Impfen oder nicht impfen?

  • Roger, danke für deine Beiträge. Vieles weiß ich natürlich heute,

    Hätte ich das mit 19 gewusst, hätte ich dem Kinderarzt im Krankenhaus nicht meine Unterschrift für die Tuberkulose-Impfung gegeben.

    Wäre ich vor 30 Jahren nicht an einen fähigen Homöopathen geraten, wüsste ich heute noch nicht, das unser 45jähriger Sohn ein Impfschaden ist.


    Impfen ist ein Verbrechen. Leider sieht die Mehrheit der Bevölkerung das anders.

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Das geplante Masernschutzgesetz verstößt aus verschiedenen Gründen gegen zentrale Grundrechte unserer Verfassung.

    Nun bleibt zu hoffen, dass dies die politisch Verantwortlichen zum Überprüfen ihrer Position veranlasst.

    Das Gutachten hier kann vielleicht bei eingereichten Verfassungsklagen von Nutzen sein.


    individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Rixen/Verfassungsgutachten.pdf


    LG

    Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.

    Dort treffen wir uns.

    "(Rumi)"

    3 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht – Bußgelder vorgesehen


    welt.de/gesundheit/article203501076/Bundestag-beschliesst-Masern-Impfpflicht-So-sollen-Verstoesse-geahndet-werden.html



    Beim Lesen der Kommentare - mein Kopf wackelt immer noch.


    Gruselige Grüße

    Hannah





    Freiheit der Mut, du selbst zu sein. (Osho)

    3 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • gruselig, reines Gewinngeschäft für die Pharma.

    Wer bezahlt dann die Impfschäden, das wurde nicht geklärt.

    Außerdem handelt es sich ja um einen Dreifachimpfstoff, Masern, Mumps, Röteln, das ist eine Frechheit schlechthin!

    „Das ist die Seuche unserer Zeit. Verrückte führen Blinde.“
    – aus William Shakespeare: König Lear

    2 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • gruselig, reines Gewinngeschäft für die Pharma.

    Dann wollen wir doch mal abwarten, wo ein Jens Spahn nach seiner politischen Karriere unterkommen wird. Ab heute werde ich diesen Herrn auf jeden Fall äußerst akribisch beobachten.


    Wer bezahlt dann die Impfschäden, das wurde nicht geklärt.

    Sofern es sich um eine Impfempfehlung der STIKO handelt, haftet der Staat bei Schäden, die durch die empfohlenen Impfungen aufgetreten sind.

    Bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Impfung haftet der Staat erst recht. Natürlich immer vorausgesetzt, der Impfschaden wird anerkannt ....


    Außerdem handelt es sich ja um einen Dreifachimpfstoff, Masern, Mumps, Röteln, das ist eine Frechheit schlechthin!

    Nee, das ist einfach nur clever ausgedacht, da die WHO neben Masern schön länger auch die Röteln im Visier hat. Man hat also durch die neue Zwangsimpfung gleich zwei "Problemfälle" auf eine Streich erledigen können.

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

  • Die Impfschäden müssen nicht bezahlt werden, weil es offiziell keine Impfschäden gibt.

    Das war in der Vergangenheit schon so und wird in der Zukunft so sein.


    Hm, das ist sooo leider nicht ganz richtig, wie Du an nachstehender Grafik erkennen kannst:



    So etwas findet man relativ einfach auf Seiten des RKI.;)

    Das Verhältnis anerkannte zu gemeldeten Impfschäden ist allerdings ernüchternd, für diejenigen, deren Schäden anerkannt wurden aber zumindest ein kleiner Trost.


    Die große Sauerei dabei ist allerdings, dass für die Regulierung solcher Impfschäden nicht die Pharma-Industrie, bzw. der entsprechende Impfstoff-Hersteller aufkommen muss, sondern der Steuerzahler.

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

    2 Mal editiert, zuletzt von Dirk S. ()

  • Dirk S. ich stimme dir zu. Bei gemeldeten Impfschäden, kommt es natürlich vor, dass ein Schaden auch anerkannt wird.

    Leider ist es aber so, dass viele Geschädigte bzw. deren Eltern gar nicht wissen, dass sie einen Impfschaden haben.

