Und das macht die Sache nun inwieweit besser?
Von "Besser" habe ich auch nichts geschrieben, nur erwähnt, dass es nicht von der Seite der Krankenkasse kommt. ![]()
Mit welcher Berechtigung werden meine Daten vom Einwohnermeldeamt weiter gegeben, ohne, daß ich gefragt werde?
Es ist so, dass das Einwohnermeldeamt Daten wie Vor- und Nachname, Doktorgrad und aktuelle Anschrift auch ohne explizite Zustimmung der Betroffenen weitergeben darf; jedoch hat jede dort gemeldete Person das Recht, Widerspruch gegen die Weitergabe an Parteien, Medien, Religionsgemeinschaften, Adressbuchverlage, Unternehmen, Einzelpersonen... zu erheben. Der Widerspruch muss schriftlich an das zuständige Einwohnermeldeamt gerichtet werden.
Bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse werden auch weitere Informationen wie frühere Anschriften, Familienstand und Geburtsdatum weitergegeben. Die "Zentrale Stelle" für Mammographie-Screening hat offensichtlich rechtlich ein berechtigtes Interesse.... ![]()
Daher übermitteln die Meldebehörden an die "Zentrale Stelle" diese Daten: den Familiennamen, frühere Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort sowie die aktuelle Anschrift.
Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung von der Meldebehörde an die "Zentrale Stelle" ist allerdings nicht möglich, es sei denn, es besteht eine Spezielle Auskunftssperre im Melderegister. Diese Sperre wird eingetragen, wenn es besondere Gründe gibt, die darauf hindeuten, dass eine Melderegisterauskunft die betroffene Person oder andere gefährden könnte, beispielsweise in Bezug auf Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit.