Beiträge von Nelli

    Sie verlassen das Gebäude übrigens durch Tunnel. Feige sind sie auch noch.

    Das erinnert mich an die ganzen Klostertunnel für die Katholiken, die sie nutzen mußten, wenn sie aufgeflogen sind. Ob in den Buntestagstunneln auch Leichen eingemauert sind?

    das war der Grund:

    tagesspiegel.de/politik/rechten-youtubern-drohen-strafen-das-sind-die-stoerer-die-altmaier-beschimpften-und-bueros-stuermten/26635852.html

    Der Artikel trieft vor Peinlichkeit.

    Und kein Kommentar von Merkel, als "Na nun sind sie halt schonmal da" ?

    Wie wäre es einfach mit dem Artikel, daß Brüssel 5G verbietet, mit der Begründung, die Bürger sind keine Versuchkaninchen?

    Youtube und die Suchmaschinen kannst du leider vergessen, da findet man nur noch Wirtschaftspropaganda.


    Der einzige der mir jetzt sponatn einfäällt ist Professor Klaus Buchner

    Eine ganz blöde Frage, aber ich finde im Internet nichts mehr zu Polizisten die schwarz oder dunkelblau tragen.

    Sind das überhaupt Polizisten, oder ist das privates Wachpersonal?

    : https://www.polizei.be/5998/de/uber-u…ion-der-polizei

    Interessant übrigens zu erfahren, daß die Polizei auf blau umgestellt hatte, um europäisch zu werden. :P

    Auch lustig die Erklärung:

    Die Polizeireform und die daraus entstandene integrierte auf zwei Ebenen strukturierte (Föderale und Lokale) Polizei werden durch ein Logo symbolisiert, das eine Hand darstellt und worin manche eine Flamme erkennen. Das im Kreis gefasste Symbol verstärkt diesen Integrationsbegriff.

    Wer den Herr der Ringe kennt, weiß was die Hand bedeutet.

    Da hauts einem doch echt den Vogel raus.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Wir bekommen dieser Tage zahlreiche Emails dieser Art. Es ist daher nicht möglich, auf alle Fragen und Hinweise im Einzelnen einzugehen, wir hoffen hierbei auf Ihr Verständnis.

    Wir befinden uns mitten in der zweiten Welle der COVID 19-Pandemie. Um diese zu brechen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems abzuwenden, brauchen wir evidenzbasierte, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen. Die Maßnahmen stützten sich bislang rechtlich vor allem auf die relativ allgemein gehaltene Generalklausel des § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und wurden dann von den Ländern in ihren jeweiligen Infektionsschutzverordnungen konkretisiert. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat seit Mai diese Praxis kritisiert und für eine stärkere Einbindung des Parlaments in der Corona-Krise gekämpft. Mit der heutigen Änderung des Infektionsschutzgesetzes definieren wir als Parlament den Zweck, an dem solche Maßnahmen von den Gerichten gemessen werden müssen, nämlich die Wahrung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens.

    Mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz wird die Bekämpfung der Pandemie demokratisch besser legitimiert und bekommt eine solide gesetzliche Grundlage. Wir können die Pandemie nur wirkungsvoll bekämpfen, wenn Infektionsschutzmaßnahmen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Die Chancen dafür verbessert das vorliegende Gesetz erheblich.

    In den letzten Tagen erreichten alleine unser Büro mehr als 2500 Mails mit Bedenken, Hinweisen und Anregungen, die Teil der intensiven parlamentarischen Debatten wurden und für deren Einbringung ich mich bei allen engagierten Bürger*innen bedankt. Einer der Hauptvorwürfe: mit dem neuen Infektionsschutzgesetz drohe die heimliche Abschaffung der Demokratie. Richtig ist hingegen: Das Parlament befasste sich intensiv und öffentlich mit dem Infektionsschutzgesetz. Mit aller Entschiedenheit weisen wir ebenso die Propaganda zurück, es handele sich um ein Art "Ermächtigungsgesetz", das unsere Grundrechte aushebelt. Das ist geschichtsvergessen und grob falsch, denn im Gegenteil: Die Befugnisse der Exekutive werden eingegrenzt. Maßnahmen werden im Grundsatz auf vier Wochen befristet. Zudem sind sie an die Feststellung der nationalen Pandemielage durch das Parlament geknüpft und damit insgesamt befristet.

    Still und leise und an Öffentlichkeit und Parlament vorbei passierte also nichts, im Gegenteil, das Parlament und die demokratischen Fraktionen rangen um Lösungen. Dieses Ringen ist für eine Demokratie von zentraler Bedeutung, ebenso wie Kritik. Und zu kritisieren gab es Einiges an den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung, das zeigte auch die öffentliche Anhörung letzte Woche (https://webtv.bundestag.de/player/macros/…bed_fade&gui=de).

