Beiträge von Thomas1973

    Antwort der FDP

    Sehr geehrte xxxxxxx,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Wir begrüßen die Entscheidung, homöopathische Mittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen zu streichen. Es sollten nur Arzneimittel, die nachweislich wirksam sind, von der Versichertengemeinschaft finanziert werden. Homöopathische Mittel haben keine wissenschaftliche Evidenz für ihre Wirksamkeit und entsprechen daher nicht dem Anspruch an eine qualitativ hochwertige und sichere Gesundheitsversorgung. Auch die Landesärztekammern in Deutschland lehnen die Homöopathie ab.

    Das Argument, dass Krankenkassen durch das Angebot von homöopathischen Mitteln den Wettbewerb anregen, ist nicht stichhaltig. Vielmehr könnte der Fehleindruck entstehen, dass Krankenkassen, die homöopathische Mittel erstatten, ein umfassenderes Angebot haben als jene, die sich nach der wissenschaftlichen Evidenz richten.

    Das führt zu einem Ritterschlag der homöopathischen Mittel, weil diese so als nachweislich wirksame Arzneimittel angesehen werden könnten, zumal die Krankenkassen sich grundsätzlich dazu verpflichten, nur wirksame Arzneien und Therapien zu erstatten.

    Wir haben nichts dagegen, dass homöopathische Mittel weiterhin produziert, verkauft und angewendet werden. Auch stellen wir keineswegs infrage, dass homöopathische Mittel Menschen jenseits rational-wissenschaftlicher Überprüfbarkeit helfen können – wobei sich die Hilfe nur auf mentaler Ebene abspielt.

    Wir respektieren die persönlichen Präferenzen der Menschen, solange sie nicht die eigene Gesundheit oder die anderer gefährden oder diese finanziell belasten. Es darf jedoch nie dazu kommen, dass bei ernsthaften Erkrankungen auf homöopathische Mittel als Alternative zu wirksamen Arzneimitteln gesetzt wird oder dies auch nur suggeriert wird, weil dies die Patientensicherheit gefährdet. Homöopathische Mittel können keine Infektionen heilen, keine Schmerzen lindern oder keine chronischen Krankheiten therapieren.

    Wir als Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag respektieren den Beschluss des Deutschen Ärztetages.

    EINLADUNG: Online-Bürgerdialog "Sie fragen - wir geben Antworten" zum Thema „Rente“ am 06. Juni 2024 ab 17:00 Uhr

    Es gibt kaum ein Thema, das die Menschen in Deutschland so beständig beschäftigt, wie die Rente. Dass dieses Thema ein solcher Dauerbrenner ist, ist richtig und wichtig, denn die Zukunft unserer Rentenversicherung sieht nicht rosig aus und hat unsere Aufmerksamkeit verdient.

    Unser Rentensystem passt nicht zu unserer Bevölkerungsentwicklung und das werden wir nun mit dem bevorstehenden Renteneintritt der Babyboomer noch stärker zu spüren bekommen. Nur wenn wir uns ehrlich mit diesem Problem auseinandersetzen, können wir die Weichen für unser Rentensystem so stellen, dass es auch für kommende Generationen ein verlässliches Fundament ihrer Altersvorsorge bleibt. Deshalb laden wir Sie herzlich zu unserem neuen Online-Veranstaltungsformat „Bürgerdialog – Sie fragen – wir geben Antworten“ ein.

    Hier haben Sie die Möglichkeit, sich digital mit Frau Anja Schulz, Mitglied der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag, Fachpolitikerin im Bereich Rentenpolitik, zum Thema „Rente“ auszutauschen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen offenen Dialog – hier geht es zur Anmeldung.

    Ihr

    Team Bürgerdialog

    Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

    Antwort der CDU/CSU

    Sehr geehrte xxxxxxxx,

    vielen Dank für Ihre Zuschrift an die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, die wir in deren Auftrag gerne beantworten.

    Sie sprechen einen Beschluss des Deutsche Ärztetages an, in dem gefordert wird, homöopathische Leistungen aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu streichen. Sie sorgen sich nun: „… Die Corona-Zeit hat uns sensibilisiert … Insofern ist anzunehmen, dass Verbote (hier etwa Produktions- und Importverbot) und andere Maßnahmen dann wohl nicht lange auf sich warten lassen. …“ Leider sind wir jedoch nicht der richtige Adressat Ihrer Kritik.

