Beiträge von von Perlbach

    Na ja, geschwindelt wurde beim Essen schon immer – aber immer anders. Während auf den Märkten des 19. Jahrhunderts Gemüse mit Kupfer gefärbt wurde, sorgen heute eben moderne Mittel für höhere Gewinne. Erlaubt ist, was die Technik möglich macht und die Politik zulässt. Damals wie heute:

    In einem Armenviertel der englischen Stadt Bradford starben 1858 zwanzig Menschen, mehr als 200 weitere erkrankten. Der Assistent des örtlichen Apothekers hatte nicht, wie sonst üblich, zur Streckung billigen Gips unter die Bonbonmasse gerührt – sondern "versehentlich" Arsen.

    Gerade England erlebte im 19. Jahrhundert einen bis dato noch nie da gewesenen Höhepunkt der Panscherei: Gemüse wurde mit Kupfer gefärbt, Milch mit Dreckwasser und Mehl gestreckt. Erst der tragische Fall in Bradford führte zum Erlass von Lebensmittelgesetzen, die auf den Grundsätzen beruhten: Du sollst nicht vergiften und du sollst nicht täuschen.


    Geändert hat sich bis heute aber nichts, nur sind die Tricksereien eben etwas "moderner". Und alles kontrollieren kann auch der heutige Konsument leider immer noch nicht.

    in der DDR ...

    Ich weiss nicht mehr welche Impfungen vorgeschrieben waren, kann mich aber an meine

    Mumpsinfektion erinnern.

    Der Impfzwang in der DDR entstand zunächst in der Nachkriegszeit. Unmittelbar nach der Geburt wurde jeder neue DDR-Bürger sofort gegen Tuberkulose geimpft, später im Leben kamen nach einem festen Plan Impfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten, Wundstarrkrampf (Tetanus) und Pocken hinzu - und das gleich mehrfach, um einen möglichst guten Impfschutz zu erreichen, wie es damals hieß.

    Bis zum 18. Lebensjahr hatte jeder DDR-Bewohner 17 Pflichtimpfungen über sich ergehen zu lassen. Eine Impfpflicht sollte „auch die Uneinsichtigen oder Trägen im Interesse der Allgemeinheit zur Schutzimpfung bewegen“. In der DDR wurden dafür sogenannte Dauerimpfstellen eingerichtet. Wenn eine Impfung fällig war, wurde man angeschrieben. Die Ärzte kamen zum Impfen in die Krippen, Kindergärten und Schulen. Dokumentiert wurde jede Impfung im obligatorischen Impfausweis. Zuerst war er ein gelbes Heft, später rot eingebunden. Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln gab es dann erst seit den siebziger Jahren.

    Für die DDR war das Impfen auch Teil des Klassenkampfes, Impfen war „Ausdruck der Fürsorge des Staates“. Es gipfelte in der Losung: „Sozialismus ist die beste Prophylaxe.“ Dennoch gelang es der DDR nicht, einen umfassenden Impfschutz zu erreichen. Die tatsächliche Immunisierungsrate war unklar, weil offenbar auch falsche Zahlen gemeldet wurden - so wie in der Wirtschaft geschönte Planzahlen.

    Deshalb bin ich immer mehr als skeptisch, wenn ich von der "guten alten Impfzeit der DDR" höre.

    Im TV wurde kürzlich eine Sendung über gutes Hören gezeigt. Dort war auch eine ca. 40 jährige Frau mit

    sehr schlechtem Hörvermögen. Und dies kommt angeblich von einer überstandenen Maserninfektion.

    Rheia, wenn ich lese, dass im TV eine Sendung ......... sträuben sich mir schon die Nackenhaare. Warum glaubt eigentlich alle Welt immer wieder, dass das, was in den Medien berichtet wird, das Nonplusultra an Information ist. (Meine ich jetzt pauschal, nicht auf Dich bezogen!)

