das haben die sich ja wunderbar ausgedacht und war heute beim Arzt zwecks Attest und Kontraindikation der Impfung wegen.
Wolltle ein ärztliches Attest anfordern, denn, wer an einer Studie teilnimmt aus medizinischen Gründen darf befreit werden vom Impfen.
Ich kann mich erinnern damals eine Studie unterschrieben zu haben, wegen Biologika welches ich spritzen sollte.
Leider habe ich damals keine Kopie bekommen oder sie schlichtweg vergessen.
Und es lag da in der Praxis komischerweise keine vor oder man wollte sie mir nicht aushändigen.
Wahrscheinlich habe ich ins Wespennest gestochen, jedenfalls war nichts zu finden.
Und dann habe ich noch das gefunden
Absicherung durch Staatshaftung
Alle Ärzte und ärztlichen Leiter sind – unabhängig vom Vorliegen eines Honorarvertrages – bei ihrerTätigkeit in den Impfzentren und/oder den mobilen Einheiten im Zusammenhang mit der Impfung gegendas Coronavirus nach den jeweils gültigen Empfehlungen der STIKO sowie mit allen in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 über die sog. Staatshaftung abgesichert.
StaatsoderAmtshaftung bedeutet:
Der Staat übernimmt die unmittelbare Haftung und stellt die Impfärzte von allen Ansprüchen Dritter frei.
Mögliche Ansprüche wären von Dritten gegen das Land zu richten
Im Auftrag des Landes NRW, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, hat die KV Nordrhein eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Versichert sind alle in den Impfzentren und den zugehörigen mobilen Impfteams mit Tätigkeiten im Rahmen der Corona-Schutzimpfung beauftragten Personen, insbesondere alle Ärzte, MTA, MFA, Pfleger, Medizinstudenten u. a.; bezüglich ärztlicher Tätigkeiten sind ausschließlich die zur Impfung gehörenden ärztlichen Tätigkeiten versichert.
coronavirus.nrw/wp-content/uploads/2021/04/merkblatt_haftung_impftaetigkeit.pdf
Wenn der Staat die unmittelbare Haftung übernimmt, dann kann man ihn auch regresspflichtig machen oder sehe ich das jetzt falsch?
LG