Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine entsprechende meldebehördliche Eintragung hätten.
Bei der Geburt legt die verantwortliche Person – Arzt, Ärztin, Hebamme oder Entbindungspfleger – fest, welches Geschlecht eingetragen wird. Intersexuelle Personen, die nicht als weiblich oder männlich registriert worden sind, können ihren Eintrag künftig einfach ändern – bei Minderjährigen tut dies die gesetzliche Vertretungsperson.
Allerdings ist eine Änderung von "männlich" oder "weiblich" in eine der vier anderen Eintragungsmöglichkeiten nur möglich, wenn die betroffene Person ein Gutachten über eine körperliche "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorlegt.
So neu ist das gar nicht, das gabs bereits teilweise seit dem Mittelalter durch den Vatikan und ab 1794 im Königreich Preussen (und dadurch auch noch eine Zeit lang im deutschen Kaiserreich): https://de.wikipedia.org/wiki/Zwitterparagraf
Auffällig ist, dass die Autorität (Kirche oder Staat) da immer nur wissen wollte, ob diese Person in der Fabrik als Frau besser zum Waffenbauen oder als Mann besser an der Kriegs-Front zum Waffeneinsatz verwendet werden kann. Oder ob der Ehe-Vertrag von Mann und Frau mit Kirche oder Staat fruchtbar sein wird, weil das primäre Interesse an solchen Verträgen das Produkt = die Kinder sind, die der Autorität durch die Geburtsurkunde (die Erschaffung einer bürgenden Person) immer wieder Steuern oder Kredite garantieren. Ab dem Jahr 1900 war das durch das Bürgerliche Gesetzbuch egal, Zwitter etc gab es laut dem nicht mehr.
Das Problem an den modernen Gesetzen mehr als 100 Jahre später ist, und weil es vermutlich nicht nur körperliche Zwitter/Hermaphrodite / modern Inter-Personen gibt, sondern auch die, wo man das biologisch nicht so einfach feststellen kann, also diese Trans-Personen, dass da mit der selbstbestimmten Geschlechterwahl auch Schindluder getrieben werden kann. Oder soll. Je nachdem, wie man ideologisch tickt. Oder woke getickt wird.