    Es wurde von einer Frau berichtet, die ein schlechtes Hörvermögen hat. Und Du hast das dann schon ganz richtig ausgedrückt - angeblich durch eine Maserninfektion. Passt im Moment richtig herrlich in die Masernhysterie bzw. Masern-Pflichtimpfung.

    Nur sollte man eines nicht vergessen - mit zunehmendem Alter hört man schlechter. Dabei gibt es 40-jährige mit erheblichen Hörproblemen, andere Menschen hören noch mit 80 Jahren sehr gut. Die genauen Ursachen hierfür sind bis heute allerdings noch nicht richtig erforscht, man vermutet dieses, man vermutet jenes.

    Anders ausgedrückt - derzeit leiden in Deutschland gut 500.000 Kinder, also eine halbe Million, unter einer Einschränkung des Hörvermögens. Eventuell bei allen wegen einer durchgemachten Masern-Infektion? Bei einer über 95%igen Masern-Durchimpfungsrate? Wo sollen denn da eine halbe Million maserninfizierte Kinder herkommen? Wo sollen dann eine halbe Million Erwachsene herkommen, die im gesetzteren Alter wegen Masern schwerhörig sind?

    Wie schon erwähnt - es passt in die derzeitige Impfhysterie, die eventuellen "Impfmüden" müssen letztlich auch noch überzeugt werden, bei einer Impfung "Hurra" zu schreien.

    Hier wurde 5G angesprochen. Ich habe mich mal etwas damit beschäftigt. Die Sendemasten die so aufgebaut sind, haben eine viel höhere Leistung, als man für die ganzen Mobilfunkgeräte benötigt. Die Leistung ist so hoch, sodass damit bei höherer Power als bisher verwendet,

    Hm, kann es sein, dass Du da irgendetwas verwechselt hast?

    Die 5G-Technik funktioniert nur über kurze Entfernungen, durch festes Material werden die Signale nur schlecht übertragen. Daher werden auch Hunderttausende neuer Mobilfunkantennen für die 5G-Technik benötigt. Wäre die Leistung von 5G, wie Du schreibst, dermaßen hoch, bräuchte man keine zusätzlichen Antennen. Die, nebenbei gesagt, wegen ihrer schwachen Leistung sogar im Abstand von ca. 150 m aufgestellt werden müssen.

    Indirekt hast Du allerdings Recht - durch die zusätzlichen Antennen steigt die Strahlenbelastung exorbitant an, 5G führt zu einer massiven Zunahme der Zwangsexposition durch kabellose Kommunikation. Immerhin bleiben die alten Antennen für GSM, UMTS, WLAN, LTE usw. weiterhin in Betrieb. Genau hier wird auch von allen offiziellen Seiten Augenwischerei betrieben, da dieser Umstand der Bevölkerung verschwiegen wird.

    Für alle, die es "auf die Spitze" treiben möchten mit einer Umgehung des Impfzwangs: Tretet einer Glaubensgemeinschaft bei! Denn in §4 GG steht wörtlich:

    "(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."

    Um sich nun gegen äußere Einwirkungen - wie beispielsweise den jetzt neuen Impfzwang - zu wehren, wurde die Keltisch-Druidische Glaubensgemeinschaft e.V. gegründet. Dieser Glaube verbietet, sich vergiften zu lassen, auch bei einer drohenden Zwangs-Impfung.

    Hierˍ gibt´s Infos dazu

    Zugegen etwas verschroben die Idee, aber in der Physik gibt es eine Regel - Druck erzeugt Gegendruck. Zudem ist die Idee vielleicht etwas besser als ein Herumkritzeln im Impfpass, was letztlich bei irgendeinem Besuch beim Kinderarzt herauskommen wird.

    Und nochmal als Hintergrundwissen zu den Masern:

    - In Deutschland leben ca. 82 Millionen Menschen.

    - Im Jahr 2018 sind davon 543 Menschen an Masern erkrankt (nach Angaben des RKI).

    - Das sind ca. 0,0007 % der Bevölkerung.

    - Es gab definitiv keine Todesfälle durch Masern.

    - Der diesjährige, bisher einzige Maserntote starb 8 Tage nach einer Masernimpfung, die in die bereits vorhandene Masern-Erkrankung hineingeimpft wurde.

    Aber:

    - In Deutschland sterben jährlich ca. 19.000 Menschen an Behandlungsfehlern.

    - Es sterben in Deutschland jährlich ca. 25.000 Menschen an Medikamentennebenwirkungen

    - Ca. 500.000 müssen jährlich mit schweren, medikamentösen Nebenwirkungen klarkommen.

    Das wäre doch mal eine Aufgabe für WahnSpahn.

    Bei Diskussionen mit anderen habe ich letztens mehrmals volle Zustimmung

    für den Impfzwang erhalten.

    Genau, ich hatte ja das anerzogene, 200 Jahre alte Impfdogma angesprochen. Dagegen kommt man halt schwer an. Wenn sich die Menschen aber einmal die Mühe machen würden, genauer hinzusehen, würden sie erkennen, dass all die Impfzwänge bis heute absolut nichts gebracht haben, ganz im Gegenteil.

    Und sie würden dann auch feststellen, dass es in Deutschland schon mal einen Impfzwang gab, der aber schleunigst wieder zurückgenommen wurde. Warum wohl!

    wie käme man sonst um die Impfung herum, bei einer gezwungenen Impfpflicht.

    Na ja, erstens greift das Gesetz erst in einigen Monaten, bzw. für einige erst im Juli 2021, zweitens werden derzeit bereits Verfassungsklagen initiiert.

    Was man sonst machen kann? Die im Moment einzige Möglichkeit ist das Vorlegen eines ärztlichen Zeugnisses, in dem bescheinigt wird, das ein oder mehrere Faktoren vorliegen, bei denen eine Impfung kontrainduziert ist. Denn - Personen, die einen oder gleich mehrere nachfolgend aufgeführten Faktoren aufweisen, dürfen nach den Aussagen in den Beipackzetteln und auch der WHO nicht geimpft werden:

    - Schwangere und Stillende

    - bei einer akuten Erkrankung

    - bei angeborener oder erworbener Immunschwäche

    - bei Behandlung mit Medikamenten, die das Immunsystem unterdrücken, wie beispielsweise bei Krebs, Autoimmunerkrankungen, Organtransplantationen

    - Aidskranke

    - Ekzemkranke, auch wenn diese Krankheit als ausgeheilt gilt

    - bei Verbrennungen

    - bei Herpes

    - alle Haushaltsmitglieder von Menschen, die an Hautkrankheiten leiden

    - Personen, die auf Bestandteile des Impfstoffes allergisch reagieren, z.B. Antibiotika, Quecksilber, Squalen, Aluminiumverbindungen

    § 20 IfSG, Abs. 6 regelt eindeutig, dass niemand bei einer durch ärztliches Attest dokumentierten Gefahr für Leben und Gesundheit geimpft werden darf, es darf auch bei einer Zwangsimpfung nicht geimpft werden!

    Übrigens soll es auch Ärzte geben, die einer Impfung gegenüber mehr als skeptisch eingestellt sind.

    Wenn Du verstehst, was ich meine ;)

    Und wenn alles absolut nichts hilft, würde ich sofort nach der Impfung mit der Ausleitung der Impfstoffe beginnen.

    Tja, das sind gute Fragen. Die man im Moment nicht richtig beantworten kann, das Gesetz greit ja erst im nächsten Jahr, bzw. erst ab Sommr 2021. Dann erst werden wir Erfahrungen in der Umsetzung des Gesetzes haben. Eines ist aber klar - eine Zahlung des Bußgeldes ist definitiv kein Freibrief für den Kindergartenbesuch, denn Dein Kind kann ja weiterhin andere anstecken. Eigentlich logisch. Die Zahlung des Bußgeldes ist also nicht so zu sehen, wie früher eine Ablaßzahlung der Kirche: Kaum gezahlt und ich bin frei von meinen Sünden.