    Wir haben erst durch unseren Homöopathen erfahren, dass wir ein impfgeschädigtes Kind haben. Da war unser Sohn bereits 15 Jahre alt.

  • Die große Sauerei dabei ist allerdings, dass für die Regulierung solcher Impfschäden nicht die Pharma-Industrie, bzw. der entsprechende Impfstoff-Hersteller aufkommen muss, sondern der Steuerzahler.

    Die noch größere Sauerei ist, daß man erst mal nachweisen muß, daß es ein Impfschaden ist, und das ist mit Sicherheit sehr nervenaufreibend und kostspielig, das hält nicht jeder durch und kann auch nicht jeder stemmen.

    Mal sehen, wie es weiter geht mit dieser hirnlosen Impfpfllicht. Ich hoffe, daß es sehr viele Klagen dagegen gibt.

    Meine Tochter hat mir heute gesagt,ihre Jungs(14 und 13) sind nicht geimpft, daß sie es auf keinen Fall zuläßt, daß sie geimpft werden. Denn es ist eine Körperverletzung.Sei würde auch dagegen klagen.

    Was Herr Spahn hierdurchsetzen möchte, ist die totale Überwachung.Da ist doch Denunzierung vorprogrammiert.Nach dem Motto:

    wenn Du nicht machst, was ich Dir vorschreibe, dann...............Strafe, Bußgeld usw., einfach nur erbärmlich.

    Einen schönen Abend an Alle und lasst nicht über euch bestimmen.

    Liebe Grüße

    tanteallround

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • habe mir gerade mal das Gesetz durchgelesen, zumindest einigermaßen. Ist nicht gerade einfach zu lesen. Aber ich konnte nirgends etwas über diese Strafe von bis zu 2500 € finden und was passiert, wenn ich diese zahle. Kann mir dazu jemand etwas sagen? Und kennt jemand einen guten Anwalt um dagegen vorzugehen? Habe bis jetzt keinen gefunden.

  • Und kennt jemand einen guten Anwalt um dagegen vorzugehen? Habe bis jetzt keinen gefunden.

    ich denke und darüber haben wir hier auch schon im Thread geschrieben, das eine Sammelklage immer besser ist als im Einzelfall.

    Und das wird ein Fachanwalt für Medizinrecht machen.

    Da ist bestimmt schon was angeleiert und mal googlen


    : https://www.advocado.de/ratgeb…ht/klage/sammelklage.html

    oder hier

    : https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2019050601.html

    LG

    Dann wollen wir doch mal abwarten, wo ein Jens Spahn nach seiner politischen Karriere unterkommen wird. Ab heute werde ich diesen Herrn auf jeden Fall äußerst akribisch beobachten.

    Mit Adleraugen Dirk;)

    LG

    Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.

    Dort treffen wir uns.

    "(Rumi)"

    2 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • habe mir gerade mal das Gesetz durchgelesen, zumindest einigermaßen. Ist nicht gerade einfach zu lesen. Aber ich konnte nirgends etwas über diese Strafe von bis zu 2500 € finden

    Dazu mal folgender Erklärungsversuch:

    Für das Masernschutzgesetz (dämliche Begriffsbestimmung, denn danach würden ja die Masern geschützt, denn beim Jugendschutzgesetz werden ja auch die Jugendlichen geschützt und nicht die Menschheit vor den Jugendlichen) wurden einige Änderungen im IfSG, dem sogannten "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen", durchgeführt. Betroffen sind hier meines Erachtens die §§ 2, 6, 7, 9, 13, 20, 22, 23, 33 und 73 IfSG.

    Die §§ 6, 7, 9, 13 beziehen sich dabei auf die (auch namentliche) epidemiologische Überwachung, die §§20, 22, 23 betreffen die Verhütung übertragbarer Krankheiten, §33 betrifft Gemeinschaftseinrichtungen und §73 die Bußgeldvorschriften.


    Um den §13 IfSG herum, nämlich im "Abschnitt 3" des IfSG "Epidemiologische Überwachung", gibt es den §16 ("Allgemeine Zuständigkeiten der Behörde") und genau dieser regelt eben die behördlichen Zuständigkeiten. Genannt sind hierbei unter anderem die Gesundheitsämter.


