Erstmal ist zu eruieren, ob objektive Gründe im Sinne von Gegenanzeigen / medizinischen Kontraindikationen vorliegen. Dazu ist ein fähiger ganzheitlich denkender Arzt vor Ort und ggf. ein fähiger Fachanwalt für Medizinrecht notwendig.
Bei Überempfindlichkeit gegen bestimmte Impfstoffbestandteile sollte die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) ganz offiziell nicht verabreicht werden.
Der behandelnde Arzt sollte im persönlichen Kontakt abwegen, ob eine Impfung indiziert ist, wenn die Abwehrschwäche aufgrund von Krankheit oder angeboren ist. Übrigens sind die Kontraindikationen auf den Beipackzetteln/Fachinformationen für die Ärzte der Impfstoffe zu finden.
Im Zweifelsfalls sollte man im Interesse der Gesundheit des Kindes auf Nummer sicher gehen, dass keine Überempfindlichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffs vorliegen. Hier kann die Überprüfung einer Überempfindlichkeit gegen einzelne Inhaltsstoffe von einem Facharzt in Wege geleitet werden.
Der Basophilenaktivierungstest (BAT) kann direkt auf eine Impfstoffprobe durchgeführt werden, wenn ein Verdacht auf eine allergische Sofort-Reaktion (Typ-I-Allergie) besteht oder wenn eine Typ-I-Allergie bereits vorliegt. (Eine Soforttyp-Allergie kann durch Hühner-Ei, Neomycin, Gelatine, Latex ... ausgelöst werden).
Für Reaktionen des späten Typs (Typ-IV) würde der Lymphozytentransformationstest (LTT) angewendet werden. Hier wäre die Testung auf die enthaltenen Zusatzstoffe möglich.(z.B. Formaldehyd, Aluminium, Antibiotika... ).
Allerdings ist zu beachten, dass der LTT als auch der BAT lediglich bestehende Sensibilisierung anzeigen können und die Entwicklung der Allergien in Zukunft nicht ausschließen kann.