was heisst formlos? Ohne Angabe von Gründen?
Formlos bedeutet lediglich, ein Anliegen oder eine Mitteilung zu machen, für die keine gesonderten Formulare vorgesehen sind. Du kannst also einfach frei Schnauze ein paar Zeilen schreiben und ab damit in die Post.
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass ein Widerspruch begründet werden muss. Das ist aber falsch. Der Betroffene ist nicht dazu verpflichtet, zu erklären, warum er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Auch ein Widerspruch ohne Begründung ist wirksam. Allerdings ist es nicht empfehlenswert, auf eine Begründung zu verzichten.
Legt der Betroffene Widerspruch ein, setzt er damit das sogenannte Widerspruchsverfahren in Gang. Bei diesem Verfahren prüft die Behörde den gesamten Vorgang noch einmal gründlich. Dabei berücksichtigt sie die Informationen, Sachverhalte und Unterlagen, die ihr vorliegen und zu der Entscheidung geführt haben. Außerdem würdigt sie die Einwände, die der Betroffene in seiner Widerspruchsbegründung vorgetragen hat. Hat der Betroffene neue Sachverhalte erwähnt oder Unterlagen eingereicht, die der Behörde bislang nicht bekannt waren, fließen sie ebenfalls in die Überprüfung ein.
Hat der Betroffene lediglich Widerspruch eingelegt und nicht ausgeführt, was er an der Entscheidung kritisiert, kann die Behörde nur nach Aktenlage entscheiden. Da sich daran seit dem Erlass des Bescheids aber nichts geändert hat, wird die Behörde in den meisten Fällen wieder zum gleichen Ergebnis kommen. Folglich wird sie bei ihrer Entscheidung bleiben und den Widerspruch zurückweisen. Aus diesem Grund sollte der Betroffene den Widerspruch nutzen, um der Behörde nicht nur mitzuteilen, dass er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Sondern um ihr auch zu verdeutlichen, was er daran zu bestanden hat.
Hier mal einige Beispiele, wie ein solches Schreiben aussehen könnte:
Widerspruchserklärung:
- oben genannten Bescheid habe ich am ___________ erhalten. Mit der darin verkündeten Entscheidung bin ich jedoch nicht einverstanden. Deshalb lege ich Widerspruch gegen den Bescheid ein.
- mit Bescheid vom __________ informieren Sie mich darüber, dass _____[Entscheidung laut Bescheid]_____. Diesen Ausführungen kann und möchte ich mich jedoch nicht anschließen. Daher lege ich hiermit Widerspruch ein.
- hiermit widerspreche ich dem im Betreff genannten Bescheid.
- bezüglich Ihres [genaue Bezeichnung des Bescheid] vom __________ erkläre ich mit diesem Schreiben meinen Widerspruch.
Hinweis auf Widerspruchsbegründung (optional):
- Meinen Widerspruch erkläre ich fristwahrend. Eine ausführliche Begründung lasse ich Ihnen in den nächsten Tagen zukommen.
- Die Begründung meines Widerspruchs reiche ich nach.
- Die Gründe für meinen Widerspruch erläutere ich Ihnen in einem zweiten Schreiben.
- Meinen Widerspruch werde ich zu einem späteren Zeitpunkt begründen.
Wichtig ist auf jeden Fall die Einhaltung der Frist. Diese liegt bei behördlichen Bescheiden üblicherweise bei vier Wochen.
Aber: Erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird der Bescheid rechtskräftig, danach ist dann (fast) nichts mehr zu machen.
Und zur Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei der Behörde maßgeblich.
Anrede und Grußformel nicht vergessen und das Ding natürlich eigenhändig unterschreiben, sonst ist es nicht gültig.