    Denn: die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird mit Zustimmung des Bundesrates als Rechtsverordnungen der Bundesregierung erlassen. Eine Änderung der GOÄ - wie sie der Ärztetag fordert – läge also in der Zuständigkeit der Bundesregierung, nicht des Bundestages.

    Schließlich ging es bei der Diskussion um Homöopathie im Zusammenhang mit dem von der Ampelregierung initiierten Gesetzentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) ausschließlich um die Frage der Streichung von Homöopathie als Kassenleistung, mithin um die Frage, wer für die Kosten aufkommen soll, also Homöopathie auf Kosten der Allgemeinheit oder auf eigene Kosten.

    Um ein Verbot der Homöopathie ging es dagegen nie. Ausdrücklich hat z.B. die FDP-Fraktion immer auch betont: „Homöopathische Arzneimittel können weiterhin gekauft und eingenommen werden.“ Wer homöopathische Mittel einnehmen möchte, könne das "auf eigene Kosten weiter tun".

    Es handelt sich im Übrigen um einen Gesetzentwurf der Ampel, der am 22.5. im Kabinett beschlossen worden ist: bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-versorgungsstaerkungsgesetz-pm-22-05-2024.html

    Eine Befassung im Bundestag hat noch nicht stattgefunden.

    Sehr geehrte xxxxxxxx, für weiterführende Hintergründe zur aktuellen politischen Arbeit der Unionsfraktion empfehlen wir Ihnen auch unsere Inhalte auf der Fraktionswebsite (cducsu.de), auf Facebook (facebook.com/cducsubundestagsfraktion) und X (twitter.com/cducsubt) sowie mit der #MerzMail den regelmäßigen Newsletter von Friedrich Merz (Abonnieren auf friedrich-merz.de).

    Mit freundlichen Grüßen

    Team Bürgerkommunikation

    CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

    Platz der Republik 1 · 11011 Berlin

    Antwort des Bundesrat:


    Sehr geehrte xxxxxxx,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Bei dem Beschluss des Deutschen Ärztetages handelt es sich um eine Empfehlung bzw. einen Wunsch an die Bundesregierung, die GOÄ dementsprechend zu ändern. Der Ärztetag selbst ist zu einer eigenmächtigen Änderung der Gebührenordnung nicht berechtigt. Dies kann nur durch die Bundesregierung geschehen und bedarf sodann der Zustimmung des Bundesrates.

    Derzeit liegt dem Bundesrat kein Verordnungsentwurf der Bundesregierung vor - darum kann er sich zu diesem Thema auch nicht äußern.

    Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint es daher aus meiner Sicht ratsamer, wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen ans Bundesministerium für Gesundheit wenden:

    bundesgesundheitsministerium.de/service/kontakt/kontaktformular.html

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulf Mätzig

    Referent

    Referat P4: Presse und Öffentlichkeitsarbeit| 11055 Berlin | Tel.: 030 18 9100-173 | ulf.maetzig @ bundesrat.de

    Hinweise zum Datenschutz: bundesrat.de/datenschutz

    Antwort der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

    Sehr geehrte xxxxxx,

    vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an der Politik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen.

    Für uns als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen bedeutet Wahlfreiheit im Gesundheitswesen, dass Versicherte die Möglichkeit haben, sich im Krankheitsfall zwischen unterschiedlichen qualitätsgesicherten Angeboten und Therapien zu entscheiden. Dafür braucht es Therapievielfalt und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Im Sinne der Wahlfreiheit spielen auch Angebote der anthroposophischen Medizin eine Rolle. Sie stellen für zahlreiche Menschen eine Ergänzung zur Schulmedizin dar. Dort, wo Komplementärmedizin die Schulmedizin wirksam ergänzen kann, sollte dies fortgeführt werden. Das große Interesse einiger Patienten an anthroposophischer Medizin ist auch eine Reaktion auf die mangelnde Zuwendung und Patientenorientierung in der Medizin und Ausdruck eines Bedürfnisses nach einem ganzheitlichen Ansatz. Dem muss sich die Gesundheitspolitik stellen und die Bedingungen für eine den Menschen zugewandte Versorgung verbessern. Im Sinne der bestmöglichen Versorgung aller Bürger treten wir außerdem für eine stärkere Förderung der Grundlagenforschung sowie klinischer Studien, Versorgungsforschung und translationaler Studien in der Medizin ein.

