Bioprodukte bekommen keinen Apeel-Überzug.
Aber ich habe auch keinerlei Probleme damit, wenn eine Avocado oder Mandarine einen Apeel-Überzug hat.
Das ist doch im Vergleich zu den giftigen Schalen von Zitronen aus konventionellem Anbau, die es gibt und gab, völlig harmlos.
Bei der von der Firma Apeel Sciences entwickelten Schutzschicht handelt es sich um ein Überzugsmittel aus pflanzlichen Fette (Lipide), die aus pflanzlichem gentechnikfreiem Material wie Fruchtfleisch, Schalen und Samen gewonnen werden. Aktuell werden dafür Abfälle aus der Lebensmittelproduktion genutzt, z.B. Trester aus der Weinherstellung.
Rein chemisch handelt es sich um Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren, die als Zusatzstoff E 471 bereits als Emulgator zugelassen sind und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als gesundheitlich unbedenklich bewertet und von der EU als Zusatzstoff zugelassen wurde.
Die EU-Kommission hat im Mai 2019 den Zusatzstoff E 471 auch als Oberflächenbehandlung von Früchten zugelassen, die aus tropischen und suptropischen Ländern kommen und deren Schalen üblicherweise nicht mit gegessen werden, wie Ananas, Avocados, Bananen, Granatäpfel, Melonen, Mangos, Melonen, Papayas, und Zitrusfrüchte.
Apeel hat laut eigenen Angaben über 30 modifizierte Coatings zum Einsatz bei Äpfeln, Zitronen, Limetten, Erdbeeren, Tomaten und Paprika, denn für jedes Produkt muss die "zweite Haut" eine spezielle Zusammensetzung haben. Das Unternehmen bereitet derzeit einen Zulassungsantrag bei der Europäischen Kommission vor. Sollte das Verfahren also künftig auch auf Obst und Gemüse aufgebracht werden, deren Schale mitgegessen wird, wird natürlich auch die Schutzschicht mitverzehrt.
Die Kennzeichnung mit Oberflächenbehandlungsmittel ist für frisches loses Obst und Gemüse seit Anfang Juni 2021 verpflichtend und muss mit der Angabe "gewachst" gekennzeichnet werden, wenn die Zusatzstoffe E 445, 471, 473, 474, 901-905 und 914 zur Oberflächenbehandlung verwendet werden. Eine weitere Möglichkeit der Kennzeichnung für Händler ist die Bezeichnung der Klasse des Lebensmittelzusatzstoffes inklusive mit dem Namen des Zusatzstoffes oder der E-Nummer anzugeben.
Zusätzlich gibt es für Zitrusfrüchte eine spezielle EU-Vermarktungsnorm, die für Zitronen, Mandarinenarten und Orangen eine Kennzeichnung mit Konservierungsmitteln oder sonstigen chemischen Stoffen nach der Ernte vorschreibt, z.B. "behandelt mit E471 oder E 473".
E445 ist als Stabilisator für alkoholfreie, trübe, aromatisierte Getränke und mit vorgeschriebener Höchstmenge von 100 Milligramm pro Liter zugelassen. Man findet sie in Brausen, Mixgetränken mit Teeanteil oder so genannten Sport- und Energy-Drinks.
E 471 wird hergestellt, indem man Fettsäuren zusammen mit Glycerin (E 422) verestert. Als Ausgangsprodukt für die Fettsäure wird normalerweise Soja-, oder Rapsöl verwendet.
E 471 wird wie schon beschrieben als Emulgator eingesetzt und hauptsächlich in Backwaren- oder Konditoreiwaren verwendet. Der Zusatz von E 471 führt dazu, dass diese Waren länger frisch bleiben, da E 471 mit der in Backwaren enthaltenen Stärke reagiert und deren Wasserbindefähigkeit erhöht. Desweiteren ist E 471 in Schokoladenprodukten, Milchpulver, Kartoffelpüree, Säuglingsnahrung, Kakaopulver, Marmelade, Gelee, Konfitüre, Wurstwaren, Reis, Nudeln, und Sahneerzeugnissen zu finden.
Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren sind für den menschlichen Organismus unbedenklich. Sie werden wie Fette verstoffwechselt. Eine empfohlene Tagesdosis, der ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) wurde nicht festgelegt.
