Gerade bin ich etwas geschockt. Mein Vater wurde schon vor 2005 in eine Pflegestufe eingeordnet und jetzt schreibt das DMRZ:
- Den Pflegegrad 1 bekommt jeder Pflegebedürftige, dessen Zustand mit einer „geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ beurteilt wurde.
- Vor Einführung der Pflegegrade 2017 gab es keine entsprechende Einstufung – und doch stehen heute einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 Leistungen zu. Lesen Sie hier, welche das sind. Und welche Leistungen einem Pflegebedürftigen 2024 und 2025 zustehen.
Was ist das denn für ein Bullshit. Natürlich gab es vor 2017 in D Pflegestufen.
Von übertreibender Darstellung eines lächerlichen Sachverhaltes hast du anscheinend noch nichts gehört. Und ja, die beiden Freundinnen meiner Tochter die die Pflegeausbildung hingeschmissen haben, hatten 10 Minuten Zeit für eine Omi, deswegen haben sie es ja hingeschmissen, wie ich weiter vorne bereits schrieb.
Das sollte unter normalen Umständen nicht sein. Also wenn jemand in dem Zustand ist, dass er Hilfe beim Essen braucht, usw., überschreitet das für jeden erkennbar eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Das ist nur damit zu erklären, dass es in dem Fall nur eingeschränkte Hilfe gibt, weil noch keine Pflegestufe anerkannt wurde oder da war wieder einer von der Pflegekasse, der nur Pflegestufe 1 anerkannt hatte, oder der Zustand hat sich weiter verschlechtert, es gab aber noch keinen Antrag auf Höherstufung in die Pflegestufe 2 oder irgendwas in der Art.
Pflegestufe 1 ist die 3.häufigste Pflegestufe.
(Es ist natürlich klar, dass eine Pflegestufe ganz schnell erhöht wird, kaum das man im Heim ist.
)
Hat die Frau nur Pflegestufe 1 kann man eben fast nichts erwarten. Dann werden nur sehr wenige Leistungen erbracht.
Die haben meiner Ansicht nach etwas verändert, denn soweit ich das sehe, hat man alles, was über 125 Euro Pflege im Monat hinausgeht, selbst zu zahlen oder eben das Amt.
: https://proxy.metager.de/www.pflege.de/…fa58fdc84399f78
Und dann ist klar 125 Euro Pflegekosten werden getragen. Mehr Pflegeleistung wurde nicht beantragt.
Das sind bei 25 Euro die Stunde insgesamt 5 Stunden im Monat oder eben 10 Minuten am Tag.
Denn ein Mensch mit Pflegestufe 1 benötigt nach der Definition der Pflegestufe1 nur eine leichte Unterstützung und kann noch gut alleine leben.
Wer in Pflegegrad 1 eingestuft ist, kann ebenfalls einen Pflegedienst beauftragen, muss dies jedoch weitgehend selbst bezahlen. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von 125 Euro als sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser ist zweckgebunden und für ihn müssen Rechnungen vorgelegt werden.
Die Pflegekräfte erbringen "körperbezogene Pflegemaßnahmen". Sie helfen etwa beim Waschen oder Essen) und werden von Betreuungskräften unterstützt, die "pflegerische Betreuungsmaßnahmen" leisten. Dazu gehören Spaziergänge, Vorlesen oder Haushaltstätigkeiten.
Das zahlt die Pflegekasse bei Pflege zu Hause
Die pflegebedürftige Person und der Pflegedienst schließen einen Vertrag über Art, Inhalt und Umfang der Pflegeleistung ab. Wie viel die Pflegeversicherung bei ambulanter Pflege bezahlt, hängt vom Unterstützungsbedarf ab:
- Pflegegrad 2: 761 Euro
- Pflegegrad 3: 1.432 Euro
- Pflegegrad 4: 1.778 Euro
- Pflegegrad 5: 2.200 Euro
Häusliche Pflege: Was ist Pflegegeld?
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld kann auf Antrag gewährt werden.
