Genau so ist es. Gerade erlebt bei einer inzwischen verstorbenen Freundin.
Die Frage ist, hatte die Freundin denn einen Mann oder Kinder?
Ich selbst hatte den Eindruck, dass der Staat es vermeidet sich einzumischen, wenn es andere Personen in der Familie gibt, die sich kümmern können und wollen. Auch der damalige Richter hatte mir das so gesagt.
Familienangehörige, insbesondere Ehepartner, Eltern und Kinder, werden oft als bevorzugte Kandidaten für die gesetzliche Betreuung angesehen. Sie müssen keine zusätzlichen Qualifikationen vorweisen, solange sie die erforderlichen Fähigkeiten für den Aufgabenbereich besitzen und den persönlichen Kontakt halten können.
Der Umfang einer Betreuung wird vom Richter für einen bestimmten Aufgabenbereich festgelegt und entspricht in der Regel keiner uneingeschränkten Vorsorgevollmacht.
Das Betreuungsgericht legt die Aufgabenkreise fest, für die ein Betreuer zuständig ist. Diese können je nach Situation des Betreuten variieren.
Häufige Aufgabenkreise umfassen:
- Gesundheitsfürsorge: Der Betreuer kümmert sich um medizinische Angelegenheiten, wie die Auswahl von Ärzten, Einwilligung in Behandlungen und Überwachung der Medikamenteneinnahme.
- Vermögenssorge: Hierzu gehört die Verwaltung des Vermögens, Kontoführung, Bezahlung von Rechnungen und Beantragung von Sozialleistungen.
- Aufenthaltsbestimmung: Der Betreuer entscheidet über den geeigneten Wohnort des Betreuten, sei es zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung.
- Wohnungsangelegenheiten: Dies umfasst die Sicherstellung der Mietzahlungen, Erhaltung des Wohnraums und gegebenenfalls die Organisation eines Umzugs.
- Behördenangelegenheiten: Der Betreuer vertritt den Betreuten gegenüber Behörden, Versicherungen und Sozialleistungsträgern.
: https://pflegeantrag.de/familienangeho…wissen-muessen/
Daneben gibt es noch Genehmigungspflichtige Handlungen: Für bestimmte Entscheidungen, wie etwa die Kündigung der Wohnung des Betreuten oder freiheitsentziehende Maßnahmen, muss vorab die Genehmigung des Betreuungsgerichts eingeholt werden.
So dass es insgesamt sehr stark auf den Betreuten selbst ankommt, in welchem Zustand er sich befindet, welche Aufgabenbereiche eine Betreuung umfasst.
Einen staatlich bestellten Betreuer, den der Betreute nicht mag, kann der Betreute auch ablehnen.
Eine zentrale Pflicht des Betreuers ist es, Entscheidungen im Sinne des Betreuten zu treffen. Dies bedeutet:
- Der Betreuer muss die Wünsche und den mutmaßlichen Willen des Betreuten berücksichtigen.
- Er soll regelmäßig Gespräche mit dem Betreuten führen, um dessen Vorstellungen und Bedürfnisse zu verstehen.
- Wichtige Angelegenheiten müssen mit dem Betreuten besprochen werden, sofern dies möglich ist.
- Der Betreuer soll die Selbstständigkeit des Betreuten fördern und ihm ein möglichst selbst bestimmtes Leben ermöglichen.
- Bei medizinischen Entscheidungen muss der Betreuer prüfen, ob der Betreute selbst einwilligungsfähig ist. Nur wenn dies nicht der Fall ist, trifft der Betreuer stellvertretend die Entscheidung.
Ich lese dazu in einem älteren Forum:
Wenn Dich Deine Freundin in einer Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigte eingesetzt hat, kann das Betreuungsgericht prinzipiell keine Betreuung mehr anordnen. In vielen Vorsorgevollmachten ist ein Hinweis enthalten, wonach der Bevollmächtigte vom Gericht zum Betreuer bestellt werden soll, wenn dies erforderlich ist.
Letztlich ist es günstiger sich vom Betreuungsgericht als Betreuer einsetzen zu lassen, da jeder und auch jeder Arzt das anerkennt.
Jeder Betreuer ist dem Betreuungsgericht gegenüber aber auch nachweispflichtig, muss dem Gericht bei obigem Umfang 1x jährlich alle für den Betreuten getätigten Einnahmen und Ausgaben nachweisen, das Vermögen erfassen, und auch einen ausführlichen Bericht über den Gesundheitszustand des Betreuten mit allen Änderungen verfassen.
Ob man eine Freundin hat, die bereit für eine Betreuung ist, ist eine andere Sache.![]()
Die staatlichen Betreuer sind in der Regel ziemlich ausgelastet, haben zu viele Betreute und zu wenig Zeit für ihre Betreuten.
Meine Tante hat damals z.B. öfter das WC mit dem Abfalleimer verwechselt und das gab dann öfter eine Verstopfung.
Die staatliche Betreuerin hat das 1x vor mir mitbekommen und ein Unternehmen besorgt, dass für 350 Euro eine Rohrreinigung ausgeführt hat.
Ich hab mir dafür ellbogenlange feste Spülhandschuhe geholt und die Plastikbecher selbst rausgeholt.![]()
Ein staatlich bestellter Betreuer ist zudem mit Kosten verbunden, die der Betreute zu tragen hat.
: https://www.betanet.de/rechtliche-betreuung-kosten.html
Das Thema Betreuung ist sehr umfassend. Es ist auch möglich, dass jedes Bundesland im Detail leicht abweichende Bestimmungen hat.