Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

  • Mein Vater ist im März 2022 verstorben. Es gibt 3 Brüder und einen Halbbruder. Der Halbbruder hat einen Erbschein (welchen?) und hat alles erledigt. Habe nun einen Anruf vom Halbbruder bekommen und es soll wohl Schulden geben. Er meint ich soll das Erbe ausschlagen? Er selbst kann nicht mehr ausschlagen, wohl wegen den Erbschein. Die 6 Wochenfrist ist doch aber längst um, wie soll das gehen? Also, da kann doch was nicht stimmen?! Ein Testament gab es wohl nicht und vom Nachlassgericht habe ich keine Post bekommen. Wenn mein Halbbruder einen Alleinerbschein hat, hat er ja das Erbe angenommen und müsste für alles Haften?! Sehe ich das so richtig? :/

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Der Halbbruder hat einen Erbschein (welchen?)

    Soviel ich weiss, sollte jedes hinterbliebene Kind einen Erbschein bekommen. Der muss auch, glaube ich, beim Nachlassgericht beantragt/erbeten werden? Bin mir da aber nicht sicher.

    Zumindest müssen alle Fragen (zum Erbe und auch zu evtl. bestehenden Schulden) beantwortet und Auskunft darüber gegeben werden.

    Und zwar, bevor das Erbe zugeteilt, oder ggf. Schulden übernommen werden sollen.

    An Besten wäre es, Du wendest Dich d.b. an das Nachlassgericht.


    Winnie

  • bei kleineren Vermögen gibt es gar keinen Erbschein mehr - kann sein ggf. je Bundesland anders - nur bei höherem Vermögen.

    Beim Schwiegervater hatten die Kinder nichts bekommen vom Nachlassgericht. Ich nach dem Tod vom Vater schon weil ein Testament vorlag.


    6 Wochen stimmen. https://www.finanztip.de/erbausschlagung/


    Wende dich an das Nachlassgericht. Zügig.

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()