Vielleicht ist es auch interessant zu wissen, dass es 2019 zwei Gutachten gab, die sich aus verschiedenen Gründen gegen eine Impfpflicht ausgesprochen hatten.
Gemeinsam mit dem Verein "Initiative freie Impfentscheidung e.V.", haben wir ein weiteres Gutachten zum geplanten "Masernschutzgesetz" erstellen lassen, diesmal aus medizinisch-epidemiologischer Perspektive. Der renommierte Infektionsepidemiologe und ehemalige Berater der Bundesregierung, Prof. Dr. Alexander Kekulé (Universität Halle), bestätigt hier nachdrücklich die Einschätzung der Nationalen Verifizierungskommission Masern (NAVKO am Robert Koch-Institut RKI): Die Impfquoten der Masernimpfung in Deutschland sind ausreichend.
Kekulé widerspricht damit – wie auch die NAVKO – der Einschätzung des Bundesgesundheitsministers, dass die zu niedrigen Impfquoten im Kindesalter verantwortlich dafür seien, dass Deutschland den angestrebten Status der Masernelimination nicht erreiche: dies läge - so das Gutachten - vielmehr vor allem an der in Deutschland zu schlechten so genannten Surveillance (also der Erfassung und Nachverfolgung auftretender Masernfälle).
Als weiteren Grund nennt Kekulé – wieder in Übereinstimmung mit Veröffentlichungen des RKI – die zunehmende Mobilität in Europa, die Deutschland als klassisches Zielland für Tourismus und (auch beruflich motivierte) Migration besonders beträfe. Kekulé fordert - wie auch die WHO - hier gezielte Impfprogramme für Risikogruppen anstelle von Zwangsmaßnahmen für die Gesamtbevölkerung. Vom geplanten Impfzwang erwartet der Epidemiologe eine Verbesserung der Immunität gegen Masern bei deutlich weniger als 1000 Menschen pro Jahr in Deutschland.
Der Verein "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V." sieht sich durch diese Expertise erneut bestätigt in seiner Position einer Ablehnung der mit dem so genannten "Masernschutzgesetz" geplanten Zwangsmaßnahmen – sie sind, dies wird in Kekulés Gutachten noch einmal auf wissenschaftlich hohem Niveau belegt, unnötig, nicht zielführend und aufgrund der fehlenden Verhältnismäßigkeit (auf die auch Kekulé ausdrücklich hinweist) verfassungswidrig. Das Gutachten wurde dem Gesundheitsausschuss des Bundestages rechtzeitig zur Anhörung zum Gesetzentwurf am 23.10.2019 zugeleitet.
Eine Kurzversion können Sie über einen Mausklick auf das oben ganz links eingestellte Foto herunterladen.
: https://individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/deta…der-kekule.html
Auf einer Pressekonferenz im Rahmen unseres großen Berliner Events am 12.10.2019 im "Kosmos" hat der Verein das verfassungsrechtliche Gutachten vorgestellt, das Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, in unserem Auftrag erarbeitet hat.
Das Gutachten kommt unzweideutig zu dem Ergebnis, dass der vorliegende Gesetzentwurf aus den verschiedensten Gründen klar gegen zentrale Grundrechte unserer Verfassung verstößt.
Je nach gewünschter Eindringtiefe (und verfügbarer Lesezeit) stellen wir dieses Gutachten hier öffentlich zu Verfügung:
- als Langfassung (Mausklick auf das erste Foto)
- als Kurzfassung auf zwei Seiten (Mausklick auf das zweite Foto)
- als Übersicht auf einer Seite (Mausklick auf das letzte Foto). Diese Übersicht hat Anfang Dezember eine Überarbeitung erfahren und trägt deshalb das aktualisierte Datum 5.12.2019.
: https://individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/deta…n-bayreuth.html
Hat ja leider nichts genutzt. 
Zudem gibt es ständig neue Fachbeiträge. So hat die ÄFI in 7/23 in ihrem Fachbeitrag geschrieben:
Der Informationsbedarf zum Thema Masern ist hoch, nicht zuletzt aufgrund des Masernschutzgesetzes. Die darin formulierte Impf- und Nachweispflicht treibt viele Eltern und Beschäftigte in Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen um. Daher haben die ÄFI ihren Impf-Fachbeitrag zum Thema Masern nun aktualisiert.
Nachdem der Verein zuletzt bereits sein ausführliches FAQ zum Masernschutzgesetz grundlegend überarbeitet hatte, wurde nun der Masern-Fachbeitrag auf den neuesten wissenschaftlichen Stand gebracht.
Darin enthalten sind jetzt mögliche Nebenwirkungen der verschiedenen Masern-Impfstoffe, darunter auch Impf-Masern. Ebenso wirft der Beitrag einen Blick auf die widersprüchliche Studienlage und die mitunter mangelhafte Studienqualität zu möglichen Folgen der MMR-Kombinationsimpfstoffe.
Auch das sekundäre Impfversagen ist ein Thema. Demnach können zweimalig Maserngeimpfte anfangs geschützt sein, mit der Zeit aber aufgrund nachlassender Antikörperspiegel wieder Masern bekommen. Von einem früher angenommenen lebenslangen Schutz nach Impfung könne demnach nicht mehr gesprochen werden, gibt selbst die WHO zu bedenken.
Außerdem steht die endemische Transmission der Masern in Deutschland infrage: Das RKI räumt inzwischen ein, dass durch die Häufigkeit der Neuerkrankungen formal das Kriterium der Masernelimination 2023 erreicht sein könnte.
Die aktuelle Seite mit den diversen Fachbeiträgen Impfungen und auch zu Masern mit weiteren Information und Bitten an die Eltern am Besten über diese Seite : https://individuelle-impfentscheidung.de/impfungen.html mit Weiterleitung zu den diversen Impfungen über die Button oder die Auflistung in der Fußzeile.