu bezahlen.

    Dazu mal folgende Überlegung:

    "Ich verachte alle die Ärzte, die es fertig bringen, zwangsweise mit Gewalt von der Polizei gegen den Willen besorgter Eltern herbeigezerrte Kinder zu impfen!"

    So lautet die erste Zeile des zweiten Absatzes aus "Der Segen der Impfung" aus dem Jahre 1911, einer 64-seitigen Broschüre, die sich kritisch mit den Impfschäden der damaligen Pockenimpfung beschäftigt. Die Betonung liegt hierbei auf "mit Gewalt der Polizei".

    Kriegt man das Geld zurück, wenn dem Widerspruch stattgegeben wurde?

    Die Frage ist unlogisch - wenn ich das entsprechende Bußgeld bezahlt habe, wurde die Verwarnung von mir ja anerkannt. Einen Widerspruch einzulegen hat je eben den Sinn, dem Bußgeldbescheid zu widersprechen um das Bußgeld im günstigsten Fall nicht zahlen zu müssen.

    Erst zahlen und anschließend Widerspruch einlegen funktioniert nicht.

    Ist doch genau so, wie bei einem Knöllchen. Wird das innerhalb einer Woche bezahlt, wurde der Verstoß zugegeben und die Verwarnung, das Bußgeld dadurch akzeptiert und rechtskräftig. Damit ist die Sache dann abgeschlossen. Lege ich aber Widerspruch ein, zahle das Bußgeld also nicht, landet das Ding vor Gericht und der Richter muss dann entscheiden.

    Etwas anderes könnte es aber sein, wenn sich Gerichte im Nachhinein zu einem Urteil hinreissen lassen, in dem diese Masken-Bußgelder als rechtswidrig angesehen werden. Hier könnte man dann eventuell im Nachgang auf Rückzahlung des Bußgeldes pochen. Denke ich mal so, ich bin kein Jurist.

    was heisst formlos? Ohne Angabe von Gründen?

    Formlos bedeutet lediglich, ein Anliegen oder eine Mitteilung zu machen, für die keine gesonderten Formulare vorgesehen sind. Du kannst also einfach frei Schnauze ein paar Zeilen schreiben und ab damit in die Post.

    Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass ein Widerspruch begründet werden muss. Das ist aber falsch. Der Betroffene ist nicht dazu verpflichtet, zu erklären, warum er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Auch ein Widerspruch ohne Begründung ist wirksam. Allerdings ist es nicht empfehlenswert, auf eine Begründung zu verzichten.

    Legt der Betroffene Widerspruch ein, setzt er damit das sogenannte Widerspruchsverfahren in Gang. Bei diesem Verfahren prüft die Behörde den gesamten Vorgang noch einmal gründlich. Dabei berücksichtigt sie die Informationen, Sachverhalte und Unterlagen, die ihr vorliegen und zu der Entscheidung geführt haben. Außerdem würdigt sie die Einwände, die der Betroffene in seiner Widerspruchsbegründung vorgetragen hat. Hat der Betroffene neue Sachverhalte erwähnt oder Unterlagen eingereicht, die der Behörde bislang nicht bekannt waren, fließen sie ebenfalls in die Überprüfung ein.

    Hat der Betroffene lediglich Widerspruch eingelegt und nicht ausgeführt, was er an der Entscheidung kritisiert, kann die Behörde nur nach Aktenlage entscheiden. Da sich daran seit dem Erlass des Bescheids aber nichts geändert hat, wird die Behörde in den meisten Fällen wieder zum gleichen Ergebnis kommen. Folglich wird sie bei ihrer Entscheidung bleiben und den Widerspruch zurückweisen. Aus diesem Grund sollte der Betroffene den Widerspruch nutzen, um der Behörde nicht nur mitzuteilen, dass er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Sondern um ihr auch zu verdeutlichen, was er daran zu bestanden hat.

    Hier mal einige Beispiele, wie ein solches Schreiben aussehen könnte:


    Widerspruchserklärung:

    - oben genannten Bescheid habe ich am ___________ erhalten. Mit der darin verkündeten Entscheidung bin ich jedoch nicht einverstanden. Deshalb lege ich Widerspruch gegen den Bescheid ein.

     

    - mit Bescheid vom __________ informieren Sie mich darüber, dass _____[Entscheidung laut Bescheid]_____. Diesen Ausführungen kann und möchte ich mich jedoch nicht anschließen. Daher lege ich hiermit Widerspruch ein.

     

    - hiermit widerspreche ich dem im Betreff genannten Bescheid.

     

    - bezüglich Ihres [genaue Bezeichnung des Bescheid] vom __________ erkläre ich mit diesem Schreiben meinen Widerspruch.


    Hinweis auf Widerspruchsbegründung (optional):


    - Meinen Widerspruch erkläre ich fristwahrend. Eine ausführliche Begründung lasse ich Ihnen in den nächsten Tagen zukommen.


    - Die Begründung meines Widerspruchs reiche ich nach.


    - Die Gründe für meinen Widerspruch erläutere ich Ihnen in einem zweiten Schreiben. 


    - Meinen Widerspruch werde ich zu einem späteren Zeitpunkt begründen.

    Wichtig ist auf jeden Fall die Einhaltung der Frist. Diese liegt bei behördlichen Bescheiden üblicherweise bei vier Wochen.

    Aber: Erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird der Bescheid rechtskräftig, danach ist dann (fast) nichts mehr zu machen.

    Und zur Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei der Behörde maßgeblich.

    Anrede und Grußformel nicht vergessen und das Ding natürlich eigenhändig unterschreiben, sonst ist es nicht gültig.