    Dem Ringen der demokratischen Parteien im Parlament ist es gelungen gemeinsam wesentliche Verbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf einzubringen. So gelten nun für Untersagungen von Versammlungen und religiösen Zusammenkünften, für Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in Zukunft erhöhte Voraussetzungen. Unter allen Umständen muss ein Minimum an sozialen Kontakten gewährleistet bleiben. Der besondere Verfassungsrang von Kunst und Kultur wird anerkannt. Kontaktdaten dürfen nur noch zur Nachverfolgung von Infektionsketten verarbeitet und weitergegeben werden und es wird eine eindeutige Löschfrist festgelegt.

    Mit dem Gesetz gibt es jetzt Leitplanken, unter welchen Bedingungen in Grundrechte zur Sicherung der Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitswesens eingegriffen werden darf und wie lange. Gerade an dieser Stelle haben wir als Grüne Fraktion erhebliche Verbesserungen verhandelt. Das Parlament beschreibt damit den Rahmen, innerhalb dessen Bundesregierung und Landesregierungen agieren können. Damit sind unsere Grundrechte besser geschützt.

    Unsere Verfassung verlangt aber auch, dass diese Grundlage nicht nur der Zustimmung des Bundestags, sondern auch des Bundesrats bedarf. Daher hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Konsens über Verbesserungen gesucht: Mit den Bundesländern, in denen wir Verantwortung tragen. Und mit der Koalition. So konnten über die Pflicht zur Begründung und Befristung der Eingriffe hinaus weitere, für mich wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Ursprungsentwurf der Koalition erreicht werden.

    Am ursprünglichen Entwurf der Koalition hatten auch wir viele Kritikpunkte und haben diese öffentlich diskutiert und in das demokratische Verfahren eingebracht. In der öffentlichen Sachverständigenanhörung wurde unsere Kritik von vielen Sachverständigen unterstützt. Dem nun deutlich verbesserten Gesetz konnten wir deshalb zustimmen.

    Trotzdem gibt es für mich nach wie vor viele Kritikpunkte:

    So wäre es richtig gewesen, klar zu formulieren, dass das Kindeswohl eine hohe, besondere Hürde für Einschränkungen für Kinder oder die Schließung von Schulen oder Kitas sein muss. Kinder und Jugendliche brauchen den Kontakt zu anderen Kindern. Kontakt- oder Reisebeschränkungen müssen den Verfassungsrang von Familie, Ehe und Partnerschaft respektieren. Die Arbeitsquarantäne muss abgeschafft werden. Ich streite für eine umfassendere Berichtspflicht der Bundesregierung und einen Pandemierat an der Seite des Bundestags. Damit schaffen wir Voraussetzungen dafür, mit besserer Erkenntnislage auch die gesetzlichen Grundlagen zu verbessern und die Maßnahmen berechenbarer für Bürgerinnen und Bürger zu machen.

    Mit der Zustimmung zu dem heutigen ersten Schritt für eine stärkere gesetzliche Einhegung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ist die parlamentarische Debatte darüber nicht beendet. Im Gegenteil, sie muss fortgeführt werden. Ich werde gemeinsam mit meiner Fraktion in den kommenden Wochen dafür streiten, weitere Konkretisierungen und Klarstellungen gesetzlich zu regeln. Unsere weiteren Forderungen und Klarstellungen haben wir deshalb sowohl in einem Änderungsantrag (https://dserver.bundestag.de/btd/19/243/1924380.pdf) zur Debatte eingebracht, als auch bereits im Sommer in unseren Anträgen zum Thema skizziert:

    - „Rechtsstaat und Demokratie in der Corona-Pandemie“: https://dserver.bundestag.de/btd/19/239/1923980.pdf

    - „Pandemierat jetzt gründen – Mit breiterer wissenschaftlicher Perspektive besser durch die Corona-Krise“:

    : https://dserver.bundestag.de/btd/19/205/1920565.pdf.

    Mit freundlichen Grüßen

    Margit Stumpp, MdB

    Sprecherin für Medien- und Bildungspolitik, Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen

    Was tut ihr um abends abzuschalten?

    Puzzlen. Ich liebe Puzzeln, und finde das sehr entspannend.

    Ansonsten auch mal ein schönes Fichtennadelbad, mit einen Glas Rotwein (also der Wein zum Trinken, nicht im Badewasser), DVDs anschauen (wir haben keinen Fernsehanschluß), meißtens meine Hercule Poirot- Serie mit David Suchet, oder ein schönes Hörspiel anhören.

    mich erschreckt immer dein Shakespeare oder soll es Shapespeare Zitat von King Lear heißen; aber darum geht es mir nicht; nach heutiger Sicht ist das ja political incorrect - es diskriminiert Blinde

    Das Blinde aus dem Zitat ist aber nicht wortwörtliche gemeint, sondern sinngemäß für Leute die nicht sehen können, oder wollen, was ihnen politisch blüht.

    Wären denn demnach auch die 3 Affen dsikriminierend für Blinde, Taube und Stumme?