    Und dies passt dann in Verbindung mit §73 IfSG zu Deiner Bußgeld-Frage. Denn dort steht unter Absatz 2 wörtlich:

    "Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1a Nr. 8, 9b, 11a, 17a und 21 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden."

    Der ursprüngliche Text des §73 IfSG bezieht sich dabei auf Polio und wird jetzt auf Masern ausgedehnt.


    Soll also heißen, dass die Bußgelder durch die Gesundheitsämter verhängt werden können. Diese entscheiden dabei dann auch über die Höhe.

    Kompliziert das Ganze, sollte man sich aber vielleicht mal zu Gemüte führen. Damit man im Bilde ist, was so auf einen zukommen kann.

    Hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert.

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

  • Wärs denn nicht einfach den Impfnachweis zu fälschen?


    Einfach einen Stempel bestellten mit den Angaben Dr. Sowieso und Str. und Ort und reinstempeln in den Impfausweis, Unterschrift gekritzelt und schon hat sich die Sache.


    Klar, legal ist das nicht, aber überprüfen wird das wohl eine Kita nicht, wenn ein neues Kind aufgenommen wird, die wollen in der Regel doch nur den Impfpass sehen, oder?


    Wenn ein Kind ausm Ausland kommt kann doch auch keiner genau nachweisen ob und wo und wann dieses Kind jemals im Ausland geimpft worden ist.


    Mara

    „Das ist die Seuche unserer Zeit. Verrückte führen Blinde.“
    – aus William Shakespeare: König Lear

  • Wärs denn nicht einfach den Impfnachweis zu fälschen?

    Oha, obwohl ein nachvollziehbarer Gedanke - davon kann ich nur dringend abraten!!!! Der Impfpass ist eine Urkunde, dazu -> hierˍ


    Einfach einen Stempel bestellten mit den Angaben Dr. Sowieso und Str. und Ort und reinstempeln in den Impfausweis, Unterschrift gekritzelt und schon hat sich die Sache.

    Aha, und woher bekommst Du den Etiketten-Aufkleber, der in den Impfpass geklebt wird?

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Zitat

    Soll also heißen, dass die Bußgelder durch die Gesundheitsämter verhängt werden können. Diese entscheiden dabei dann auch über die Höhe.


    Kompliziert das Ganze, sollte man sich aber vielleicht mal zu Gemüte führen. Damit man im Bilde ist, was so auf einen zukommen kann.


    Hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert.

    vielen Dank für die Antwort., aber von was ist die Höhe dann abhängig und was passiert, wenn ich die Strafe zahlen würde? Darf mein Kind dann wieder in den Kindergarten?

  • Tja, das sind gute Fragen. Die man im Moment nicht richtig beantworten kann, das Gesetz greit ja erst im nächsten Jahr, bzw. erst ab Sommr 2021. Dann erst werden wir Erfahrungen in der Umsetzung des Gesetzes haben. Eines ist aber klar - eine Zahlung des Bußgeldes ist definitiv kein Freibrief für den Kindergartenbesuch, denn Dein Kind kann ja weiterhin andere anstecken. Eigentlich logisch. Die Zahlung des Bußgeldes ist also nicht so zu sehen, wie früher eine Ablaßzahlung der Kirche: Kaum gezahlt und ich bin frei von meinen Sünden.


    Ich glaube aber, dass es im Großen und Ganzen nicht soweit kommen wird, denn die meisten Eltern, die es betrifft, werden sicherlich nicht in der Lage sein, das Bußgeld zahlen zu können und lassen ihre Kinder daher impfen.


