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Schriftlich bestätigt - TEIL 4 - Es bleibt dabei: Forscher können keinen Nachweis für ein krankmachendes Virus erbringen
Konnten wir bereits in unseren ersten beiden Folgen von "Schriftlich bestätigt"[3] im Austausch mit den führenden Virologen der Schweiz und dem Präsidenten der Akademien der Wissenschaften Schweiz das ihnen entlockte Eingeständnis eines nicht vorhandenen Nachweises aufzeichnen – so erhalten Sie jetzt und hier, exklusiv, den ultimativen schriftlichen Beleg, dass der Kaiser nicht bloss nackt ist.
Er ist splitterfasernackt.
Den Schweizer Verfechtern der SARS-CoV-2-Bedrohungsbehauptung blieb keine andere Wahl, als sich zu ergeben. Nicht einmal ansatzweise taugten vorgebrachte „wissenschaftliche“ Ergebnisse zur Rechtfertigung von Restriktionen jedweder Art. Was bleibt, sind sich immer weiter verdichtende Anzeichen, dass es sich bei dem alle Maßnahmen begründenden corpus delicti um nichts weiter als um eine freie Erfindung handelt!
Sehr gern darf dieser dokumentierte Schriftverkehr, der das Eingeständnis der Nichterbringung eines wissenschaftlichen Nachweises schlüssig darlegt, von jedem eingesetzt und genutzt werden, z. B. bei gerichtlichen Prozessen …