    ... stört aber die Politmischpoke in keinster Weise. Wie auch der offene Brief vom 9. November an Merkel, das Präsidium des Deutschen Bundestages, den deutschen Ethikrat und weitere, wie auch diverse Medien (BILD, Süddeutsche, FAZ, Frankfurter Rundschau, taz, Handelsblatt ....) sie nicht stört.

    Initiiert wurde der Brief von Ärzte stehen auf, unterzeichnet haten ihn dann letztlich über 320 Internisten, Fachärzte, Zahnärzte, Gynäkologen, Unfalchriurgen, Tierärzte, Palliativmediziner, Psychotherapeuten, Orthopäden und etliche weitere.

    Der Brief beginnt mit folgenden drei Absätzen:

    "Wir stehen auf und fordern die Regierungen und Wissenschaftler aller Länder auf, sich endlich einem wissenschaftlichen Diskurs zu stellen, statt blind vor Angst auf einen Abgrund (wirtschaftlicher, humaner und persönlicher Art) zuzulaufen und sich mit „Notstandsgesetzen“, die auf unbestimmt verlängert werden, dauerhaft Macht zu sichern.

    Mit Sorge beobachten wir, wie fast alle Medien unkritisch dieselbe Meinung wiederholen und quasi gleichgeschaltet auf allen Kanälen und in allen Zeitungen die politisch verordnete Panik und Angstmache zelebrieren. Und das, obwohl sich von Anfang an warnende Stimmen von Wissenschaftlern und Ärzten fanden und mit der Zeit immer zahlreicher wurden: Dr. Wodarg, Prof. Dr. Bhakdi, Prof. Ioannidis, Prof. Dr. Reiss, Prof. Dr. Streeck, Prof. Stefan Hockertz, Dr. Schiffmann und viele mehr.

    Mit Entsetzen beobachten wir, wie diese mutigen Einzelkämpfer diffamiert werden, ihre wichtigen, fachlich qualifizierten Einwände einfach ignoriert, oder zurechtgebogen werden bis wieder alles ins Pandemie-Panik-Schema passt. ....."

    Gefordert wird eine Rückkehr zu einer ojektiven Berichterstattung in den Medien, eine Entschärfung des IfSG, Rücknahme der Einschnitte der bürgerlichen Rechte, sowie die sofortige Aufhebung sämtlicher Corona-Maßnahmen. Wobei diese Initiative ja nicht die erste ist, die solche Forderungen schon seit Monaten stellt.

    Und was hat es damit auf sich, dass vermehrt Rhinoviren getestet werden?

    Ich lehne mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster - um eine neue Panik loszutreten? Immerhin sind Rhinoviren bis heute medizinisch nicht direkt zu behandeln, dafür ist die Gruppe der Rhinoviren mit mehr als 100 verschiedener Typen einfach zu groß. Und sie verändern sich sehr schnell.

    Die Hoffnung der Forscher liegt daher seit 2018 auf einem Medikament mit dem Codenamen IMP-1088. Diese neue Verbindung soll wohl ein in der menschlichen Zelle vorkommendes Enzym blockieren, nennt sich N-Myristoyltransferase (NMT) und genau das ist wichtig für das Überleben von Erkältungsviren, ohne NMT können sie sich nicht replizieren und weiter verbreiten.

    Ich weiß allerdings nicht, wie weit die Forschung mit NMT schon ist, denkbar wäre auch hier jetzt eine verkürzte Zulassung für solch ein Medikament.

    Da man ja davon ausgehen kann, dass die initiierten Klagen von RA Fuellmich und Kollegen gegen die PCR-Testerei sicherlich länger dauern wird und es dazu dann etliche Infos geben wird, habe ich einfach mal einen neuen Thread dazu aufgemacht.

    Und obwohl die Klageschrift von silversonic65 bereits unter der Rubrik "Wann endet die Corona-Pandemie" verlinkt hatte, stelle ich den Link auch hier nochmal rein:


    Klage-LG-Berlin.-Eingereicht.-Black.pdfˍ

    Dazu vielleicht noch der Hinweis, warum diese erste Klage "nur" gegen Autoren der Volksverpetzer gerichtet wurde. Nach Aussagen von Reiner Fuellmich werden weitere solcher Klagen - auch in den USA - folgen, um damit zunächst einmal "Pflöcke einzuschlagen", die für die anschließende "class action" als Basis dienen.

    Zudem muss nun die Gegenseite, also die Volksverpetzer beweisen, dass Dr. Wodarg mit seinen Aussagen lügt, dass er Klimaleugner sei, dass er an Gehirnschwund leide, usw., sie müssen durch die Klage also ihre Behauptungen rechtfertigen. Was sie natürlich nicht können.

    In einem zweiten Punkt geht es dabei dann auch um die PCR-Tests.

    ... ich hab noch einen - von diesem Volldrosten. Aus seinem letzten Podcast vom 10.11.2020:

    "....... Wir müssen gesamtgesellschaftlich die gesamte Zahl der Kontakte, die Summe aller Kontakte reduzieren. Das heißt aber auch: Es gibt jetzt keinen Imperativ darauf, dass wir in allen Sparten der Gesellschaft gleichmäßig die Kontakte reduzieren müssen ....."

    Sich in nur zwei kurzen Sätzen selbst dermaßen schwurbelig zu widersprechen - Volldrosten, wie er leibt und lebt. Der Kerl hat doch wirklich nicht mehr alle Latten am Zaun. Statt einer Beate Bahner hätte man schon vor Monaten diesen Kerl in die Psychiatrie bringen sollen.