Urteile zur Impfpflicht der Gerichte / Bundesverfassungsgericht

  • Auf die Kritik von US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy jun. an der Verfolgung deutscher Ärzte im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen, hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vehement dementiert. Sie antwortete u.a., es habe während der Corona-Pandemie zu keiner Zeit eine Verpflichtung der Ärzteschaft gegeben, Impfungen gegen COVID-19 durchzuführen. Ärzte, die Impfungen nicht anboten, hätten sich weder strafbar gemacht, noch Sanktionen zu befürchten gehabt.

    Der Leipziger Hausarzt Torsten Mahn hatte anderes erlebt. In einem Brief, weist er der Ministerin das Gegenteil nach.

    Die deutsche Gesundheitsministerin die Herrn Drosten und Lauterbach die Stange hält. Lügen, leugnen, abstreiten, abblocken

    An Frau Warken vom Arzt, der nicht mehr impfen wollte, und mit Sanktionen verfolgt wurdeˍ

    mit freundlichen Grüßen- Guenter

    2 Mal editiert, zuletzt von bermibs (27. Februar 2026 um 18:04)

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Vor deutschen Gerichten sind Klagen gegen Impfstoffhersteller bisher oft gescheitert. Nun hat eine Zahnärztin aus Mainz vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg gegen AstraZeneca errungen.

    Teilerfolg vor Bundesgerichtshof: AstraZeneca wird Auskunft geben müssen
    tagesschau.de/inland/gesellschaft/bgh-klage-astrazeneca-100.html

    1x Biontech Impfung im April 2021, nach 17 Tagen Herzmuskelentzündung mit Perikarderguss, akute Lebensgefahr, kardiogener Schock, ca. 740 ml wurden punktiert, aktuell diverse Beschwerden Muskel und Gelenkschmerzen, Druck in der Brust, Schwindel, Sehstörung, Tinnitus.

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs (9. März 2026 um 19:11)

  • Die Brandmauer der Coronaschäden - Leugner bekommt Risse:

    Ein griechisches Gericht hat den Staat dazu verurteilt, der Familie eine Entschädigung in Höhe von 300.000 Euro zu zahlen. Der Staat sei verantwortlich, da die verstorbene Frau die Injektion im Rahmen der nationalen Impfkampagne erhalten hätte, befand das Gericht.

    Das Gericht stellte fest, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der Verabreichung des AstraZeneca-Impfstoffs und ihrem Tod bestand.

    Griechisches Gericht ordnet Entschädigung wegen Todesfall nach Covid-«Impfung» anˍ

    mit freundlichen GRüßen- Guenter

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs (25. April 2026 um 18:11)

  • Die Brandmauer der Coronaschäden - Leugner bekommt Risse:

    Nö. Tut mir leid, wenn ich das völlig anders sehe.
    AZ wurde früh mit Hirnblutungen in Verbindung gebracht, auch wenn sie auch bei anderen C-Spritzen auftraten.
    AZ wurde deshalb in vielen Ländern für alle jüngeren Menschen verboten.
    Nachdem AZ freiwillig auf eine Verlängerung der Zulassung verzichtet hatte, gab es bereits in mehreren Ländern erfolgreiche Entschädigungsprozesse.

    Mit AZ hat die Brandmauer noch keine Risse bekommen. Das sind eher die C-Spritzen, die als Sündenbock ausgewählt wurden, zu denen weltweit zahllose Klagen anstehen und bei denen teilweise Entschädigungen gezahlt wurden. Hatte in UK darüber gelesen und IT.
    : https://web.archive.org/web/2022062413…bmj.o1565.short

    Entschädigungszahlungen nach Impfschäden durch AstraZeneca wurden in mehreren Ländern anerkannt:

    • Großbritannien: Über 13.800 Anträge gestellt, 175 genehmigt (1,3 %), jeweils mit bis zu 120.000 Pfund (~140.000 €).
    • Griechenland: Gericht verurteilte den Staat zu 300.000 € an die Hinterbliebenen einer 53-Jährigen, die nach der Impfung starb.
    • Italien: Familie eines 72-Jährigen erhielt 100.000 € nach Anerkennung des Impfschadens.
    • Deutschland: Keine direkten Zahlungen von AstraZeneca, aber Betroffene können über das Bundesversorgungsgesetz Entschädigung beantragen. Der Staat übernimmt die Kosten, nicht der Hersteller – außer bei grober Fahrlässigkeit.

    AstraZeneca hat 2024 vor Gericht eingeräumt, dass der Impfstoff in seltenen Fällen das Thrombose-mit-Thrombopenie-Syndrom (TTS) auslösen kann, was die Chancen auf Anerkennung erhöht.

    Ein Fall, den ich gelesen hatte, betraf eine junge Frau in Italien, die mit AZ gespritzt wurde, obwohl das zu der Zeit offiziell verboten war. Glaube, da musste der Arzt die Entschädigung zahlen.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs (26. April 2026 um 08:51)