Das bedeutet, wir sollten uns unbedingt näher mit der Urteilsbegründung von Frau D. Jiang beschäftigen, dem Urteil das Herr Lausen erwähnt.
Aber erst einmal muss ich daran denken, dass ich zum Tragen von Masken irgendwann mehrere erweiterte Studien zu den Folgen gelesen hatte.
Aus dem Bereich Psychiatrie gibt es eine Studie, dass ein erhöhter CO2-Wert Angst und Panik auslösen kann.
Es gibt eine Studie, bei der durch Erhöhung des CO2 in der Atemluft Rattenbabys geschädigt wurden, die danach verhaltensauffällig waren.
Es gibt Studien zu der Schädlichkeit bei Herzkranken und Menschen mit verschiedenen chronischen Erkrankungen.
Danach habe ich auf einer Christenseite ein Video der Neurologin Frau Dr. Griez-Brisson gefunden, in dem sie ausdrücklich vor Hirnschäden bei Kindern gewarnt hatte.
Letztens habe ich ältere Videos von ihr gesehen, die ich persönlich nicht kannte, in denen sie ganz klar sagt, der Zwang zum Tragen von Masken stellt eine Körperverletzung dar.
Und wenn man sie dann der Verlauf der Verhandlung gegen Dr. Jian ansieht, dann schreibt Prof. Schwab über den Fall Monika Jiang: „Die kritische Ärzteschaft wird systematisch abgeschlachtet“
und schildert, dass Recht und Gesetz einfach nicht mehr interessieren.
Gerade wurde das Urteil gefällt im Prozess gegen Dr. Monika Jiang wegen tausender ausgestellter Maskenatteste. Sind Sie im Prozess involviert? Was ist da Ihre Intention?
Ich bin Prozessbeobachter gewesen. Meine Intention ist, exemplarisch aufzuzeigen, wie hier die kritische Ärzteschaft systematisch abgeschlachtet wird. Wenn nochmal eine Pandemie-Sau durchs Dorf gejagt wird und es dann wieder heißt: Maskenzwang, Impfdruck, Impfzwang usw., dann ist keiner mehr da, der die Menschen davor schützt, weil die Staatsgewalt nämlich vorher sämtliche kritischen Ärzte abgeräumt hat, die den Mut hatten, sich gegen das Narrativ zu stellen.
Prof. Schwab über den Fall Monika Jiang: „Die kritische Ärzteschaft wird systematisch abgeschlachtet“ - MetaGer Proxyˍ
Dazu ein Kommentar von Autor RA Edgar Siemund; veröffentlicht am 18. Februar 2024
Doch warum Verfolgung Unschuldiger?
Nun, um das zu erkennen, musste man sich nur von November 2023 bis Februar 2024 wiederholt in einen Gerichtssaal in Mannheim setzen und den Ausführungen der Verteidiger einer Mutärztin lauschen.
Da konnte man erleben, wie den Schildbürgern vor Augen geführt wurde, dass man Licht nicht in Räume tragen kann, vor allem, wenn diese Räume schon seit langer Zeit hell erleuchtet sind. So verhält es sich nämlich mit dem Tragen von Masken, gleich welcher Art, um damit eine Infektion durch Viren zu vermeiden – es ist nicht nur sinnwidrig, sondern schadet zudem noch.
Doch eins nach dem anderen. So einfach macht es einem die Justiz nämlich nicht.
Denn sie hält sich an Gesetze, mögen diese auch noch so unsinnig sein.
Verstößt man gegen diese, sprich, folgt man den Geboten der ärztlichen Ethik, dann kann es einem so gehen, wie der Mutärztin.
An dieser versucht die Staatsanwaltschaft ein Exempel zu statuieren: aus dem Dienst der Ärztin an Menschen, denen sie zum Schutz vor körperlichen und seelischen Leiden bestätigte, keine Maske tragen zu müssen und – was aus medizinischer Sicht noch viel wichtiger ist – zu können, machten Staatsanwaltschaft und Gericht der ersten Instanz einen Straftatbestand, den es in der aktuellen Fassung erst seit dem 24. November 2021 gibt:
die Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse, § 278 StGB.
Seit über 150 Jahren unverändert, nämlich seit dem 15. Mai 1871, und für den scharfen Schuss gedacht, um Ärzte zu bestrafen, die einem anderen wider besseres Wissen ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausstellten, damit dieser sich bei Behörden oder Versicherungen bereichern konnte, sollte diese Vorschrift nunmehr nach der Intention des COVID-Gesetzgebers zu einer Streubombe umgebaut werden, um flächendeckend missliebige, angeblich Corona-feindliche Ärzte zu treffen, die es wagten, die Therapiefreiheit wie ein Schutzschild vor der unmedizinischen Willkür des Staates über ihre Patienten zu halten.
Nunmehr reicht es nämlich aus, wenn das „unrichtige“ Gesundheitszeugnis „zur Täuschung im Rechtsverkehr“ benutzt werden soll.
Dazu zählt z.B. schon der Brötchenkauf beim Bäcker. Wobei sich weder Rechtsprechung noch juristische Lehre einig sind, ob es sich bei dieser „Fortentwicklung des Rechts“ nicht doch um einen Rohrkrepierer handelt.
Beim Maskenfall der Mutärztin jedenfalls war zwar diese Streubombe noch nicht scharf.
Gleichwohl gab sich Justitia alle Mühe, aus dem Präzisionsgewehr des § 278 StGB (alte Fassung) doch noch eine Schrotflinte zu machen, um die Mutärztin auf jeden Fall nicht ungeschoren davonkommen zu lassen.
Man könnte nun meinen, dass die Verteidigung gleichwohl ein leichtes Spiel hatte. Denn sie entzauberte so ziemlich alle Märchen, die sich seit 2020 um „Maskenbefreiungen“, deren Verfolgung und deren angebliche „Strafwürdigkeit“ rankten. Doch weit gefehlt!
Was war passiert?
Aus dem Dienst an Menschen in Not durch Maskenbefreiungen zwischen Mai 2020 und Januar 2021 hatten weisungsabhängige Staatsanwälte durch das Sammeln von belastendem Material Straftaten nach dem alten § 278 StGB konstruiert, welches ein Kriminalbeamter nach Manier von Wirtschaftsverbrechen hochmodellierte.
Und eine Richterin am Amtsgericht war der felsenfesten Überzeugung, diese nahezu übermenschliche Anstrengung der Staatsanwaltschaft mit 2 Jahren und 9 Monaten Gefängnis, 3 Jahren Berufsverbot und vorläufigem, damit sofortigem Berufsverbot für die Mutärztin vergelten zu müssen.
Dagegen ging die Mutärztin in Berufung und es entfaltete sich im Prozess alles Mögliche, nur Fakten und Beweise der Verteidigung blieben ungehört. Fleißig trugen die staatlichen Juristen stattdessen Schwarzlicht in die hellerleuchteten Räume der Wissenschaft, in der Hoffnung, den Gesundheitszustand eines Menschen nur durch das Tragen einer Gesichtsmaske als für Viren unangreifbar erkennbar zu machen.
Doch alles Schwarzlicht der Strafverfolgungsbehörden nützt nichts: Was die Verteidigung im Gegensatz zum Gericht ins strahlende Licht der Wahrheitsfindung rückte, ist erhellend für alle sog. „Maskenfälle“. Soweit zu den Tatsachen.
Doch Tatsachen sind keine Gesetze und auch keine Verordnungen. Deshalb wurde das, was juristisch nicht passte, passend gemacht.
Und das machte man so:
Man fing 2020 damit an, als Verordnungsgeber Corona-Vorschriften zu erlassen, die nicht sonderlich präzise formuliert waren.
So hieß es anfangs: Sie müssen eine Maske tragen, es sei denn, dass dies „aus medizinischen Gründen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist.“
Da konnte der Bürger noch selbst entscheiden, was medizinische Gründe und was unzumutbar war.
Doch dann gab man weitere Zielkoordinaten aus und nahm nun auch Ärzte ins Visier, indem man in den Corona-Verordnungen formulierte: Menschen, die keine Maske tragen müssen, sind
Zitat
„Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat“.
Was der „Corona-Verordnungsgeber“ 2020 noch mit Blick auf die Bürger als Adressaten formuliert hatte, wurde nun von übereifrigen Staatsanwaltschaften zum Zwecke der Verfolgung von nicht systemkonformen Ärzten gedehnt, interpretiert, gebeugt, „neu bewertet“ und neu definiert. Nicht nur Juristen bekamen ein Störgefühl in dieser Zeit.
Da die Streubombe des neuen § 278 StGB für Maskenatteste, die vor dem 24.11.2021 ausgestellt worden waren, nicht anwendbar war und der § 278 StGB in seiner alten Fassung im allgemeinen wegen seiner spezifischen Ausrichtung auf Behörden und Versicherungen nicht passte, begann schon bald mit Hilfe der unscharf formulierten Verordnungen eine regelrechte, auch unsinnige und rechtswidrige Treibjagd auf diejenigen, die keine Masken tragen konnten.
Wer als Arzt seinem Auftrag folgend und streng verordnungskonform, nach bestem Wissen und in reinem Gewissen, Maskenbefreiungen ausstellte, kam früher oder später mit den Häschern des Staates in Kontakt. Überall im Land gab es Praxisdurchsuchungen, teils auch in Privaträumen der Ärzte, unter der falschen Anschuldigung,
Zitat
„unrichtige Zeugnisse über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen“
ausgestellt zu haben (gem. §278 StGB a.F.). Auch Patienten dieser Ärzte blieben nicht verschont. Ihnen wurde vorgeworfen, ein unrichtiges Zeugnis über ihren Gesundheitszustand gebraucht zu haben, § 279 StGB.