Der Stoff E 473 entsteht in einem chemischen Prozess, indem normaler Haushaltszucker, also Saccharose, mit Fettsäuren reagieren. Die Zuckerester werden nach diesem Vorgang herausgelöst. Als Ausgangsstoff für die Fettsäuren wird üblicher Weise auf pflanzliche Rohstoffe zurückgegriffen. Das Endprodukt E 473 ist sehr schwer löslich.
E 473 wird vom menschlichen Organismus wie Fettsäuren verstoffwechselt. Zuckerester von Speisefettsäuren gelten als unbedenklich, allerdings wirken sie in größeren Mengen verzehrt abführend. Die empfohlene Tagesdosis liegt bei 30 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Bedenklich ist jedoch, dass schon Restchemikalien aus dem Herstellungsprozess in geringen Mengen im Endprodukt gefunden wurden. Allerdings sei laut Gesundheitsbehörden die Restmenge so gering, dass eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen sei.
E473 und E474 dürfen je nach Produkt in Mengen von 1 bis 20 Gramm pro Kilogramm in unterschiedlichsten Lebensmitteln eingesetzt werden. Kekse, Kuchen, Brot und Brötchen gehen besser auf und werden weicher. Dressings und fettige Soßen lösen sich nicht wieder in ihre Bestandteile auf. Formfleisch, gepresster Fisch und Gemüsestäbchen bleiben schön saftig und Tiefkühlprodukte werden in Form und Farbe stabilisiert. Sie halten auch das Fett in den Süßigkeiten, verhindern, dass Milchprodukte verderben und sorgen dafür, dass Nudeln nicht verkleben. Für die Oberflächenbehandlung von frischem Obst gibt es keine Mengenbeschränkung.
E901ist Bienenwachs
E 902 ist Candelillawachs [Ü, TM]
E 903 ist Carnaubawachs [Ü, TM]
E 904 ist Schellack [Ü, TM]
E 905 ist Mikrokristallines Wachs [Ü, TM]
E914 ist Polyethylenwachsoxidate [Ü, TM] 
Polyethylenwachsoxidate werden in einer chemischen Reaktion hergestellt und sind den natürlichen Wachsen sehr ähnlich, jedoch preiswerter herzustellen. Sie sind ohne Höchstmengenbeschränkung als Überzugsmittel ausschließlich zur Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Mangos, Melonen, Papayas, Avocados und Ananas zugelassen. Entsprechend behandelte Früchte tragen den Hinweis gewachst.
Polyethylenwachsoxidate gelten als unbedenklich, da sie auf der Schale bleiben und nicht mitverzehrt werden.
: https://das-ist-drin.de/glossar/e-numm…talline-wachse/
: https://www.gourmet-blog.de/lebensmittelzu…ller-e-nummern/
Offensichtlich halten Avocados damit viele Tage länger, was ich in unserer Wegwerfgesellschaft positiv sehe und ich kann keine Giftigkeit erkennen.
Hier scheinen die Verschwörungstheoretiker über das Ziel hinauszuschießen.
Wenn ich daran denke, was es schon für Lebensmittelskandale mit richtig schlimmen Giften gegeben hat, ist mir Apeel ehrlich gesagt völlig egal. 
Und für anderes Obst, bei dem man auch die Schale isst, kann man auch Bio holen, denn mitessen wollte ich es auch nicht.
Zudem, wenn ich das hier lese:
Neuregelung für Coating-Zusatzstoffe im Lebensmittelrecht
In der europäischen Union ist der Einsatz von Coatings durch die Zusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008[1] geregelt. Darin wird genau definiert, welche Arten von Obst und Gemüse mit Coatings, wie z.B. mikrokristallines Wachs (E905), Schelllack (E904) oder Bienenwachs (E901), behandelt werden dürfen. Neu im deutschen Recht ist nun die zusätzliche nationale Regelung gemäß §5 Abs. 1 Nr. 7 der Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe (LMZDV)[2]. Seit Juni 2021 sind demnach Zusatzstoffe zur Oberflächenbehandlung von frischem Obst und Gemüse durch die Angabe "gewachst" zu kennzeichnen. Eingesetzte Coatings wie Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E471) oder Zuckerester von Speisefettsäuren (E473) sind nun ebenfalls zu deklarieren.
: https://www.eurofins.de/lebensmittel/b…st-und-gemuese/
dann liest sich das für mich, als wären schon vorher alle möglichen Beschichtungen üblich gewesen, ohne dass es angegeben werden musste.