Dann ist aber fraglich woher das RKI seine Impfempfehlungen hat,
Über Impfempfehlungen entscheidet die STIKO, die Ständige Impfkommission, eine Abteilung des RKI. Die STIKO besteht im Schnitt aus 17 Mitgliedern, die aber immer wieder zu ihrer Nähe zur Pharma auffallen. Verankert ist die Tätigkeit der STIKO im Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 20.
Die Empfehlungen der STIKO gelten dabei als medizinischer Standard, sie orientiert sich dabei angeblich an den Kriterien evidenzbasierter Medizin.
Genauso verwundert mich immer wieder die Tatsache, daß Ärzte nach einer Impfung den Eltern sonstwas erzählen, nur nicht, daß dies jetzt eine Impfnebenwirkung sein könnte, und im schlimmsten Fall noch mit Antibiotika und Fiebersenkern daher kommen.
Dass muss nicht verwundern, denn sollte es zu Impfnebenwirkungen kommen, haftet im schlimmsten Fall der entsprechende Arzt, da man ihm eventuell einen Behandlungsfehler unterstellen könnte. Selbst dann, wenn er sich an die Behandlungsrichtliniene gehalten hat. Daher werden die Ärzte es tunlichst vermeiden über Impfschäden zu sprechen. Zudem ist es oftmals auch so, dass der impfende Arzt tatsächlich auftretende Impfenebenwirkungen - besonders in schweren Fällen - zunächst gar nicht zu Gesicht bekommt, da das geschädigte Kind dann meistens eine spezielle Behandlung braucht.