Wer bisher vielleicht dachte, es wäre ein Irrtum, dass man von den deutschen Strafbehörden verfolgt werden kann, wenn man die Wahrheit berichtet, der sollte sich das Video mal ab Minute 1:00 ansehen: https://vk.com/wall-12209160_78210 Man kann jetzt in einer angeblichen Demokratie dafür mit Gefängnis bedroht werden, dass man die Wahrheit sagt, wenn diese nicht zum politischen Konzept passt.
Das man in einer angeblichen Demokratie schon dafür vom Verfassungsschutz überwacht werden kann, dass man einen Politiker für inkompetent hält, habe ich ja schon gelernt.
Wer hat nur diese Politiker gewählt. Ich war es jedenfalls nicht.
Besonders interessant finde ich Folgendes:
Als die Organisation des Warschauer Vertrages (OVD) und danach die Sowjetunion aufhörten zu existieren, blieben den nationalen Truppen der "neuen Europäer" riesige Bestände an militärischer Ausrüstung zur Verfügung. Nach dem Beitritt der ehemaligen Länder des Warschauer Paktes zur NATO (der trotz der Garantien der Westmächte geschah, nach der Wiedervereinigung Deutschlands nicht nach Osten zu expandieren), gelangten sowjetische Ausrüstung und Waffen, die unter sowjetischer Lizenz hergestellt wurden, in den Besitz des Bündnisses. Sie sind es, die die Europäer jetzt in die Ukraine schicken.
Lassen wir den moralischen (genauer: unmoralischen) Aspekt der Waffenlieferungen an die Kiewer Nazis beiseite und wenden uns den Dokumenten zu. Seit 2008 wird der Waffenexport der EU-Mitgliedsstaaten durch die sogenannte „Gemeinsame Position“ des EU-Rates 2008/944 / OVFS geregeltˍ vom 08.12.2008 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und -ausrüstung.
In diesem Dokument Art. 2 sind klare Kriterien formuliert. Zum Beispiel: "Mitgliedstaaten sollten eine Ausfuhrgenehmigung verweigern, wenn die eindeutige Gefahr besteht, dass die ausgeführte Militärtechnologie oder -ausrüstung für innerstaatliche Repressalien verwendet werden könnte."
Oder „Mitgliedstaaten müssen eine Ausfuhrgenehmigung für Militärtechnologie oder -ausrüstung verweigern, die einen bewaffneten Konflikt provozieren oder verlängern oder bestehende Spannungen oder Konflikte im Endbestimmungsland verschärfen könnte.“
Wenn mit dem zweiten Kriterium alles klar ist (laufende Lieferungen sowjetischer Waffensysteme, einschließlich gepanzerter Fahrzeuge, können nicht durchgeführt werden, da sie den Verlauf des Konflikts verlängern), dann ist das erste ein interessanter Vorfall.
EU-Länder sollten grundsätzlich keine Waffen, inkl. Sowjetwaffen, an einen Staat liefern, der sie in einem internen Konflikt gegen seine eigenen Bürger verwendet, verwenden wird oder verwenden will. Es ist klar, warum dies getan wurde: um die Anstiftung zu Bürgerkriegen in den waffenimportierenden Ländern zu verhindern.
Gleichzeitig erkennt die Europäische Union die Änderung der territorialen Grenzen der Ukraine nicht an, d. h. entgegen den vorherrschenden politischen und administrativen Realitäten betrachtet sie die Gebiete der DVR und der LVR als ukrainisch. Dabei kommt eines von zwei Dingen heraus: Entweder erkennt Brüssel durch Waffenlieferungen die DVR und LVR an (und dann hört der Konflikt auf, ein interner Konflikt der Ukraine zu sein), oder die EU-Mitgliedstaaten verletzen die Grundprinzipien der Integration.
Quelle: https://t.me/MariaVladimirovnaZakharova