Aber was passiert denn bei einer „Wahl“ eigentlich? Damit erteilen wir dieser Zunft das Recht, die Macht über uns alle auszuüben, frei Schnautze.
Aus Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Interessant wird dieser Satz erst, wenn man ihn umkehrt:
(2) Das Volk geht davon aus, dass es in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung, die Staatsgewalt ausübt.
Und, wurde der Inhalt aus dem Zusammenhang gerissen, oder ist der Inhalt verständlicher geworden? Die Staatsgewalt geht zwar vom Volke aus, aber nur in Wahlen, nicht durch Abstimmungen. Der Unterschied ist von größter Bedeutung.
Definition Abstimmung: die Staatsgewalt wird durch Volksabstimmung und nach dem Willen des Volkes entschieden. Das Staatsvolk hat über die Staatsgewalt zu beraten und zu beschließen und es legitimiert und bestimmt ihre Vertretung nach Innen und Außen.
Definition Wahl : die Staatsgewalt wird in Wahlen durch den Wunsch des Volkes geäußert. Das Wahlvolk legitimiert durch die Wahl, seine Vertretung nach Innen und Außen.
Ein Wunsch ist noch lange kein Wille. Die Vertreter selbst, also direkt-demokratisch durch Abstimmung auszuwählen und zu legitimieren, würde auf dem Willen des Volkes beruhen. Die Wahl ist der Wunsch, zwischen Pest und Cholera, zwischen Schweinegrippe und Merkelgrippe, wählen zu dürfen. Dieser Wunsch wird Ihnen ja auch erfüllt, alle Jahre wieder. Wünschen Sie sich die Freiheit über ihr Schicksal selbst zu entscheiden, oder ist es der Wille, über Ihr Schicksal selbst zu entscheiden – in Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit? Denken Sie bitte zukünftig daran, wenn Sie Ihre Stimme abgeben und zwei Kreuzchen auf den Wahlzettel machen.