    Grundsätzlich haben wir es hier mit zwei Erscheinungen zu tun - einerseits das mittlerweile seit mehr als 200 Jahren anerzogene, kaum hinterfragte Impfdogma und andererseits ein massives Fehlen von zivilem Ungehorsam, gerade in Deutschland. Würden sich alle impfkritischen Eltern geschlossen dazu aufraffen, ihre Kinder nicht zu impfen - wieviele Bußgeldbescheide sollen denn dann verschickt werden? Tausende? Zehntausende? Und würden dann alle dieser Bußgeldempfänger geschlossen gegen ihre Bußgeldbescheide klagen - wieviele zusätzliche Richter müssten in den Sozialgerichten oder auch Verwaltungsgerichten dann eingestellt werden? Zumal diese ja derzeit wegen der horrenden Hartz 4-Klagen sowieso schon überlastet sind und Verfahren sich über Jahre hinziehen.

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

    Einmal editiert, zuletzt von Dirk S. ()

  • Oha, obwohl ein nachvollziehbarer Gedanke - davon kann ich nur dringend abraten!!!! Der Impfpass ist eine Urkunde, dazu ->hier


    Aha, und woher bekommst Du den Etiketten-Aufkleber, der in den Impfpass geklebt wird?

    Das ist mir klar Dirk, es ist illegal.

    Die Etiketten-Aufkleber sind wahrscheinlich schwieriger zu fälschen.


    Ich vermute dennoch, dass manche das tun werden, aus Verzweiflung,

    wie käme man sonst um die Impfung herum, bei einer gezwungenen Impfpflicht.


    Angenehmen Sonntag allerseits

    wünscht Mara

    „Das ist die Seuche unserer Zeit. Verrückte führen Blinde.“
    – aus William Shakespeare: König Lear

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  • Ich vermute dennoch, dass manche das tun werden, aus Verzweiflung,

    wie käme man sonst um die Impfung herum, bei einer gezwungenen Impfpflicht.

    ich befürchte Mara dann kriegen die Eltern eine Verhandlung wegen Urkundenfälschung an den Hals.

    Oder der Schwarzmarkt boomt und wird wie falsche Ausweise unterm Tisch für teures Geld verkauft.

    Spahn hat hier ein Fass aufgemacht und soll sich mal selber mit der Grütze abfüllen.

    Von dem würde ich auch gerne mal den Impfausweis sehen.<X

    LG

    Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.

    Dort treffen wir uns.

    "(Rumi)"

  • wie käme man sonst um die Impfung herum, bei einer gezwungenen Impfpflicht.

    Na ja, erstens greift das Gesetz erst in einigen Monaten, bzw. für einige erst im Juli 2021, zweitens werden derzeit bereits Verfassungsklagen initiiert.


    Was man sonst machen kann? Die im Moment einzige Möglichkeit ist das Vorlegen eines ärztlichen Zeugnisses, in dem bescheinigt wird, das ein oder mehrere Faktoren vorliegen, bei denen eine Impfung kontrainduziert ist. Denn - Personen, die einen oder gleich mehrere nachfolgend aufgeführten Faktoren aufweisen, dürfen nach den Aussagen in den Beipackzetteln und auch der WHO nicht geimpft werden:


    - Schwangere und Stillende

    - bei einer akuten Erkrankung

    - bei angeborener oder erworbener Immunschwäche

    - bei Behandlung mit Medikamenten, die das Immunsystem unterdrücken, wie beispielsweise bei Krebs, Autoimmunerkrankungen, Organtransplantationen

    - Aidskranke

    - Ekzemkranke, auch wenn diese Krankheit als ausgeheilt gilt

    - bei Verbrennungen

    - bei Herpes

    - alle Haushaltsmitglieder von Menschen, die an Hautkrankheiten leiden

    - Personen, die auf Bestandteile des Impfstoffes allergisch reagieren, z.B. Antibiotika, Quecksilber, Squalen, Aluminiumverbindungen


    § 20 IfSG, Abs. 6 regelt eindeutig, dass niemand bei einer durch ärztliches Attest dokumentierten Gefahr für Leben und Gesundheit geimpft werden darf, es darf auch bei einer Zwangsimpfung nicht geimpft werden!


    Übrigens soll es auch Ärzte geben, die einer Impfung gegenüber mehr als skeptisch eingestellt sind.

    Wenn Du verstehst, was ich meine ;)


    Und wenn alles absolut nichts hilft, würde ich sofort nach der Impfung mit der Ausleitung der Impfstoffe beginnen.

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber