Angeblich wurde 2G ja ausgehebelt, für Sachen des täglichen Bedarf, solange nicht genau geklärt ist, was überhaupt Sachen des täglichen Bedarf sind. Deswegen gilt eben jetzt das Testereigedöhns für ungeompfte überall, und zwar nur per Testzentrum, die Gültigkeit der Selbsttest wurde schon länger aufgehoben, wir Untertanen sind eben absolut vertrauensunwürdig.
Wie lese ich nun auf der Seite meines ehemaligen Lieblings- Erholungs- und Gesundheitsbades:
Es gilt die 2G-plus-Regel
Gemäß Verordnung der Bayerischen Staatsregierung (https://www.stmgp.bayern.de/)
Zutritt haben nur Geboosterte (ab Tag 1) sowie vollständig Geimpfte (ab Tag 15) und Genesene mit zusätzlichem negativen Test.
Bitte halten Sie zum Check-In folgende Unterlagen bereit:
- Nachweis zur Identitätsfeststellung (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein)
- Impf- bzw. Genesungsnachweis
- Negatives Antigen-Schnelltest-Ergebnis, nicht älter als 24 Stunden. Corona-Selbsttests können wir als Nachweis nicht gelten lassen.
(Für Geboosterte mit Auffrischungsimpfung entfällt die Testpflicht bei 2G-plus.)
Ausgenommen von der 2G-plus Regel sind:
- Kinder unter 14 Jahren; Das Lebensalter ist durch entsprechende Dokumente (z.B. Schülerausweis) nachzuweisen.
- Minderjährige, die in der Schule regelmäßig getestet werden; Der Schülerausweis ist vorzulegen.
- Schwangere und Stillende, die keinen 2G-Berechtigungsnachweis (genesen/geimpft) vorweisen können, benötigen neben ihrem Mutterpass ein negatives Antigen-Schnelltest-Ergebnis, nicht älter als 24 Stunden; Corona-Selbsttests können wir als Nachweis nicht gelten lassen. Diese Ausnahmeregelung gilt vorerst bis einschließlich 31. März 2022.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können benötigen neben einem schriftlichen ärztlichen Zeugnis im Original (mit vollständigem Namen und Geburtsdatum) ein negatives Antigen-Schnelltest-Ergebnis, nicht älter als 24 Stunden; Corona-Selbsttests können wir als Nachweis nicht gelten lassen.
Merkwürdigerweise steht nur unter "Schwangere und Stillende" daß die Ausnahmeregelungen vorerst bis 31. März 2022 gelten sollen, und da frage ich mich schon wieder, und dann, müssen auch Schwangere und Stillende unbedingt geompoft sein, oder wie?
Aber lustig, wie sie alle mitmachen bei der ganzen Verordnerei, als wenn es in Stein gemeißelte Gesetze wären.