7. den Betroffenen einen verbesserten Zugang zu gesundheitlicher und sozialer Versorgung zu schaffen, etwa durch die Einführung einer Chronikerpauschale, die Aufnahme von Long-/Post-COVID und des Post-Vac-Syndroms in Disease-Management-Programme oder z. B. die vereinfachte Anerkennung als Berufskrankheit, bei Renten und Pflegeanträgen bzw. von Versorgungsleistungen wegen eines Impfschadens;
Das klingt zwar nett und entgegenkommend.
ABER, der Patient muss erst mal beweisen dass ein Impfschaden vorliegt, bevor er in den Genuss der Leistungen kommt.
Das wird den wenigsten gelingen, dieser Weg ist ewig weit und steinig; ohne reich zu sein, mit super Anwalt, sieht das schlecht aus.
Fakt: Kaum jemand bekommt diese Leitungen, da kommen sie wieder billig weg, obwohl sie sich großzügig zeigen.