    : https://japanliebe.de/reisen/drei-af…n-nichts-sagen/

    Mir geht diese politische Korrektheit ehrlich gesagt total auf den Wecker. Ich kann nirgendwo mehr Zigeuner schreiben, ohne gelöscht zu werden, dabei hat meine Urgroßmutter sich selbst in ihren Tagebüchern als stolze Zigeunerin beschrieben.

    So lange die Testreihen laufen, sind die Impfstoffe nun mit oder noch ohne Wirkverstärker? Denn wenn es ohne wäre, ist es m. E. nach weniger gefährlich von den Nebenwirkungen her als mit.

    Du willst da jetzt nicht wirklich eine Antwort darauf, oder?

    Ein MRNA- Impfstoff der noch keine paar Jahre Forschung auf dem Buckel hat, soll nun weniger gefährlich sein, als ein jahrzehntelang angewendeter Impfstoff mit Adjuvanzien, bei dem obendrein die meißten schädlichen Nebenwirkungen verheimlicht werden?

    Die GVO- Experimente besonders in Südamerika und Asien sollten doch wohl zur Genüge gezeigt haben, daß die keine Ahnung haben, was sie da tun, aber es trotzdem machen,w eil sie so gerne Gott spielen wollen.

    Ich würde denen nicht einmal soweit trauen, wie ich spucken kann.

    Soeben erhielt ich diese sehr ausführliche (um nicht länglich zu sagen ;)) Antwort von Niels Annen, MdB der Bundestagsfraktion SPD und Staatsminister im Auswärtigen Amt. Weil die Nachricht zu lang ist, stelle ich sie hier als PDF-Datei rein.

    "In den sozialen Netzwerken ist von einem Ermächtigungsgesetz die Rede, stimmt das?

    Der hier gezogene Vergleich ist für uns Sozialdemokratinnen und -demokraten unerträglich. Mitdem Ermächtigungsgesetz begann die Nazi-Diktatur, die im Holocaust endete. Dieser Vergleich istein Hohn für alle Opfer des Nationalsozialismus."

    Mit dieser Aussage verdrängt er anscheinend einen großen Teil der SPD- Geschichte, denn der Spruch "Wer hat uns verraten, die Sozialdemokraten" stammt aus der Zeit, als SPD- Mann Scheidemann eigenmächtig die Abdankung des Kaiser, dei Republik und die Öffnung Deutschlands für den Weltmarkt, und somit auch die Börsenspekulation, die Abschaffung von einfuhrzöllen, und die Einführung der Einkommenssteuer, als Ausgleich ausrief.

    Natürlich war es kein Ermächtigungsgesetz, aber eine Selbstermächtung einer Partei.

    Na das ist ja mal eine ausführliche Befürworterantwort, und mutig.

    Bisher habe ich 37 Antworten erhalten.

    Ich hatte gestern kurz mal ARD eingestellt und musste es nach 5 Minuten austellen. Unerträglich!

    Und trotzdem wird das Unterbewußtsein Stück für Stück damit vollgetröpfelt, bis auch bei dem kritischsten Menschen irgendwann einmal Selbstzweifel auftreten soll.

    Das blöde ist nur, daß Menschen die einmal die Kritik gekostet haben nie wieder zur Doktrin zurückkehren können, und damit, da sie selbst nicht dazu gehören, rechnen die auch gar nicht.

    Hmm, bist Du Dir sicher? Ich habe folgende Rechnung aufgestellt:

    Anzahl Bundestagsabgeordnete = 709

    2/3-Mehrheit = 472,66, d.h. 473 Stimmen sind notwendig

    Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU + SPD + Grüne = 465

    Basierend auf den Zahlen: bundestag.de/parlament/plenum/sitzverteilung_19wp

    Ich habe nur von hier

    bundestag.de/parlament/fraktionen/fraktionen-196392

    die einzelnen Parteien zusammengerechnet.


    kann man gegen Gesetzesänderungen nicht klagen? Ich lese in letzter Zeit immer, dass die Anwälte Eilverfahren einreichen. Geht das bei Gesetzesänderungen nicht? Ich meine, wenn Gesetze so geändert werden, dass sie gegen das ursprüngliche Grundgesetz verstossen, dann ist das doch rechtswidrig.

    Eigentlich dürfen die nicht einmal Gesetze beschließen. Das ist der Witz an dieser ganzen Sache.

    Hier hat mir ein Herr Böhringer eine List zukommen lassen, welche Anträge die AFD seit Beginn des C- Dingens gestellt hat. Und da sind sogar Forderungen dabei, den Vitamin D- Mangel zu beseitigen.

    : https://www.pboehringer.de/wp-content/upl…-Massnahmen.pdf

    Allein die Sitzenden der CDU/CSU reichen um die AFD, FDP und Linken, sollten diese geschlossen ablehen zu überstimmen.

    238 AFD, FDP, Linke

    465 CDU/CSU, SPD, Grüne