    Anders als häufig dargestellt werden homöopathische Leistungen nicht grundsätzlich von allen Kassen als Regelleistung übernommen. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, die einige Kassen anbieten. Das deutsche Gesundheitssystem sieht vor, dass Krankenkassen diejenigen Leistungen erstatten dürfen, die einen nachweisbaren gesundheitlichen Nutzen für Patienten haben. Ob ein solcher Nutzen vorliegt, entscheiden die Gremien der Selbstverwaltung nach intensiver Prüfung. Darüber hinaus können die Kassen freiwillige Zusatzleistungen anbieten, zu denen u.a. auch Dinge wie eine Zahnreinigungen oder komplementärmedizinische Leistungen zählen, für die kein hinreichender wissenschaftlicher Zusatznutzen nachgewiesen ist. Wir finden es angesichts der großen Belastung der Menschen durch steigende Krankenkassenbeiträge richtig, dass der Gesundheitsminister nun auch vorschlägt, noch einmal alle Ausgaben hinsichtlich ihrer medizinischen Wirksamkeit auf den Prüfstand zu stellen. Alle in Verantwortung sind aber gut beraten, dabei die offensichtlich notwendigen strukturellen Reformen zur Abwendung weitere Beitragssteigerungen nicht aus dem Auge zu verlieren

    Wir bedanken uns noch einmal für Ihre Zuschrift. Weitere Informationen zur Arbeit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen finden Sie unter gruene-bundestag.de/.

    Mit freundlichen Grüßen

    Infoservice

    Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

    Hier die Frage:

    Guten Abend,

    Wie ich lese, hat der Deutsche Ärztetag (Mainz) mit einer knappen Mehrheit beschlossen, Homöopathie aus der GOÄ zu streichen. Ich empfinde es als eine Anmaßung sondersgleichen, dass ein Teil der Ärzteschaft dem Bürger vorschreiben will, sich nur noch schulmedizinisch behandeln zu lassen. Die Corona-Zeit hat uns sensibilisiert … Insofern ist anzunehmen, dass Verbote (hier etwa Produktions- und Importverbot) und andere Maßnahmen dann wohl nicht lange auf sich warten lassen. Es hat wohl seinen Grund, dass es eine Homöopathie-„Gemeinde“ gibt - man hat gute Erfahrungen gemacht und bleibt dabei - und findet u.U. Präparate für seine Beschwerden, für die die Schulmedizin keine Antwort hat oder aber nicht helfen konnte (wie einst bei mir). Die hilfreiche Wirkung von Homöopathie scheint wohl die schulmedizinischen Doctores und Big Pharma zu stören, denn immer wieder werden Anläufe zur Vernichtung dieser Therapieform gemacht. Wie steht die <Parteiname> zu dieser Frage?

    Mit freundlichem Gruß

    M.

    Antwort der SPD:

    Sehr geehrte xxxxxxxx,

    wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Politik.

    Nach geltender Rechtslage können die gesetzlichen Krankenkassen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen als zusätzliche Satzungsleistungen anbieten. Der Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GSVG), den die Bundesregierung am 22. Mai 2024 beschloss, schlägt insoweit keine Neuregelung vor.

    Allerdings werden sich im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens – nach dem von Ihnen angesprochenen Beschluss des 128. Deutschen Ärztetages – womöglich ärztliche Verbände für die Streichung der Erstattungsmöglichkeiten aussprechen.

    Unsere gesundheitspolitische Sprecherin, Heike Baehrens, sagte bereits im März 2024 eine sorgfältige Prüfung etwaiger Vorschläge zur Homöopathie zu.

    Gern übermittelten wir Ihre befürwortende Mail daher an die zuständige Facharbeitsgruppe unserer Fraktion für die kommenden parlamentarischen Beratungen.

    Freundliche Grüße

    Team Direktkommunikation

    Team Direktkommunikation

    Postanschrift:

    Platz der Republik 1 ― 11011 Berlin

    Zitat von Avalonis

    Manchmal geht es, meistens nicht.
    Sobald sich ein Fenster "Beitrag zitieren, Absatz zitieren..." öffnet, geht nichts.


    TEST 2 - also das sollte klappen ;(

    Hallo liebe(r) User, lieber Avalonis,

    vielen Dank für Euer Feedback - das hilft uns, immer besser zu werden. :D
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    Weiterhin viel Spaß!
    Thomas
    Forum Administrator

    Hallo in die Runde,

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