    Ich glaube aber, dass es im Großen und Ganzen nicht soweit kommen wird, denn die meisten Eltern, die es betrifft, werden sicherlich nicht in der Lage sein, das Bußgeld zahlen zu können und lassen ihre Kinder daher impfen.

    Grundsätzlich haben wir es hier mit zwei Erscheinungen zu tun - einerseits das mittlerweile seit mehr als 200 Jahren anerzogene, kaum hinterfragte Impfdogma und andererseits ein massives Fehlen von zivilem Ungehorsam, gerade in Deutschland. Würden sich alle impfkritischen Eltern geschlossen dazu aufraffen, ihre Kinder nicht zu impfen - wieviele Bußgeldbescheide sollen denn dann verschickt werden? Tausende? Zehntausende? Und würden dann alle dieser Bußgeldempfänger geschlossen gegen ihre Bußgeldbescheide klagen - wieviele zusätzliche Richter müssten in den Sozialgerichten oder auch Verwaltungsgerichten dann eingestellt werden? Zumal diese ja derzeit wegen der horrenden Hartz 4-Klagen sowieso schon überlastet sind und Verfahren sich über Jahre hinziehen.

    Wärs denn nicht einfach den Impfnachweis zu fälschen?

    Oha, obwohl ein nachvollziehbarer Gedanke - davon kann ich nur dringend abraten!!!! Der Impfpass ist eine Urkunde, dazu -> hierˍ

    Einfach einen Stempel bestellten mit den Angaben Dr. Sowieso und Str. und Ort und reinstempeln in den Impfausweis, Unterschrift gekritzelt und schon hat sich die Sache.

    Aha, und woher bekommst Du den Etiketten-Aufkleber, der in den Impfpass geklebt wird?

    habe mir gerade mal das Gesetz durchgelesen, zumindest einigermaßen. Ist nicht gerade einfach zu lesen. Aber ich konnte nirgends etwas über diese Strafe von bis zu 2500 € finden

    Dazu mal folgender Erklärungsversuch:

    Für das Masernschutzgesetz (dämliche Begriffsbestimmung, denn danach würden ja die Masern geschützt, denn beim Jugendschutzgesetz werden ja auch die Jugendlichen geschützt und nicht die Menschheit vor den Jugendlichen) wurden einige Änderungen im IfSG, dem sogannten "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen", durchgeführt. Betroffen sind hier meines Erachtens die §§ 2, 6, 7, 9, 13, 20, 22, 23, 33 und 73 IfSG.

    Die §§ 6, 7, 9, 13 beziehen sich dabei auf die (auch namentliche) epidemiologische Überwachung, die §§20, 22, 23 betreffen die Verhütung übertragbarer Krankheiten, §33 betrifft Gemeinschaftseinrichtungen und §73 die Bußgeldvorschriften.

    Um den §13 IfSG herum, nämlich im "Abschnitt 3" des IfSG "Epidemiologische Überwachung", gibt es den §16 ("Allgemeine Zuständigkeiten der Behörde") und genau dieser regelt eben die behördlichen Zuständigkeiten. Genannt sind hierbei unter anderem die Gesundheitsämter.

    Und dies passt dann in Verbindung mit §73 IfSG zu Deiner Bußgeld-Frage. Denn dort steht unter Absatz 2 wörtlich:

    "Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1a Nr. 8, 9b, 11a, 17a und 21 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden."

    Der ursprüngliche Text des §73 IfSG bezieht sich dabei auf Polio und wird jetzt auf Masern ausgedehnt.

    Soll also heißen, dass die Bußgelder durch die Gesundheitsämter verhängt werden können. Diese entscheiden dabei dann auch über die Höhe.

    Kompliziert das Ganze, sollte man sich aber vielleicht mal zu Gemüte führen. Damit man im Bilde ist, was so auf einen zukommen kann.

    Hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert.

    Jetzt habe ich mir vor ein paar Tagen Folsäure gekauft und wollte mir was gutes tun,

    Nach dieser Aufklärung (Titandioxid) gleich wieder zurück in die Apotheke gebracht zur Entsorgung.

    Die Apothekerin war sprachlos.;)

    :)ja, von solch einer Sprachlosigkeit in den Apotheken höre ich immer wieder im Bekanntenkreis. Und dass Du das Produkt wieder zurückgebracht hast, finde ich gut! Nur so kann man Hersteller zwingen, ihre Produkte zu überarbeiten.

    Mich hat mal eine Apothekerin vor Vitamin C gewarnt mit den Worten, man dürfe am Tag nur eine Messerspitze voll nehmen, sonst wäre Vitamin C gefährlich. Als ich ihr erklärt habe, dass es doch ein wasserlösliches Vitamin sei und ein Überschuss ausgeschieden wird, war sie auch sprachlos. Solch eine Beratung ist doch einfach nur noch zum ;(

    Als Zusatzstoff in der Medikamentenherstellung würde ich es mit einen Fragezeichen versehen.

    Warum nur bei der Medikamentenherstellung? Was ist mit Lebensmitteln? Dort wird TiO2 ja als E 171 eingesetzt. In Zahnpasta und Kosmetikartikeln taucht der Stoff als CI 77891 auf. (Einfach mal drauf achten beim nächsten Einkauf)

    Die Diskussion darüber könnte sich allerdings in Kürze erledigt haben, hat Frankreich doch schon beschlossen, dass Titandioxid ab nächstem Jahr für die Dauer von einem Jahr in Lebensmitteln verboten wird.

    Und das Gefährliche an Titandioxid ist nicht allein die Tatsache, dass es als Weißpigment in der Farbenherstellung verwendet wird, sondern dass das Titandioxid in nanokleinen Partikeln auftaucht, die sehr wahrscheinlich die Magen-Darm-Wand passieren können. Bei Kaugummis beispielsweise wurden in der Überzugsmasse ca. 8% Nanopartikel gefunden.

    Obwohl es zum Thema bereits über 300 Forschungsstudien gibt, sagt unser deutsches BfR (Bundesamt für Risikobewertung) lapidar, es bestehe noch Forschungsbedarf.

    Aber - weil Frankreich nun vorgeprescht ist, haben schon einige Hersteller ihre Rezepte umgestellt. Natürlich nicht aus gesundheitlichen Gründen, sondern lediglich als Reaktion auf die neue rechtliche Situation in Frankreich.

    Da aber über 3 Milliarden EUR jährlich in der EU mit dem Weißmacher umgesetzt werden und zudem gut 8.000 Arbeitsplätze dranhängen, schießt die entsprechende Lobby natürlich quer. Das Schockierende dabei: Der Druck der Industrie ist beim Thema TiO2 um etliches größer als bei der Debatte um Glyphosat!

    Und völlig unverständlich ist nach Aussage von Rolf Buschmann, Chemiker beim BUND, dass die Chemikaliengesetzgebung in Europa eindeutig aussagt, dass es ohne Daten keinen Markt gibt. Solange nicht nachgewiesen ist, dass ein Produkt in Ordnung ist, darf es eigentlich gar nicht vermarktet werden. Darf man gar nicht drüber nachdenken.

    TiO2 steckt in Zahnpaste, Mozarella, Schokolinsen, Dragees, Kaugummis, Hustenbonbons, praktisch überall dort, wo es helle, glatte, glänzende und weiße Oberflächen gibt. Leider auch in einigen NEM, beispielsweise in Magnesium- oder auch Calciumtabletten. Bei Tabletten ist es eigentlich immer enthalten.

    Na dann will ich mal sehen,wie du eine ausgewachsene Lungenentzündung mit Graipefruitextrakt und INgwer behandelst...viel Spass!