Das Pflegegeld wird monatlich, nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt, an die pflegebedürftige Person gezahlt. Diese kann das Geld dann an die Helfer weitergeben.
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
Dass der ambulante Pflegedienst in Aachen besser ist, als der in Bayern will ich erstmal nicht glauben.
Und das ein Ausbildungsbetrieb die Pflegekasse betrügt, halte ich erstmal auch für sehr unwahrscheinlich.
Allerdings gibt es auch andere Leistungen.:
Sie haben pro Kalenderjahr bis zu 8 Wochen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der allgemeinen Pflegeleistungen bis zu einem Betrag von 1.774 Euro im Jahr. Sofern Sie noch keine Mittel aus der Verhinderungspflege in Anspruch genommen haben, kann der Betrag für die Kurzzeitpflege auf bis zu 3.386 Euro erhöht werden.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können den Entlastungsbetrag für Leistungen der Kurzzeitpflege einsetzen.
Aber in diesem System muss man nach meiner Erinnerung generell vieles selbst beantragen, weil sonst nichts passiert. 
Und das ist ein Problem, das ich durchaus sehe.
Wer kümmert sich, wenn man selbst nicht mehr kann? Und wie viel Überwindung kostet es einen vorher immer selbständigen Menschen überhaupt, Hilfen für sich zu beantragen? Dazu kommt, dass das ein Dschungel an Leistungen ist, der ein regelrechtes Studium erfordert, damit man weiß, was man mit seinem Pflegegrad überhaupt beanspruchen kann.
Ich behaupte keinesfalls, dass die Situation für Pflegebedürftige rosig ist. Es ist nach meiner Erinnerung eher ein Kampf um Leistungen. Diesen Kampf führen oft die Angehörigen.
Wenn die beiden Freundinnen deiner Tochter so viel Mitgefühl mit der alten Frau hatten, könnten sie sie doch besuchen, herausfinden was los ist und warum sie nur einen Anspruch auf 10 Minuten Pflegezeit hat und sie darin unterstützen, dass sie eine bessere Pflege und/oder 1 Haushaltshilfe bekommt. Das ist jedenfalls das, was mir dazu einfällt.
Wie die Pflegestufen wirklich bewertet werden, sieht man auch bei den Zuzahlungen im Altenheim.
Wobei der Aufenthalt mit jeder Pflegestufe teurer wird.
Ab dem Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse monatlich Leistungen an das Pflegeheim.
Die Leistungen sind gestaffelt:
Pflegegrad 2 = 770 Euro
Pflegegrad 3 = 1.262 Euro
Pflegegrad 4 = 1.775 Euro
Pflegegrad 5 = 2.005 Euro
Wenn Sie den Pflegegrad 1 haben und sich entscheiden, in ein Pflegeheim zu ziehen, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro.
Dazu gibt es einige Zuschüsse, die auch recht neu für Altenheimbewohner ist.
Die erste Berechnung erfolgte zum 1. Januar 2022. Die Zuschusshöhe ändert sich für jeden Heimbewohnenden individuell je nach der Dauer der Heimaufenthalte.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt Folgendes:
- 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
- 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
- 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
- 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate
wenn Sie in einem Pflegeheim leben.
Zusätzlich zu den genannten Leistungen bei vollstationärer Pflege bekommen Personen in den Pflegegraden 2 bis 5 einen weiteren Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten. Dieser Anspruch besteht seit dem 1. Januar 2022 und wurde zum 01. Januar 2024 erhöht.
Quelle: Verbraucherzentrale.de
Dazu kommt, man kann auch als Pflegebedürftiger oder Altenheimbewohner Wohngeld plus beantragen.
Man könnte noch den Grad der Behinderung feststellen lassen, usw.
Leistungsangebote sind jedenfalls da und wurden teils auch massiv verbessert.
Das Thema Pflege ist sehr komplex.
Aber die Leistungen der Pflegestufe 1 sind vergleichsweise niedrig und wer schon gefüttert werden muss, gehört nicht in Pflegestufe 1.