Ich denke, das trägt auch einer Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 2017 Rechnung, die sicher keine einmalige Situation beschreibt
Mann gebar nach Änderung seiner Geschlechtszugehörigkeit ein Kind
Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Beschluss vom 6. September 2017, XII ZB 660/14), dass ein Frau-zu-Mann-Transsexueller, der nach der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Änderung seiner Geschlechtszugehörigkeit ein Kind geboren hat, im Rechtssinne als Mutter des Kindes anzusehen ist.
Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Kammergerichts bestätigt. Zwar richteten sich die vom Geschlecht abhängigen Rechte und Pflichten ab Rechtskraft der Entscheidung, dass ein Transsexueller als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, gemäß § 10 Abs. 1 TSG nach dem neuen Geschlecht, wenn durch Gesetz nichts anderes bestimmt sei.
Nach § 11 Satz 1 TSG lasse eine solche Entscheidung das Rechtsverhältnis zwischen ihm und seinen Kindern allerdings unberührt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Vorschrift des § 11 Satz 1 TSG auch für solche leiblichen Kinder eines Transsexuellen gilt, die erst nach der Entscheidung über die Änderung der elterlichen Geschlechtszugehörigkeit geboren worden sind. Durch die Regelung werde gewährleistet, dass der biologisch durch Geburt oder Zeugung festgelegte rechtliche Status als Mutter oder Vater des Kindes gesichert und einer Veränderung nicht zugänglich ist.
: famrz.de/pressemitteilungen/frau-zu-mann-transsexueller-gebaert-kind.html
Der einzige Unterschied ist, wie beschrieben wurde, dass nicht weiter vertuscht werden soll, wenn ein als Mann anerkannter Mensch ein Kind geboren hat.:
Mutterschaft (§ 1591 BGB) und Vaterschaft (§ 1592 BGB) seien als rechtliche Kategorien nicht beliebig untereinander austauschbar.
Sie unterschieden sich voneinander nämlich sowohl hinsichtlich der Voraussetzungen ihrer Begründung als auch hinsichtlich der daran anknüpfenden Rechtsfolgen - beispielsweise bezüglich des Sorgerechts unverheirateter Eltern.
Die Zuordnung zum Kind könne für einen gebärenden Frau-zu-Mann-Transsexuellen systemgerecht nur auf eine Mutterschaft zurückgeführt werden, weil er das Kind geboren hat.
Auch das verfassungsrechtlich geschützte Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung wäre betroffen, wenn das Abstammungsrecht und die darauf beruhenden Eintragungen in die Geburtenregister nicht zutreffend klarstellen würden, auf welche Fortpflanzungsfunktion (Geburt oder Zeugung) es die konkrete Eltern-Kind-Zuordnung zurückführt.
Dass die Eintragung als "Mutter" in das Geburtenregister darüber hinaus mit den früher geführten weiblichen Vornamen vorzunehmen ist, ergebe sich aus § 5 Abs. 3 TSG.
Sowohl das Geburtenregister als auch die aus dem Geburtenregister erstellten Geburtsurkunden sollen von Hinweisen auf die Transsexualität eines Elternteils freigehalten werden. Damit verfolge der Gesetzgeber den legitimen Zweck, es den Kindern später zu ermöglichen, ihre Herkunft mit Geburtenregistereinträgen und Geburtsurkunden nachweisen zu können, deren Inhalt einem Dritten keinen Anlass zu Spekulationen über die Transsexualität seiner Eltern bietet.
Die aktuelle Gesetzesänderung bezieht sich nur auf die öffentliche Anerkennung des Geschlechts eines Menschen zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes.
Ich denke, solche Einzelfälle gibt es schon seit vielen Jahrzehnten.
Dürfte auch umgekehrt funktionieren. Dass ein Mann die Einnahme seiner Hormone zum Leben als bisexuelle Frau wegen der starken Nebenwirkungen der Hormone einige Zeit unterbricht, plötzlich zeugungsfähig wird, eine Frau schwängert und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes bereits als Frau anerkannt wurde. Dann ist der Vater nach dem vom Gesetzgeber anerkannten Geschlecht eine Frau.![]()
Wir leben nicht mehr im 3. Reich, als viele Homosexuelle im KZ gelandet sind und auch nicht mehr in den 70er Jahren, als Homosexualität noch strafbar war.
Hier scheint ein gewisser Anteil der Menschen nicht bereit dazu, das, was es schon seit vielen Jahrzehnten eher verdeckt gibt, auch offen akzeptieren zu wollen.
Denn an dem Punkt geht es eigentlich nur darum, die Entscheidungen anderer Menschen über ihr Leben akzeptieren zu können.