Ach so - wie sieht es eigentlich aus mit den Bußgeldern, die jetzt verhängt werden wegen irgendeines Verstoßes gegen diese Notstandsmaßnahmen?
Bis heute gibt es keinerlei parlamentarische Rechtfertigung für diese Maßnahmen. Von daher dürften die Knöllchen doch keinerlei Rechtswirksamkeit haben, oder irre mich da? Und was ist, wenn - und davon ist sicherlich auszugehen - im Nachhinein dieser ganze Mist eine Rechtsgültigkeit bekommt? Sind die Bußgelder dann nachträglich rechtswirksam?
Gute Fragen Dirk.
Da müßte man weiter fragen, warum vor Jahren bereits sämtliche Amtsstellen die Bezeichnung "Agentur" und so weiter, das Büro des Bürgermeisters "Leitender Geschäftsführer, und so weiter erhielt, warum Amts- und Richterschreiben plötzlich ohne Unterschrift gültig waren, wir die Untertanen aber jeden Pipikram unterschreiben müssen, und warum jeder der dazu Fragen stellte, als Reichsbürger abgetan wurde.
Eigentlich ist ja bereits das Grundgesetzt außer Kraft gesetzt worden, weil Politiker in Eigenermächtigung daran nach Belieben herumgebastelt haben, was sie allerdings laut einem Artikel des Grundgesetztes gar nicht dürfen, ohne daß das Volk sein Einverständnis gegeben hat. Also haben wir folglich gar kein Grundgesetz mehr, was bedeuten würde, wir sind so eine Art Freiwild für die Geschäftsstelle Bundesregierung?
Oder aber, wir haben eine ganz falsche Vorstellung davon, was Volk bedeutet. Vielleicht sind wir in der Definition der Regierungen und Juristen gar kein Volk?