    Ammonium sodatum, Ammonium tartaricum,

    Arsenicum jodatum,

    Carbo animalis, Carbo vegetabilis,

    Chelidonium,

    Ferrum phosphoricum,

    Jodum,

    Kalium chloratum, Kalium phosphoricum, Kalium sulfuricum,

    Phosphorus

    wären beispielsweise Mittel der Homöopathie, je nach Erscheinungsform der Lungenentzündung und Schwere der Erkrankung. Allerdings sollte auf jeden Fall ärztliche Hilfe hinzugezogen werden.

    Ich persönlich würde auch stündlich Vitamin C einnehmen.

    Es spricht nichts dagegen, mehrere NEM gleichzeitig einzunehmen, teilweise ist es sogar erforderlich, beispielsweise bei den Vitaminen A und E. Diese beiden müssen auf jeden Fall zwingend mit Vitamin C kombiniert werden.

    Was mir bei Deiner Zusammenstellung aber nicht ganz einleuchtet ist die Kombi "Body ReStart" mit "SynBiotik Vital". Beide Produkte dienen der Darmsanierung, dem Aufbau der Darmflora. Reicht da nicht eines der beiden Produkte?

    Die Impfschäden müssen nicht bezahlt werden, weil es offiziell keine Impfschäden gibt.

    Das war in der Vergangenheit schon so und wird in der Zukunft so sein.

    Hm, das ist sooo leider nicht ganz richtig, wie Du an nachstehender Grafik erkennen kannst:


    So etwas findet man relativ einfach auf Seiten des RKI.;)

    Das Verhältnis anerkannte zu gemeldeten Impfschäden ist allerdings ernüchternd, für diejenigen, deren Schäden anerkannt wurden aber zumindest ein kleiner Trost.

    Die große Sauerei dabei ist allerdings, dass für die Regulierung solcher Impfschäden nicht die Pharma-Industrie, bzw. der entsprechende Impfstoff-Hersteller aufkommen muss, sondern der Steuerzahler.

    wenn Werbung für ominöse Therapien gemacht wird,wo genauso ein riesiger Markt dahinter steht,und Heilpraktiker sich berufen fühlen,Krankheiten zu heilen,wo alle anderen Massnahmen längst versagt haben.

    Bleibt die Frage, was man unter "ominösen Therapien" zu verstehen hat. Für mich ist diese Aussage schon mal ziemlich ominös, da verallgemeinernd.

    Und weiter ist es ja wohl unbestritten, dass alternative Heilmethoden oder Heilansätze oft genug positive Erfolge zu verzeichnen hatten in Fällen, die von der Schulmedizin aufgegeben wurden, in denen man Patienten achselzuckend zum Sterben nach Hause geschickt hatte.

    Die so genannte Schulmedizin ist mittlerweile verkommen zu einer Droh-, Reparatur- und Resignationsmedizin, es wird behandelt, aber nicht geheilt. Mit Ausnahmen natürlich.

    gruselig, reines Gewinngeschäft für die Pharma.

    Dann wollen wir doch mal abwarten, wo ein Jens Spahn nach seiner politischen Karriere unterkommen wird. Ab heute werde ich diesen Herrn auf jeden Fall äußerst akribisch beobachten.

    Wer bezahlt dann die Impfschäden, das wurde nicht geklärt.

    Sofern es sich um eine Impfempfehlung der STIKO handelt, haftet der Staat bei Schäden, die durch die empfohlenen Impfungen aufgetreten sind.

    Bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Impfung haftet der Staat erst recht. Natürlich immer vorausgesetzt, der Impfschaden wird anerkannt ....

    Außerdem handelt es sich ja um einen Dreifachimpfstoff, Masern, Mumps, Röteln, das ist eine Frechheit schlechthin!

    Nee, das ist einfach nur clever ausgedacht, da die WHO neben Masern schön länger auch die Röteln im Visier hat. Man hat also durch die neue Zwangsimpfung gleich zwei "Problemfälle" auf eine Streich erledigen können.